06.12.2006 - 7.8 Umgestaltung der Fläche des ehemaligen Koenigse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Palsherm zeigt noch einmal den chronologischen Ablauf der bisherigen Entwicklung auf. Eine wichtige Frage sei, ob die für ein Planfeststellungsverfahren veranschlagten 100.000,00 € aus der dem Werkhof zweckgebunden zur Verfügung gestellten Summe finanziert werden müssten. Es seien noch eine ganze Anzahl ungeklärter Fragen zu beantworten. Eine Zusammenkunft aller Verfahrensbeteiligter zwecks Klärung sei daher erforderlich.

 

Herr Buschkühl verweist auf die vorliegenden zwei Varianten für den Koenigsee. Variante 2 sei umsetzbar, was die rechtliche und finanzielle Situation betreffe. Die Tümpellandschaft, die dort entstehen solle, werde sicherlich auch zum Spielen einladen. Nach 11 Jahren solle nun endlich etwas passieren. Variante 2 sei sinnvoll und verantwortbar, man solle jetzt endlich zum Entschluss kommen. Detailfragen könnten noch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

 

Herr Sondermeyer erkundigt sich bei Herrn Dr. Braun, warum die Variante 0, nämlich das Biotop ganz in Ruhe zu lassen, nicht mit in die Abwägung hineingenommen worden sei. Er sei im Rahmen der Akteneinsicht auf alte Zeitungsartikel gestoßen. Seinerzeit sei gesagt worden, es sei gut, dass sich die Natur zurückhole, was ihr gehöre. Heute wehe der Wind aus einer ganz anderen Richtung. Im Vertrag heiße es, der Werkhof sei verpflichtet, die Arbeiten zu marktüblichen Preisen durchzuführen. Er wolle nun von Dr. Schmidt wissen, wie das bewerkstelligt werden könne. Fraglich sei für ihn auch, ob nicht eine europaweite Ausschreibung erforderlich sei. Dies seien Aufträge, die auch den örtlichen Handwerkern und Landschaftsbauern durchaus gut tun würden.

 

Herr Leisten meint, die letzten vier Wochen hätten bereits entscheidende Erkenntnisse gebracht. Die Verwaltung in Hagen habe nie versucht, den politischen Willen in Hohenlimburg  ernsthaft durchzusetzen. Es sei zudem verschwiegen worden, dass die Variante 1 in Arnsberg auf offene Ohren gestoßen und als genehmigungsfähig angesehen worden war. Hier sei immer das Gegenteil vermittelt worden. Aufgrund der anstehenden neu zugeschnittenen Kompetenzen der Behörden zu Beginn des kommenden Jahres halte er es ebenfalls für notwendig, sich noch einmal zusammenzusetzen. Alle beteiligten Stellen sollten dann gemeinsam klären, welche Möglichkeiten bez. des Koenigsees realisierbar seien. Er verliest einen alternativen Beschlussvorschlag. Abzuklären sei zudem die wasserrechtliche Problematik und ob eine Fortschreibung des Wasserrechtes z.B. für ein halbes Jahr möglich sei.

 

Herr Dr. Schmidt weist deutlich den Vorwurf zurück, dass sich die Verwaltung in Arnsberg nicht ernsthaft bemüht habe, die Beschlüsse der Bezirksvertretung zu realisieren. Es seien mindestens drei Gespräche mit den entsprechenden Beteiligten dokumentiert, in welchen für den Aufstau geworben worden sei. Man habe allerdings keine Briefe geschrieben und gebeten, dass bestimmte Gesetze für Hagen nicht zu gelten haben. Er sei erstaunt, dass man aus einem Nebensatz eine Zustimmung der Bezirksregierung zur Wiederaufstauung lesen könne. Die Verwaltung könne niemanden raten, in ein Planfeststellungsverfahren zu gehen, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen. Dies sei der Punkt, weshalb nie ein Antrag gestellt worden sei. