21.06.2006 - 4 Mitteilungen

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Wortprotokoll

4.1               Bürgerantrag zur Gebührenermäßigung für kinderreiche Familien

 

Herr Idel teilt zu diesem Bürgerantrag mit, dass die Antragstellerin auf Anregung des Beschwerdeausschusses inzwischen vom lokalen Bündnis für Familien eingeladen worden sei, an einer Sitzung der Arbeitsgruppe  teilzunehmen, die sich mit der Einführung des sogenannten “Gutscheinbuches”  beschäftige.  Die Antragstellerin habe dabei deutlich gemacht, dass das Gutscheinbuch nicht die Intention treffe, die sie mit ihrem Bürgerantrag verbunden habe. Ihr Anliegen sei es nach wie vor, einen Familienpass für kinderreiche Familien einzuführen, mit dem ab dem 3. oder 4. Kind in Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder, Theater, Museen etc. eine Ermäßigung oder ein Erlass des Eintrittspreises gewährt wird. Es sei zu klären, ob das Thema im Ausschuss noch einmal aufgegriffen werden soll.

 

Herr Romberg richtet an die Ausschussmitglieder die Frage, ob das Thema unter diesen Umständen weiter verfolgt werden soll. Frau Hirsch und Herr Kurrat meinen, dass das Thema noch einmal aufgriffen werden sollte. Herr Pieper ist der Ansicht, dass man zunächst abwarten solle, bis das Gutscheinbuch vorliegt. Herr Goldbach, Fachbereich Jugend und Soziales, erläutert, dass der Antragstellerin das Konzept für das Gutscheinbuch bekannt sei. Die damit verbundenen Vergünstigungen seien generell für Familien mit Kindern gedacht, angestrebt werde jedoch eine Entlastung für kinderreiche Familien. Herr Kurrat fragt nach, ob das Konzept für das Gutscheinbuch dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt werden könne. Dies sagt Herr Goldbach zu. Herr Ciupka schlägt vor, nach Vorlage des Konzeptes weiter über dieses Thema zu sprechen. Herr Romberg bittet darum, parallel dazu die Zahl der Haushalte mit mehr als drei Kindern zu ermitteln. Frau Hirsch ergänzt dies um den Hinweis, dass auch die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen ermittelt werden sollte, die dies betreffen würde.  

 

4.2               Verwarnungsverfahren bei der Stadt Hagen

 

Herr Idel gibt bekannt, dass die Anfrage von Herrn Kurrat aus der letzten Sitzung  zum Thema Verwarnungsverfahren inzwischen beantwortet wurde.  Das Antwortschreiben liege aus. Da hierzu keine weiteren Fragen der Ausschussmitglieder gestellt werden, wird die Anfrage als erledigt angesehen. 

 

4.3               Bekanntgabe von personenbezogenen Daten in Vorlagen für den Beschwerdeausschuss

 

Herr Idel teilt mit, dass der Geschäftsstelle des Beschwerdeausschusses die schriftliche Antwort der Landesregierung NRW zu einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Leuchtenberg, SPD, zugegangen sei. Bei dieser Kleinen Anfrage sei es darum gegangen, zu klären, ob in öffentlichen Vorlagen zu Petitionen oder Bürgeranträgen personenbezogene Daten bekanntgegeben werden dürften, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese Vorlagen der Allgemeinheit durch die Presse und über das Internet zugänglich gemacht würden. Die Landesregierung habe auf diese Anfrage sinngemäß geantwortet, dass aus Gründen der Datensicherheit eine Sitzungsvorlage personenbezogene Daten nur insoweit enthalten dürfe, wie sie zur Beratung notwendig seien, ansonsten seien diese Angaben in den Vorlagen zu schwärzen. In den neuen Vorlagen für den Beschwerdeausschuss sei diese Vorgabe umgesetzt und von einer Bekanntgabe personenbezogener Daten Abstand genommen worden. Wenn dies gewünscht werde, könnten diese Daten den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses im nichtöffentlichen Teil der Sítzung bekannt gegeben werden. Herr Romberg merkt an, dass den Mitgliedern seiner Fraktion durchaus daran gelegen sei, über die Person des Antragstellers/der Antragstellerin informiert zu werden. Er bittet deshalb darum, die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zu ihrem Bürgerantrag zu fragen, ob sie mit einer Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten einverstanden wären, damit dürfe einer Veröffentlichung nichts entgegen stehen. Herr Idel sagt zu, so zu verfahren.

 

 

 

 

 

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