06.12.2006 - 5.2 Veräußerung des Grundstückes am Holthauser Dorf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Grebe erinnert an eine Liste mit zum Verkauf anstehenden
Grundstücken, die in der Bezirksvertretung vorgestellt worden sei. Auch dieses
Grundstück sei in der Liste enthalten gewesen. Eine Befreiung von der
Festsetzung auf eine Schank- und Speisewirtschaft werde von Bauordnungsamt und
Planungsamt für möglich gehalten. Durch den Verkauf des Grundstücks werde der
Dorfplatz nicht wesentlich verkleinert. Das neue Wohnhaus werde nicht näher als
andere Häuser am Platz liegen, daher seien auch ihrer Ansicht nach nicht mehr
Beschwerden wegen Lärmbelästigung zu erwarten. Darüber hinaus würde eine
Imissionsduldungsverpflichtung mit in den Vertrag aufgenommen und im Grundbuch
festgelegt. Von daher seien keinerlei Schwierigkeiten zu erwarten. Der Bewerber
kenne die Situation und sei einverstanden. Eine dauerhafte Vorhaltung des
Grundstückes, damit irgendwann einmal der Kultur- und Dorfverein das Grundstück
nutzen könne, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten. Sie bitte
daher darum damit einverstanden zu sein, dass das Grundstück verkauft werde.
Herr Leisten äußert sein Verständnis für Frau Grebes Argumentation.
Herr Eschenbach fragt nach, ob noch über den Antrag abgestimmt werden
solle.
Herr Leisten erwidert, unter den gegebenen Umständen könne man darauf
verzichten.
Herr Eisermann möchte gern, dass für den Dorfplatz in Holthausen dasselbe
gelte wie für den Marktplatz Hohenlimburg oder für den Hüttenplatz in Haspe.
Frau Grebe erläutert noch einmal die Vertragsregelung und den
Grundbucheintrag. Mögliche Belästigungen aus dem Dorfplatzbetrieb seien
hinzunehmen.
Herr Eisermann erwidert, bisher werde der Dorfplatz relativ gering
genutzt. Er wolle wissen, ob es sich negativ auswirken werde, wenn der Platz
zukünftig eventuell mehr genutzt werde.
Frau Grebe wiederholt, die anderen Häuser stünden genauso nah am Platz.
Sie gehe daher auch zukünftig nicht von Problemen aus. Eine mögliche
Belästigung treffe ja auch alle anderen direkten Anwohner. Gerade in einer
funktionierenden Dorfgemeinschaft sehe sie keine Probleme. Eine 100%ige
Sicherheit gebe es nie.
Herr Eschenbach meint, es gehe ja nur darum, den Platz weiterhin so
nutzen zu können wie bisher.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass geplante Veranstaltungen im
ordnungsrechtlichen Rahmen zulässig seien. Hierdurch bestehe für den Dorfplatz
bezüglich möglicher Beschwerden des Grundstückskäufers Sicherheit.
Es ergeht folgender
