27.09.2006 - 3.1 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und  weist darauf hin, dass ein Anwohner der Straße „Auf dem Königsberg“ dem Ausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme zugeleitet habe, die als Tischvorlage ausliege. Anschließend erläutert Herr Romberg noch einmal den Inhalt des in der letzten Sitzung gefassten Beschlusses und bittet den Vertreter der Verwaltung um einen Sachstandsbericht. Herr Grothoff, Bauordnungsamt, berichtet über ein Gespräch, dass am 14.08.2006 mit den Eigentümern des Wissenspark- Geländes, der Fa. Meier Besitz- und Vermögensgesellschaft mbH  Co KG, geführt wurde. In diesem Gespräch seien alle Fragen, die vom Ausschuss in der letzten Sitzung gestellt wurden, erörtert worden. Ein Gesprächsprotokoll werde der Geschäftsstelle des Ausschusses noch übersandt, damit es der Niederschrift beigefügt werden könne. Zum Inhalt berichtet Herr Grothoff vorab, dass das Parkdeck, das auf dem Gelände des Wissensparks geplant sei, erst im Zuge der Realisierung des zweiten Bauabschnitts gebaut werden soll. Wann der entsprechende Bauantrag gestellt werde, sei noch nicht abzusehen, da der bisher vorgesehene Mieter des zusätzlichen Gebäudes abgesprungen sei. Andere Interessenten seien nach Aussage des Bauherrn nicht vorhanden. Auf dem Gelände des Wissenspark sei keine Fläche vorhanden, um unabhängig von der Realisierung des zweiten Bauabschnitts weitere Stellplätze dauerhaft zu errichten. Die Anlage von provisorischen Stellplätzen auf der Fläche, die für den zweiten Bauabschnitt vorgesehen und derzeit begrünt sei, sei aus kosten- und versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Laut Bebauungsplan sei jedoch außerhalb des Geländes des Wissensparks die Errichtung einer Stellplatzanlage für Kleingärtner geplant. Um die Umsetzung dieser Planung zu beschleunigen und den Parkdruck zu mindern, habe der Bauherr den Vorschlag unterbreitet, diese Fläche von der Stadt Hagen zu erwerben und die Stellplätze auf eigene Kosten herzustellen. Die Refinanzierung müsse allerdings über die Erhebung von Gebühren erfolgen. Daraus ergebe sich der Vorteil, dass der Parkdruck gemindert werde und der Nachteil, dass auch für diese Parkflächen Gebühren zu entrichten wären. Frau Kramps wirft ein, dass der Bauherr in diesem Fall erwarte, dass diese Stellplätze auf die für den zweiten Bauabschnitt nachzuweisenden Stellplätze angerechnet würden. Ein Vorteil für die Anwohnerinnen und Anwohner werde sich daher, wenn überhaupt, nur temporär ergeben. Außerdem sei nicht zu akzeptieren, dass die Kleingärtner ebenfalls mit Parkgebühren belastet würden. Herr Grothoff berichtet weiter, dass eine Senkung der Gebühren für den vorhandenen Parkplatz nach Aussagen des Betreibers nicht möglich sei. Zudem sei zu vermuten, dass die Seminarteilnehmer diese Möglichkeit zum Parken auch dann nicht nutzten, wenn nur geringe Gebühren anfielen. Herr Romberg bestätigt die Aussagen von Herrn Grothoff und fügt hinzu, dass die Leitung des Wissensparks selbst Maßnahmen ergriffen habe, um die Parkproblematik zu lösen. Es gebe Hinweise an die Seminarteilnehmer, auf die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner Rücksicht zu nehmen und daher möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden, außerdem sei den Anwohnerinnen und Anwohnern  eine Telefonnummer genannt worden, unter der ein Ansprechpartner im Hause zu erreichen wäre, falls Fahrzeuge behindernd abgestellt würden. Dennoch sei eine befriedigende Lösung nicht zu erkennen. Herr Kurrat stellt die Frage, ob die Verwaltung auch geprüft habe, ob auf städtischen Flächen weitere Stellplätze errichtet werden könnten. Außerdem sei zu klären, ob inzwischen die notwendige Anzahl Stellplätze für den ersten Bauabschnitt nachgewiesen sei. Abschließend möchte Herr Kurrat wissen, ob der so genannte „ÖPNV- Bonus“ auf einem Gesetz oder einer Satzung beruhe. Herr Grothoff antwortet, dass auf