28.11.2006 - 3.6 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Nach Aufruf des Bürgerantrags führt der Antragsteller, Herr Sieling, aus, dass die Meinung der Polizei über die Bedeutung des „roten Teppichs“ eindeutig sei. Dieser biete Fußgängern kein Vorrangsrecht gegenüber Autofahrern. Es sei die Frage zu stellen, wer dafür hafte, wenn ein Fußgänger in der Annahme, ein Vorrangsrecht zu haben, die Straße betreten und angefahren würde. Herr Schmidt, Ordnungsamt, verweist auf die Aussagen der Polizei und antwortet, dass dies vom Unfallgeschehen abhinge. Es komme darauf an, mit welcher Begründung geklagt werde. Der „rote Teppich“ entfalte keinerlei Rechtswirkung, weil so etwas in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sei. Herr Stankewitz meint, dass der Fußgängerverkehr an dieser Stelle gut funktioniere, es bestehe nach Abschaltung der Ampelanlagen kein Bedarf, den „roten Teppich“ zu entfernen. Herr Romberg stellt richtig, dass es den „roten Teppich“ an der Voerder Straße schon gab, bevor über einen Rückbau der Ampelanlagen nachgedacht worden sei. Dieser Fußgängerüberweg sei derjenige, der am meisten benutzt werde. Da im Hasper Kreisel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h gelte, sei eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidenten notwendig gewesen, um die wegfallenden Ampeln durch Zebrastreifen zu ersetzen. Einen Ersatz für den „roten Teppich“ werde es aber nicht geben, da dieser nicht den gleichen Status wie ein Zebrastreifen habe. Die Bezirksvertretung Haspe habe sich mit den Anregungen des Antragstellers bereits sehr intensiv auseinandergesetzt und beschlossen, den „roten Teppich“ trotzdem beizubehalten. Herr Voigt bemerkt, dass doch immer gut sei, wenn etwas funktioniere. Es sei deshalb nicht einzusehen, dass der „rote Teppich“ abgeschafft werden sollte. Offensichtlich führe der „rote Teppich“ in Verbindung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung dazu, dass besonders umsichtig gefahren werde. Der Bezirksvertretung Haspe könne daher keine Empfehlung gegeben werden, eine andere Entscheidung zu treffen. Er beantrage deshalb, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Urban schließt sich den Ausführungen von Herrn Voigt an. Auch wenn man sich auf rechtlich unklarem Terrain bewege, erfülle der „rote Teppich“ doch seinen Zweck. Herr Schmidt weist noch einmal auf die Eindeutigkeit der Rechtslage hin.  Herr Romberg lässt über den Antrag von Herrn Voigt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften sieht keine Veranlassung, der zuständigen Bezirksvertretung Haspe eine andere  Vorgehensweise zu empfehlen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen