21.06.2006 - 3.4 Bürgerantrag zur Situation am Kinderspielplatz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Romberg ruft den Bürgerantrag auf und gibt bekannt, dass der Antragsteller verhindert
ist, an der Sitzung teilzunehmen und statt dessen eine ergänzende Stellungnahme
eingereicht hat, die als Tischvorlage ausliege. Damit informiere der
Antragsteller über die aktuelle Situation, wie sie sich auf dem
Kinderspielplatz Berchumer Straße zur
Zeit darstelle. Herr Lenz berichtet, dass sich in der Umgebung
seines Wohnhauses mehrere Einrichtungen befinden, die von Kindern und
Jugendlichen besucht werden. Er habe die Erfahrung gemacht, dass es, sofern
Verunreinigungen und Ruhestörungen auftreten, sehr sinnvoll sei, mit den
Kindern und Jugendlichen Gespräche zu führen. Ihnen müsse bewusst gemacht
werden, welche Schäden insbesondere Glassplitter anrichten könnten. Beispiele
aus der Praxis zeigten, dass es darüber hinaus durchaus möglich sei, die Kinder
und Jugendlichen dazu zu bewegen, die Anlage selbst zu säubern. Polizeieinsätze
seien nicht immer das richtige Mittel, um auf solche Situationen wie die hier
beschriebene zu reagieren. Herr Pieper führt aus, dass der Spielplatz
Berchumer Straße nur ein Beispiel für viele andere Spielplätze sei, auf denen
eine ähnliche Situation gegeben sei. Dass hier versucht werde, durch die
Übernahme einer Patenschaft der Kirchengemeinden positiv auf die Kinder und
Jugendlichen einzuwirken, sei ein
Vorschlag in die richtige Richtung, dennoch müsse zweigleisig gefahren werden.
Bei Ruhestörungen in der Nacht seien auch die Ordnungskräfte von Polizei und
Ordnungsamt gefordert, hiergegen einzuschreiten. Herr Kurrat meint,
bezogen auf den Vortrag von Herrn Lenz, dass eine direkte Ansprache und damit
der Versuch, bei den Jugendlichen Verständnis einzuholen, immer der beste Weg
zur Lösung solcher Konflikte sei. Schließlich seien sich alle politischen
Gremien in der Stadt Hagen darüber einig, die Familienfreundlichkeit weiter zu
fördern. Dass spielende Kinder auf einem Spielplatz Lärm erzeugten und sich am
Vorabend des 1. Mai auch Jugendliche dort versammelten, die etwas lauter seien
und anschließend Unrat hinterließen, sei nicht außergewöhnlich und erfordere
noch keine restriktiven Maßnahmen. Insofern sei die Überlegung der
Kirchengemeinden, eine Patenschaft zu übernehmen, ein sinnvoller Vorschlag, um
dieser Situation zu begegnen. Sofern die
Vorfälle jedoch ausuferten, und
dies werde hier durch die Antragsteller beschrieben, könne es sinnvoll sein,
die Ordnungspartnerschaft zu bitten, diesen Spielplatz zu kontrollieren und
gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Herr Goldbach, Fachbereich
Jugend und Soziales, nimmt zu den bisherigen Ausführungen Stellung und
erläutert, dass es in Hagen rund 150 Spiel- und Bolzplätze gebe. Diese würden
in der Regel von Kindern und Jugendlichen des entsprechenden Wohnquartiers mehr
oder weniger intensiv genutzt. Es sei festzustellen, dass es in jedem Jahr,
sobald die Außentemperaturen stiegen, zu Beschwerden der Anwohnerinnen und
Anwohner über Lärmbelästigungen und missbräuchlicher Nutzung komme. Der
Spielplatz, über den hier beraten werde, sei zum Zeitpunkt der Beschwerde noch
nicht im Betrieb bzw. noch nicht offiziell eröffnet gewesen. Die Probleme, die
dort geschildert worden seien, seien vergleichsweise gering. Der Stadtteil
Halden sei nicht zu den Brennpunkten dieser Stadt zu zählen, auch sei nicht zu
erkennen, dass es zu Tourismus aus anderen Stadtteilen komme. Es sei deshalb
davon auszugehen, dass die Jugendlichen, die auf dem Spielplatz anzutreffen
seien, im Stadtteil Halden wohnen und leben. Die bestehenden Probleme seien
deshalb am besten im Wohnviertel und im Kontakt mit den Kindern und
Jugendlichen zu lösen. Inzwischen sei der Spielplatz fertiggestellt und eine
Beschilderung mit Bekanntgabe der Öffnungszeiten und der Altersbeschränkung
angebracht worden. Mittlerweile sei auch die Absperrung, die aus
