21.06.2006 - 3.1 Bürgerantrag des Herrn Horst Althaus, Rembrandt...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erläutert noch einmal das Ergebnis der Beratung in der vorigen Sitzung. Er weist darauf hin, dass der in der letzten Sitzung des Ausschusses formulierte Fragenkatalog von der HEB GmbH inzwischen ausführlich beantwortet worden sei und bedankt sich hierfür beim anwesenden Geschäftsführer der HEB GmbH, Herrn König. Da der Antragsteller nicht anwesend ist, erteilt Herr Romberg Herrn König das Wort. Herr König verweist auf seine schriftlichen Ausführungen und trifft  folgende Anmerkungen: Grundsätzlich sei es positiv zu bewerten, dass sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen um die Verbesserung der Stadtsauberkeit Gedanken machten und diese als Anregungen formulierten. Insofern sei auch die vorliegende Anregung zunächst positiv zu sehen. Deren Umsetzung sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zur Gesamsituation in der Stadt Hagen sei festzustellen, dass durch verschiedene Maßnahmen inzwischen deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Stadtsauberkeit erzielt werden konnten. Die im Stadtgebiet aufgestellten Abfallbehälter seien vor einigen Jahren in Abstimmung mit dem damaligen Stadtbaurat und den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung eigens für die Stadt Hagen gestaltet und flächendeckend aufgestellt worden. Dies trage zur Einheitlichkeit des Stadtbildes bei. Die Anbringung von Werbetafeln auf Abfallbehältern würde voraussetzen, dass die Behälter anders gestaltet werden müssten, was sich zwangsläufig auf das Stadtbild auswirken würde. Einer Umsetzung der hier vorliegenden Anregung stehe entgegen, dass die Aufstellung, Wartung und Entsorgung der Abfallbehälter, wie bereits dargestellt, aus vertraglichen Gründen nicht auf ein privates Unternehmen übertragen werden könne, insofern sei die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter Sache der HEB GmbH in Abstimmung mit der Stadt Hagen. Im Stadtgebiet seien zurzeit insgesamt 1822 Abfallbehälter aufgestellt. Die HEB GmbH betreue hiervon 995  Behälter und leere diese bis zu 11 Mal am Tag, hierdurch komme man auf 11255 Leerungen pro Woche. Im Jahr 2005 seien 174 t Abfall aus diesen Behältern entsorgt worden. Für 827 Abfallbehälter in Parks und Anlagen sei das Grünflächenamt zuständig, hier fielen 1714 Leerungen pro Woche an. Die Anzahl der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen werde als ausreichend angesehen, insofern wäre man seitens der HEB GmbH sehr dankbar, wenn es bei dem bisherigen Verfahren bleiben könnte.

 

Herr Kurrat dankt Herrn König für seine Ausführungen und fragt mit Hinweis auf die vorliegende Stellungnahme nach, unter welchen Gesichtspunkten die Bushaltestellen mit Abfallbehältern bestückt würden. Der Stellungnahme sei zu entnehmen, dass von den rd. 1500 Bushaltestellen in Hagen nur etwa 500 mit Abfallbehältern ausgestattet seien. Außerdem bittet er um Erläuterungen zu der angeführten Studie, nach der sich der Sauberkeitsgrad erhöhen würde, wenn Abfallbehälter entfernt würden. Herr König antwortet, dass die Bestückung der Haltestellen in Absprache mit der Hagener Straßenbahn vorgenommen werde. Ob Abfallbehälter aufgestellt und wie oft diese geleert würden, sei davon abhängig, wie stark die Haltestelle in Anspruch genommen werde. Eine hohe Frequentierung sei in der Regel dann gegeben, wenn die Haltestelle von mehreren Linien bzw. im Schulbusverkehr. angefahren werde. Zu den angeführten Studien sei zu erwähnen, dass erfahrungsgemäß dort, wo die Möglichkeit der Abfallentsorgung gegeben sei, auch anderer Abfall als vorgesehen und auch neben den Behälter entsorgt werde. Ein praktisches Beispiel aus Hagen betätige diese These. In diesem konkreten Fall seien an einem Papiercontainerstandort auf einem Parkplatz immer wieder große Mengen an Haus- und Sperrmüll abgeladen worden. Seitdem die Container an einen anderen Standort versetzt worden seien, sei der Parkplatz sauber. Insofern werde es als wenig sinnvoll angesehen, einer zunehmenden Verschmutzung mit der Aufstellung weiterer Abfallbehälter zu begegnen, zudem verursache jeder zusätzliche Abfallbehälter Kosten, die zu Lasten aller Gebührenzahler gingen. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Antragsteller vermutlich gute Gründe hatte, einen solchen Bürgerantrag zu stellen, fragt  Herr Römer nach, was die HEB GmbH unternehme, wenn sich ein Bereich, in dem kein Abfallbehälter aufgestellt sei, als besonders unsauber herausstelle. Herr König antwortet, dass in einem solchen Fall zunächst versucht werde, mögliche Verursacher zu ermitteln, um diese an den Kosten für die Abfallentsorgung zu beteiligen bzw. dazu zu verpflichten, eigene Abfallbehälter aufzustellen, z.B. Imbissbetriebe, Kioske oder andere gewerbliche Unternehmen. Ansonsten müsse in der Tat geprüft werden, ob an dieser Stelle ein zusätzlicher Abfallbehälter aufzustellen ist. Nachdem keine weiteren Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder gestellt werden, fasst Herr Romberg die Ergebnisse der Beratung zusammen und stellt fest, dass der Anregung des Antragstellers unter den genannten Umständen leider nicht gefolgt werden kann. Er stellt den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften dankt dem Antragsteller für sein Engagement. Nach ausführlicher Beratung ist festzustellen, dass der Anregung des Antragstellers unter den gegebenen Umständen leider nicht gefolgt werden kann.

 

Der Bürgerantrag wird daher für erledigt erklärt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

 14

 

Dagegen:

   0

 

Enthaltungen:

   0

 

 

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