dem Gelände des Wissensparks zur Zeit 27 Stellplätze nachgewiesen seien, es fehlten noch vier Stellplätze. Sofern diese bis zur Schlussabnahme des Bauvorhabens nicht nachgewiesen würden, ergehe eine Aufforderung an den Bauherrn, diese nachträglich anzulegen. Der ÖPNV- Bonus beruhe auf der Verwaltungsvorschrift zu § 51 Bauordnung NW. Ein Auszug aus dieser Vorschrift werde für die Niederschrift zur Verfügung gestellt. Zur Frage der Errichtung von weiteren Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum nimmt Herr Schumacher, Stadtplanungsamt, Stellung. Er erklärt, dass die Frage, ob öffentliche Parkplätze zu schaffen seien, wenn private Einrichtungen Parkdruck erzeugen, eine Grundsatzfrage sei. Der Parkdruck im vorliegenden Fall sei im Vergleich zu anderen Bereichen nicht gravierend, in der Umgebung einiger anderer Einrichtungen in Hagen sei der Parkdruck viel höher. Im Umfeld des Wissensparks gebe es ca. 930 Parkplätze in zumutbarer Entfernung. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Parkdruck nur an bestimmten Tagen sehr hoch sei. Aber auch in diesen Spitzenzeiten sei, zumindest rechnerisch, genügend Parkraum vorhanden. Frau Kramps möchte wissen, in welchem Radius die 930 Parkplätze liegen. Herr Schumacher erläutert, dass die zumutbare Entfernung etwa bis zur Bredelle reiche. Seitens der Stadt seien alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Parkraum zur Verfügung zu stellen, erst mit der Anlage des Parkplatzes für Kleingärtner werde sich eine zusätzliche Entlastung ergeben. Frau Kramps führt aus, dass die bisherigen Maßnahmen der Leitung des Wissensparks anerkennenswert seien. Es solle weiter versucht werden, mit „kleinen Mitteln“ zu helfen, die Situation zu entschärfen. Es sei zudem erforderlich, dem Parkplatz für Kleingärtner eine höhere Priorität einzuräumen. Der Situation mit straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu begegnen, sei dagegen nicht möglich, Gespräche vor Ort hätten gezeigt, dass die Interessen durchaus gegensätzlich seien. Frau Kramps schlägt vor, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Abschlussgespräch zu führen. Herr Schmidt, Ordnungsamt, bemerkt hierzu, dass der bereits diskutierte Vorschlag, die Straße „Auf dem Königsberg“ einseitig zu sperren, im Wege eines Widerspruchsverfahrens  inzwischen auch von der Bezirksregierung Arnsberg zurückgewiesen worden sei. Im Übrigen sei für das Parken in Wohnortnähe eine Entfernung von 1 km zugrunde zu legen, es bestehe auch für Anwohnerinnen und Anwohner kein Anspruch darauf, in der Nähe des Wohnhauses einen öffentlichen Parkplatz zu finden. Der Antragsteller Herr Dr. Bücker meldet sich zu Wort und erklärt, dass das Ziel des Bürgerantrags, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, bisher ohne Ergebnis geblieben sei. Auch auf die vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen sei nicht mehr eingegangen worden. Herr Romberg weist darauf hin, dass der Bürgerantrag in diesem Punkt bereits für erledigt erklärt wurde. Die einzige Maßnahme, die eine Entlastung bringen werde, sei die kurzfristige Errichtung der Stellplatzanlage für Kleingärtner. Dies werde Platz im öffentlichen Verkehrsraum schaffen. Frau Kramps fragt nach, was die in der letzten Sitzung von Herrn Kurrat angekündigte rechtliche Prüfung zum ÖPNV- Bonus ergeben habe. Herr Kurrat antwortet, eine Stellungnahme stehe noch aus. Er beantrage, den Bürgerantrag erneut zu vertagen. Diesen Antrag stellt Herr Romberg zur Abstimmung, mit dem Hinweis, dass die Verwaltungsvorschrift zum ÖPNV- Bonus der Niederschrift als Anlage beigefügt werde. 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird erneut vertagt.

Der Niederschrift wird das Protokoll des Gespräches vom 14.08.2006 sowie ein Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu § 51 Bauordnung NW  als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=466&TOLFDNR=40787&selfaction=print