Verkehrssicherheitsgründen angebracht werden müsse, aber gleichzeitig das Befahren
des Spielplatzes mit Fahrzeugen unterbinde, montiert worden. Von beiden
Kirchengemeinden in Halden sei die Bereitschaft erklärt worden, die Patenschaft
über den Spielplatz zu übernehmen. Sporadische Kontrollen des Spielplatzes,
auch in den Abendstunden, hätten bisher keine besonderen Auffälligkeiten
ergeben. Es sei deshalb davon auszugehen, dass es sich bei den vom
Antragsteller beschriebenen Vorfällen um Einzelereignisse handle und nicht um
den Regelfall. Dennoch werde die Situation weiter beobachtet. Über keinen der
150 Spiel- und Bolzplätze in Hagen sei bereits im Vorfeld seiner Errichtung so
viel diskutiert worden wie über den in der Berchumer Straße. Frau Hirsch
weist darauf hin, dass sich auch der Jugenhilfeausschuss in den vergangenen
Jahren immer wieder mit Beschwerden über Lärmbelästigungen und Verunreinigungen
auf Spielplätzen beschäftigt habe. Es sei den Beschwerden oftmals zu entnehmen,
dass in Wohngebieten zwar Spielplätze erwünscht seien, jedoch nicht vor der
eigenen Haustür. Alle Parteien in Hagen seien sich darin einig, dass Hagen
kinderfreundlicher werden müsse. Auf Beschwerden über Spielplätze sei daher mit
sanften Mitteln zu reagieren und nicht gleich auf die Polizei zu verweisen. Herr
Romberg fasst die Wortbeiträge zusammen und stellt fest, dass die
bisherigen Maßnahmen der Verwaltung zunächst ausreichen sollten, um die
bestehenden Probleme zu lösen. Dass beide Kirchengemeinden die Patenschaft
übernehmen wollten, werde hierzu beitragen. Ansonsten bliebe den Anwohnerinnen
und Anwohnern immer noch die Möglichkeit, bei einzelnen, massiven
Ausschreitungen die Polizei zu rufen. Der Anregung des Antragstellers, die
Schutzhütte von dem Spielplatz zu entfernen, könne unter den gegebenen
Umständen nicht gefolgt werden. Frau Hirsch rät von Kontrollen der
Ordnungsbehörde ab. Zunächst solle den Kirchengemeinden die Chance gegeben
werden, die Konflikte zu bereinigen. Herr Sporkert, Ordnungsamt, fügt
hinzu, dass sich die Zuständigkeit der Ordnungspartnerschaft zunächst auf die
Bezirke Innenstadt, Haspe und Eilpe beschränkte. Hierfür seien drei Mitarbeiter
im Einsatz. Die bisherigen Kontrollen auf dem Spielplatz Berchumer Straße seien
auf eigene Initiative der Mitarbeiter und außerhalb ihrer normalen Dienstzeit
durchgeführt worden. Dies sei aber nicht beliebig zu wiederholen. In Fällen von
nächtlicher Ruhestörung oder sonstigen Belästigungen müsse auf die Polizei
zurückgegriffen werden. Herr Römer gibt zu Bedenken, dass die
Bürgerinnen und Bürger mit den Problemen nicht allein gelassen werden sollten.
Viele scheuten aus Angst vor Repressalien davor zurück, die Polizei zu rufen.
Die Stadt Hagen könne sich mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Polizei
nicht ihrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch ihrer Einrichtungen
entziehen. Herr Romberg antwortet, dass dies auch nicht gemeint gewesen
sei. Selbstverständlich solle nicht bei jedem Vorkommnis die Polizei gerufen
werden, sondern nur im Notfall. Herr Reinke, zuständiges Ratsmitglied
für den Bereich Halden, meldet sich zu Wort und führt aus, dass es
Erscheinungen wie die auf dem Spielplatz Berchumer Straße praktisch auf jedem
Spielplatz in Hagen gebe. Die Entscheidung, den Platz dort zu bauen, sei
einhellig getroffen worden. Bereits an den Plänen für die Einrichtung dieses
Spielplatzes seien die Haldener
Jugendlichen beteiligt worden. Von Beginn an habe es bei den Anliegern des
Sollingwegs Widerstände gegen den Spielplatz gegeben. Er habe inzwischen mit
einigen Anwohnerinnen und Anwohnern Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt.
Nach Eröffnung des Spielplatzes und nach Übernahme der Patenschaft durch die
Kirchen sei man zuversichtlich, dass sich die Situation positiv entwickle. Herr
Romberg stellt den Antrag, den Bürgerantrag zu vertagen und die weitere
Entwicklung abzuwarten. Die Verwaltung soll gebeten werden, bis zur nächsten
Sitzung darüber zu berichten.
