21.06.2006 - 4 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
4.1
Bürgerantrag zur Gebührenermäßigung für
kinderreiche Familien
Herr Idel teilt zu diesem Bürgerantrag mit, dass die
Antragstellerin auf Anregung des Beschwerdeausschusses inzwischen vom lokalen
Bündnis für Familien eingeladen worden sei, an einer Sitzung der
Arbeitsgruppe teilzunehmen, die sich
mit der Einführung des sogenannten Gutscheinbuches beschäftige. Die
Antragstellerin habe dabei deutlich gemacht, dass das Gutscheinbuch nicht die
Intention treffe, die sie mit ihrem Bürgerantrag verbunden habe. Ihr Anliegen
sei es nach wie vor, einen Familienpass für kinderreiche Familien einzuführen,
mit dem ab dem 3. oder 4. Kind in Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder,
Theater, Museen etc. eine Ermäßigung oder ein Erlass des Eintrittspreises
gewährt wird. Es sei zu klären, ob das Thema im Ausschuss noch einmal
aufgegriffen werden soll.
Herr Romberg richtet an die Ausschussmitglieder die Frage, ob
das Thema unter diesen Umständen weiter verfolgt werden soll. Frau Hirsch
und Herr Kurrat meinen, dass das Thema noch einmal aufgriffen werden
sollte. Herr Pieper ist der Ansicht, dass man zunächst abwarten solle,
bis das Gutscheinbuch vorliegt. Herr Goldbach, Fachbereich Jugend und
Soziales, erläutert, dass der Antragstellerin das Konzept für das Gutscheinbuch
bekannt sei. Die damit verbundenen Vergünstigungen seien generell für Familien
mit Kindern gedacht, angestrebt werde jedoch eine Entlastung für kinderreiche
Familien. Herr Kurrat fragt nach, ob das Konzept für das Gutscheinbuch
dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt werden könne. Dies sagt Herr
Goldbach zu. Herr Ciupka schlägt vor, nach Vorlage des Konzeptes weiter
über dieses Thema zu sprechen. Herr Romberg bittet darum, parallel dazu
die Zahl der Haushalte mit mehr als drei Kindern zu ermitteln. Frau Hirsch
ergänzt dies um den Hinweis, dass auch die Gesamtzahl der Kinder und
Jugendlichen ermittelt werden sollte, die dies betreffen würde.
4.2
Verwarnungsverfahren bei der Stadt Hagen
Herr Idel gibt bekannt, dass die Anfrage von Herrn Kurrat aus der letzten
Sitzung zum Thema Verwarnungsverfahren
inzwischen beantwortet wurde. Das
Antwortschreiben liege aus. Da hierzu keine weiteren Fragen der
Ausschussmitglieder gestellt werden, wird die Anfrage als erledigt
angesehen.
4.3
Bekanntgabe
von personenbezogenen Daten in Vorlagen für den Beschwerdeausschuss
Herr Idel teilt mit, dass der Geschäftsstelle des Beschwerdeausschusses die
schriftliche Antwort der Landesregierung NRW zu einer Kleinen Anfrage des
Abgeordneten Leuchtenberg, SPD, zugegangen sei. Bei dieser Kleinen Anfrage sei
es darum gegangen, zu klären, ob in öffentlichen Vorlagen zu Petitionen oder
Bürgeranträgen personenbezogene Daten bekanntgegeben werden dürften,
insbesondere im Hinblick darauf, dass diese Vorlagen der Allgemeinheit durch
die Presse und über das Internet zugänglich gemacht würden. Die Landesregierung
habe auf diese Anfrage sinngemäß geantwortet, dass aus Gründen der
Datensicherheit eine Sitzungsvorlage personenbezogene Daten nur insoweit
enthalten dürfe, wie sie zur Beratung notwendig seien, ansonsten seien diese
Angaben in den Vorlagen zu schwärzen. In den neuen Vorlagen für den
Beschwerdeausschuss sei diese Vorgabe umgesetzt und von einer Bekanntgabe
personenbezogener Daten Abstand genommen worden. Wenn dies gewünscht werde,
könnten diese Daten den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses im
nichtöffentlichen Teil der Sítzung bekannt gegeben werden. Herr Romberg
merkt an, dass den Mitgliedern seiner Fraktion durchaus daran gelegen sei, über
die Person des Antragstellers/der Antragstellerin informiert zu werden. Er
bittet deshalb darum, die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zu ihrem
Bürgerantrag zu fragen, ob sie mit einer Bekanntgabe ihrer personenbezogenen
Daten einverstanden wären, damit dürfe einer Veröffentlichung nichts entgegen
stehen. Herr Idel sagt zu, so zu verfahren.
