21.06.2006 - 3.1 Bürgerantrag des Herrn Horst Althaus, Rembrandt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erläutert noch einmal das
Ergebnis der Beratung in der vorigen Sitzung. Er weist darauf hin, dass der in
der letzten Sitzung des Ausschusses formulierte Fragenkatalog von der HEB GmbH
inzwischen ausführlich beantwortet worden sei und bedankt sich hierfür beim anwesenden
Geschäftsführer der HEB GmbH, Herrn König. Da der Antragsteller nicht anwesend
ist, erteilt Herr Romberg Herrn König das Wort. Herr König verweist auf
seine schriftlichen Ausführungen und trifft
folgende Anmerkungen: Grundsätzlich sei es positiv zu bewerten, dass
sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen um die Verbesserung der
Stadtsauberkeit Gedanken machten und diese als Anregungen formulierten.
Insofern sei auch die vorliegende Anregung zunächst positiv zu sehen. Deren
Umsetzung sei jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zur
Gesamsituation in der Stadt Hagen sei festzustellen, dass durch verschiedene
Maßnahmen inzwischen deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Stadtsauberkeit
erzielt werden konnten. Die im Stadtgebiet aufgestellten Abfallbehälter seien
vor einigen Jahren in Abstimmung mit dem damaligen Stadtbaurat und den
zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung eigens für die Stadt Hagen
gestaltet und flächendeckend aufgestellt worden. Dies trage zur Einheitlichkeit
des Stadtbildes bei. Die Anbringung von Werbetafeln auf Abfallbehältern würde
voraussetzen, dass die Behälter anders gestaltet werden müssten, was sich
zwangsläufig auf das Stadtbild auswirken würde. Einer Umsetzung der hier
vorliegenden Anregung stehe entgegen, dass die Aufstellung, Wartung und
Entsorgung der Abfallbehälter, wie bereits dargestellt, aus vertraglichen
Gründen nicht auf ein privates Unternehmen übertragen werden könne, insofern
sei die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter Sache der HEB GmbH in Abstimmung
mit der Stadt Hagen. Im Stadtgebiet seien zurzeit insgesamt 1822 Abfallbehälter
aufgestellt. Die HEB GmbH betreue hiervon 995
Behälter und leere diese bis zu 11 Mal am Tag, hierdurch komme man auf
11255 Leerungen pro Woche. Im Jahr 2005 seien 174 t Abfall aus diesen Behältern
entsorgt worden. Für 827 Abfallbehälter in Parks und Anlagen sei das
Grünflächenamt zuständig, hier fielen 1714 Leerungen pro Woche an. Die Anzahl
der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen werde als ausreichend angesehen, insofern
wäre man seitens der HEB GmbH sehr dankbar, wenn es bei dem bisherigen
Verfahren bleiben könnte.
Herr
Kurrat dankt Herrn König für seine Ausführungen und fragt mit
Hinweis auf die vorliegende Stellungnahme nach, unter welchen Gesichtspunkten
die Bushaltestellen mit Abfallbehältern bestückt würden. Der Stellungnahme sei
zu entnehmen, dass von den rd. 1500 Bushaltestellen in Hagen nur etwa 500 mit
Abfallbehältern ausgestattet seien. Außerdem bittet er um Erläuterungen zu der
angeführten Studie, nach der sich der Sauberkeitsgrad erhöhen würde, wenn
Abfallbehälter entfernt würden. Herr König antwortet, dass die
Bestückung der Haltestellen in Absprache mit der Hagener Straßenbahn
vorgenommen werde. Ob Abfallbehälter aufgestellt und wie oft diese geleert
würden, sei davon abhängig, wie stark die Haltestelle in Anspruch genommen
werde. Eine hohe Frequentierung sei in der Regel dann gegeben, wenn die
Haltestelle von mehreren Linien bzw. im Schulbusverkehr. angefahren werde. Zu
den angeführten Studien sei zu erwähnen, dass erfahrungsgemäß dort, wo die
Möglichkeit der Abfallentsorgung gegeben sei, auch anderer Abfall als
vorgesehen und auch neben den Behälter entsorgt werde. Ein praktisches Beispiel
aus Hagen betätige diese These. In diesem konkreten Fall seien an einem
Papiercontainerstandort auf einem Parkplatz immer wieder große Mengen an Haus-
und Sperrmüll abgeladen worden. Seitdem die Container an einen anderen Standort
versetzt worden seien, sei der Parkplatz sauber. Insofern werde es als wenig
sinnvoll angesehen, einer zunehmenden Verschmutzung mit der Aufstellung
weiterer Abfallbehälter zu begegnen, zudem verursache jeder zusätzliche
Abfallbehälter Kosten, die zu Lasten aller Gebührenzahler gingen. Unter dem
Gesichtspunkt, dass der Antragsteller vermutlich gute Gründe hatte, einen
solchen Bürgerantrag zu stellen, fragt Herr
Römer nach, was die HEB GmbH unternehme, wenn sich ein Bereich, in dem kein
Abfallbehälter aufgestellt sei, als besonders unsauber herausstelle. Herr
König antwortet, dass in einem solchen Fall zunächst versucht werde,
mögliche Verursacher zu ermitteln, um diese an den Kosten für die
Abfallentsorgung zu beteiligen bzw. dazu zu verpflichten, eigene Abfallbehälter
aufzustellen, z.B. Imbissbetriebe, Kioske oder andere gewerbliche Unternehmen.
Ansonsten müsse in der Tat geprüft werden, ob an dieser Stelle ein zusätzlicher
Abfallbehälter aufzustellen ist. Nachdem keine weiteren Fragen aus den Reihen
der Ausschussmitglieder gestellt werden, fasst Herr Romberg die
Ergebnisse der Beratung zusammen und stellt fest, dass der Anregung des
Antragstellers unter den genannten Umständen leider nicht gefolgt werden kann.
Er stellt den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften dankt dem Antragsteller für sein Engagement. Nach
ausführlicher Beratung ist festzustellen, dass der Anregung des Antragstellers
unter den gegebenen Umständen leider nicht gefolgt werden kann.
Der
Bürgerantrag wird daher für erledigt erklärt.
