28.11.2006 - 3.6 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 28.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Nach Aufruf des Bürgerantrags führt der
Antragsteller, Herr Sieling, aus, dass die Meinung der Polizei über die
Bedeutung des „roten Teppichs“ eindeutig sei. Dieser biete
Fußgängern kein Vorrangsrecht gegenüber Autofahrern. Es sei die Frage zu
stellen, wer dafür hafte, wenn ein Fußgänger in der Annahme, ein Vorrangsrecht
zu haben, die Straße betreten und angefahren würde. Herr Schmidt,
Ordnungsamt, verweist auf die Aussagen der Polizei und antwortet, dass dies vom
Unfallgeschehen abhinge. Es komme darauf an, mit welcher Begründung geklagt
werde. Der „rote Teppich“ entfalte keinerlei Rechtswirkung, weil so
etwas in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sei. Herr Stankewitz
meint, dass der Fußgängerverkehr an dieser Stelle gut funktioniere, es bestehe
nach Abschaltung der Ampelanlagen kein Bedarf, den „roten Teppich“
zu entfernen. Herr Romberg stellt richtig, dass es den „roten
Teppich“ an der Voerder Straße schon gab, bevor über einen Rückbau der
Ampelanlagen nachgedacht worden sei. Dieser Fußgängerüberweg sei derjenige, der
am meisten benutzt werde. Da im Hasper Kreisel eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h gelte, sei eine Sondergenehmigung des
Regierungspräsidenten notwendig gewesen, um die wegfallenden Ampeln durch
Zebrastreifen zu ersetzen. Einen Ersatz für den „roten Teppich“
werde es aber nicht geben, da dieser nicht den gleichen Status wie ein
Zebrastreifen habe. Die Bezirksvertretung Haspe habe sich mit den Anregungen
des Antragstellers bereits sehr intensiv auseinandergesetzt und beschlossen,
den „roten Teppich“ trotzdem beizubehalten. Herr Voigt
bemerkt, dass doch immer gut sei, wenn etwas funktioniere. Es sei deshalb nicht
einzusehen, dass der „rote Teppich“ abgeschafft werden sollte.
Offensichtlich führe der „rote Teppich“ in Verbindung mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung dazu, dass besonders umsichtig gefahren werde. Der
Bezirksvertretung Haspe könne daher keine Empfehlung gegeben werden, eine
andere Entscheidung zu treffen. Er beantrage deshalb, den Bürgerantrag für
erledigt zu erklären. Herr Urban schließt sich den Ausführungen von Herrn
Voigt an. Auch wenn man sich auf rechtlich unklarem Terrain bewege, erfülle der
„rote Teppich“ doch seinen Zweck. Herr Schmidt weist noch
einmal auf die Eindeutigkeit der Rechtslage hin. Herr Romberg lässt über den Antrag von
Herrn Voigt abstimmen.
