06.12.2006 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Inn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Wortmeldung ergeht folgender

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegendstand der Niederschrift.

 

Zu b)

Die Gestaltungssatzung gemäß § 81 Abs. 1,2 und 4 der Bauordnung Nordrhein – Westfalen für den Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung ist für den Änderungsbereich nicht anzuwenden.

 

Zu c)   

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung, 2. Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 27.11.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 27.11.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung,  Grünrockstraße 2. Es handelt sich um die Flurstücke 398, 401 und 411, Flur 17 der Gemarkung Hohenlimburg.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil das Beschlusses.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung im Dezember 2006.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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