06.12.2006 - 5.2 Veräußerung des Grundstückes am Holthauser Dorf...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Grebe erinnert an eine Liste mit zum Verkauf anstehenden Grundstücken, die in der Bezirksvertretung vorgestellt worden sei. Auch dieses Grundstück sei in der Liste enthalten gewesen. Eine Befreiung von der Festsetzung auf eine Schank- und Speisewirtschaft werde von Bauordnungsamt und Planungsamt für möglich gehalten. Durch den Verkauf des Grundstücks werde der Dorfplatz nicht wesentlich verkleinert. Das neue Wohnhaus werde nicht näher als andere Häuser am Platz liegen, daher seien auch ihrer Ansicht nach nicht mehr Beschwerden wegen Lärmbelästigung zu erwarten. Darüber hinaus würde eine Imissionsduldungsverpflichtung mit in den Vertrag aufgenommen und im Grundbuch festgelegt. Von daher seien keinerlei Schwierigkeiten zu erwarten. Der Bewerber kenne die Situation und sei einverstanden. Eine dauerhafte Vorhaltung des Grundstückes, damit irgendwann einmal der Kultur- und Dorfverein das Grundstück nutzen könne, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten. Sie bitte daher darum damit einverstanden zu sein, dass das Grundstück verkauft werde.

 

Herr Leisten äußert sein Verständnis für Frau Grebes Argumentation.

 

Herr Eschenbach fragt nach, ob noch über den Antrag abgestimmt werden solle.

 

Herr Leisten erwidert, unter den gegebenen Umständen könne man darauf verzichten.

 

Herr Eisermann möchte gern, dass für den Dorfplatz in Holthausen dasselbe gelte wie für den Marktplatz Hohenlimburg oder für den Hüttenplatz in Haspe.

 

Frau Grebe erläutert noch einmal die Vertragsregelung und den Grundbucheintrag. Mögliche Belästigungen aus dem Dorfplatzbetrieb seien hinzunehmen.

 

Herr Eisermann erwidert, bisher werde der Dorfplatz relativ gering genutzt. Er wolle wissen, ob es sich negativ auswirken werde, wenn der Platz zukünftig eventuell mehr genutzt werde.

 

Frau Grebe wiederholt, die anderen Häuser stünden genauso nah am Platz. Sie gehe daher auch zukünftig nicht von Problemen aus. Eine mögliche Belästigung treffe ja auch alle anderen direkten Anwohner. Gerade in einer funktionierenden Dorfgemeinschaft sehe sie keine Probleme. Eine 100%ige Sicherheit gebe es nie.

 

Herr Eschenbach meint, es gehe ja nur darum, den Platz weiterhin so nutzen zu können wie bisher.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass geplante Veranstaltungen im ordnungsrechtlichen Rahmen zulässig seien. Hierdurch bestehe für den Dorfplatz bezüglich möglicher Beschwerden des Grundstückskäufers Sicherheit.

 

 

Es ergeht folgender

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Verwaltung möge darauf achten, dass bei der Veräußerung Eintragungen in das Grundbuch vorgenommen werden, die die gleiche Situation ermöglichen, wie etwa für Veranstaltungen auf dem Hohenlimburger Marktplatz oder ähnlichen Veranstaltungsplätzen in Hagen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen