21.06.2006 - 3.3 Bürgerantrag der Bürgerinitiative Boloh zum Erh...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt dem anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative Boloh das Wort für eine ergänzende Stellungnahme. Dieser führt aus, dass die Bürgerinitiative durch intensive Messungen auf dem Grundstück des ehemaligen Übergangswohnheims darauf aufmerksam geworden sei, dass diese Fläche neu bebaut werden soll. Zu der hier vorliegenden Vorlage sei darauf hinzuweisen, dass der dort erwähnte Bolzplatz nicht nur sporadisch, sondern seit  Leerstand des Übergangswohnheims von Kindern und Jugendlichen der Umgebung regelmäßig und intensiv genutzt werde. Der Darstellung der Verwaltung sei zu entnehmen, dass an dieser Stelle eine Durchfahrt zum Roggenkamp geplant sei. Dies sei nach Auffassung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht erforderlich, da die Straße im Roggenkamp in einer  Wendeplatte ende. Damit werde an dieser Stelle den Kindern der umliegenden Wohnhäuser der Spielraum genommen. Zum Inhalt des Bürgerantrags führt der Antragsteller aus, dass es der Bürgerinitiative darum ginge, sich für den Erhalt des Grüngürtels einzusetzen. Die Errichtung eines Einkaufszentrums werde nicht für notwendig gehalten, da die Versorgung in diesem Bereich völlig ausreichend sei. Die Feithstraße werde als Verbindungsstrecke zwischen dem Hagener Süden und dem Norden sowie als Ausweichstrecke für die umliegenden Autobahnen bereits sehr stark beansprucht. Hierdurch ergebe sich ein Verkehrsaufkommen von über 16.000 Fahrzeugen pro Tag. Es sei davon auszugehen, dass die Grenzwerte für Emissionen bereits bei dieser Belastung erreicht würden. Ein höheres Verkehrsaufkommen sei nicht tragbar. Der vorhandene Grüngürtel trage zu einer Verbesserung des Luftaustausches bis in die Innenstadt bei, dies werde mit einer Bebauung verhindert. Gleichzeitig sei dieser Grüngürtel ein Naherholungsbereich, die dortige Flora und Fauna sei zu schützen. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass an anderen Stellen finanzielle Mittel für die Schaffung von Grünflächen bereit gestellt würden, hier aber ein vorhandener Grünzug vernichtet werden solle. Zudem biete das Gelände eine Spiel- und Abenteuerfläche für Kinder. Zu einer möglichen Wohnbebauung auf dieser Fläche sei anzumerken, dass sich zumindest der obere Bereich für eine solche Maßnahme nicht eigne, da das Gelände sumpfig sei. Nach einer Bitte von Herrn Romberg, die Ausführungen nunmehr auf das Anliegen der Bürgerinitiative zu konzentrieren, stellt der Antragsteller noch einmal dar, dass es den Bürgerinnen und Bürgern am Boloh vorrangig darum ginge, den Grüngürtel in seinem Bestand zu erhalten. Anschließend erhält Herr Strähler, Stadtplanungsamt, Gelegenheit, zum Stand der Planungen für das genannte Gebiet Stellung zu nehmen. Herr Straehler erläutert anhand der ausgehängten Pläne die in der Vorlage dargestellten Varianten einer möglichen Bebauung. Er weist darauf hin, dass die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet Boloh bereits 1990 beschlossen worden seien. Das gesamte Gelände umfasse etwa 10.000 qm.  Bisher habe es zwei Planungsvarianten gegeben, die eine unterschiedliche Nutzung vorsähen. Dabei sei die Variante, die eine Ansiedlung eines SB- Marktes auf einer 6000 qm großen Fläche mit Errichtung eines Vollknotens auf der Feithstraße beinhalte, inzwischen zurückgestellt worden. Favorisiert werde nunmehr die Überlegung, für eine Bebauung die Fläche der ehemaligen Asylbewerberunterkunft vorzusehen. Hierzu würden derzeit Verhandlungen mit dem DRK geführt. Herr Romberg bedankt sich für die Ausführungen und ergänzt diese um den Hinweis, dass der Stadtentwicklungsausschuss über dieses Thema in seiner gestrigen Sitzung ebenfalls beraten und den Punkt vertagt habe. Zum einen habe man dort noch Beratungsbedarf, zum anderen seien die Planungen noch so wenig konkret, dass man die weiteren Gespräche mit dem DRK zunächst abwarten wolle, ehe man zu Entscheidungen kommen könne. Insofern sei es wenig sinnvoll, zu diesem Thema einen konkreten Beschluss im Beschwerdeausschuss zu fassen. Herr Romberg stellt den Antrag, den Bürgerantrag zu vertagen. Frau Hirsch stimmt dem zu und gibt die Empfehlung, dass die Fraktionen die hier vorliegenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in die Beratung der zuständigen Gremien mitnehmen sollten. Über den Antrag von Herrn Romberg, ergänzt um den Vorschlag von Frau Hirsch, wird anschließend abgestimmt. 

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird vertagt.

 

Den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses wird die Empfehlung gegeben, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger über ihre Fraktionen in die weiteren Beratungen einzubringen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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