27.09.2006 - 3.1 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 27.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und weist darauf hin, dass ein Anwohner der Straße
„Auf dem Königsberg“ dem Ausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt
eine Stellungnahme zugeleitet habe, die als Tischvorlage ausliege. Anschließend
erläutert Herr Romberg noch einmal den Inhalt des in der letzten Sitzung
gefassten Beschlusses und bittet den Vertreter der Verwaltung um einen
Sachstandsbericht. Herr Grothoff, Bauordnungsamt, berichtet über ein
Gespräch, dass am 14.08.2006 mit den Eigentümern des Wissenspark- Geländes, der
Fa. Meier Besitz- und Vermögensgesellschaft mbH
Co KG, geführt wurde. In diesem Gespräch seien alle Fragen, die vom
Ausschuss in der letzten Sitzung gestellt wurden, erörtert worden. Ein
Gesprächsprotokoll werde der Geschäftsstelle des Ausschusses noch übersandt,
damit es der Niederschrift beigefügt werden könne. Zum Inhalt berichtet Herr
Grothoff vorab, dass das Parkdeck, das auf dem Gelände des Wissensparks geplant
sei, erst im Zuge der Realisierung des zweiten Bauabschnitts gebaut werden
soll. Wann der entsprechende Bauantrag gestellt werde, sei noch nicht
abzusehen, da der bisher vorgesehene Mieter des zusätzlichen Gebäudes
abgesprungen sei. Andere Interessenten seien nach Aussage des Bauherrn nicht
vorhanden. Auf dem Gelände des Wissenspark sei keine Fläche vorhanden, um
unabhängig von der Realisierung des zweiten Bauabschnitts weitere Stellplätze
dauerhaft zu errichten. Die Anlage von provisorischen Stellplätzen auf der
Fläche, die für den zweiten Bauabschnitt vorgesehen und derzeit begrünt sei,
sei aus kosten- und versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Laut
Bebauungsplan sei jedoch außerhalb des Geländes des Wissensparks die Errichtung
einer Stellplatzanlage für Kleingärtner geplant. Um die Umsetzung dieser Planung
zu beschleunigen und den Parkdruck zu mindern, habe der Bauherr den Vorschlag
unterbreitet, diese Fläche von der Stadt Hagen zu erwerben und die Stellplätze
auf eigene Kosten herzustellen. Die Refinanzierung müsse allerdings über die
Erhebung von Gebühren erfolgen. Daraus ergebe sich der Vorteil, dass der
Parkdruck gemindert werde und der Nachteil, dass auch für diese Parkflächen
Gebühren zu entrichten wären. Frau Kramps wirft ein, dass der Bauherr in
diesem Fall erwarte, dass diese Stellplätze auf die für den zweiten
Bauabschnitt nachzuweisenden Stellplätze angerechnet würden. Ein Vorteil für
die Anwohnerinnen und Anwohner werde sich daher, wenn überhaupt, nur temporär
ergeben. Außerdem sei nicht zu akzeptieren, dass die Kleingärtner ebenfalls mit
Parkgebühren belastet würden. Herr Grothoff berichtet weiter, dass eine
Senkung der Gebühren für den vorhandenen Parkplatz nach Aussagen des Betreibers
nicht möglich sei. Zudem sei zu vermuten, dass die Seminarteilnehmer diese
Möglichkeit zum Parken auch dann nicht nutzten, wenn nur geringe Gebühren
anfielen. Herr Romberg bestätigt die Aussagen von Herrn Grothoff und
fügt hinzu, dass die Leitung des Wissensparks selbst Maßnahmen ergriffen habe,
um die Parkproblematik zu lösen. Es gebe Hinweise an die Seminarteilnehmer, auf
die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner Rücksicht zu nehmen und daher
möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden, außerdem sei den Anwohnerinnen und
Anwohnern eine Telefonnummer genannt
worden, unter der ein Ansprechpartner im Hause zu erreichen wäre, falls
Fahrzeuge behindernd abgestellt würden. Dennoch sei eine befriedigende Lösung
nicht zu erkennen. Herr Kurrat stellt die Frage, ob die Verwaltung auch
geprüft habe, ob auf städtischen Flächen weitere Stellplätze errichtet werden könnten.
Außerdem sei zu klären, ob inzwischen die notwendige Anzahl Stellplätze für den
ersten Bauabschnitt nachgewiesen sei. Abschließend möchte Herr Kurrat wissen,
ob der so genannte „ÖPNV- Bonus“ auf einem Gesetz oder einer
Satzung beruhe. Herr Grothoff antwortet, dass auf dem Gelände des
Wissensparks zur Zeit 27 Stellplätze nachgewiesen seien, es fehlten noch vier
Stellplätze. Sofern diese bis zur Schlussabnahme des Bauvorhabens nicht
nachgewiesen würden, ergehe eine Aufforderung an den Bauherrn, diese nachträglich
anzulegen. Der ÖPNV- Bonus beruhe auf der Verwaltungsvorschrift zu § 51
Bauordnung NW. Ein Auszug aus dieser Vorschrift werde für die Niederschrift zur
Verfügung gestellt. Zur Frage der Errichtung von weiteren Stellplätzen im
öffentlichen Verkehrsraum nimmt Herr Schumacher, Stadtplanungsamt,
Stellung. Er erklärt, dass die Frage, ob öffentliche Parkplätze zu schaffen
seien, wenn private Einrichtungen Parkdruck erzeugen, eine Grundsatzfrage sei.
Der Parkdruck im vorliegenden Fall sei im Vergleich zu anderen Bereichen nicht
gravierend, in der Umgebung einiger anderer Einrichtungen in Hagen sei der
Parkdruck viel höher. Im Umfeld des Wissensparks gebe es ca. 930 Parkplätze in
zumutbarer Entfernung. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Parkdruck nur an
bestimmten Tagen sehr hoch sei. Aber auch in diesen Spitzenzeiten sei, zumindest
rechnerisch, genügend Parkraum vorhanden. Frau Kramps möchte wissen, in
welchem Radius die 930 Parkplätze liegen. Herr Schumacher erläutert,
dass die zumutbare Entfernung etwa bis zur Bredelle reiche. Seitens der Stadt
seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Parkraum zur Verfügung zu stellen, erst mit
der Anlage des Parkplatzes für Kleingärtner werde sich eine zusätzliche
Entlastung ergeben. Frau Kramps führt aus, dass die bisherigen Maßnahmen
der Leitung des Wissensparks anerkennenswert seien. Es solle weiter versucht
werden, mit „kleinen Mitteln“ zu helfen, die Situation zu
entschärfen. Es sei zudem erforderlich, dem Parkplatz für Kleingärtner eine
höhere Priorität einzuräumen. Der Situation mit straßenverkehrsrechtlichen
Maßnahmen zu begegnen, sei dagegen nicht möglich, Gespräche vor Ort hätten
gezeigt, dass die Interessen durchaus gegensätzlich seien. Frau Kramps schlägt
vor, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Abschlussgespräch zu führen. Herr
Schmidt, Ordnungsamt, bemerkt hierzu, dass der bereits diskutierte
Vorschlag, die Straße „Auf dem Königsberg“ einseitig zu sperren, im
Wege eines Widerspruchsverfahrens
inzwischen auch von der Bezirksregierung Arnsberg zurückgewiesen worden
sei. Im Übrigen sei für das Parken in Wohnortnähe eine Entfernung von 1 km
zugrunde zu legen, es bestehe auch für Anwohnerinnen und Anwohner kein Anspruch
darauf, in der Nähe des Wohnhauses einen öffentlichen Parkplatz zu finden. Der
Antragsteller Herr Dr. Bücker meldet sich zu Wort und erklärt, dass das
Ziel des Bürgerantrags, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, bisher ohne
Ergebnis geblieben sei. Auch auf die vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden
Maßnahmen sei nicht mehr eingegangen worden. Herr Romberg weist darauf
hin, dass der Bürgerantrag in diesem Punkt bereits für erledigt erklärt wurde.
Die einzige Maßnahme, die eine Entlastung bringen werde, sei die kurzfristige
Errichtung der Stellplatzanlage für Kleingärtner. Dies werde Platz im
öffentlichen Verkehrsraum schaffen. Frau Kramps fragt nach, was die in
der letzten Sitzung von Herrn Kurrat angekündigte rechtliche Prüfung zum ÖPNV-
Bonus ergeben habe. Herr Kurrat antwortet, eine Stellungnahme stehe noch
aus. Er beantrage, den Bürgerantrag erneut zu vertagen. Diesen Antrag stellt
Herr Romberg zur Abstimmung, mit dem Hinweis, dass die Verwaltungsvorschrift
zum ÖPNV- Bonus der Niederschrift als Anlage beigefügt werde.
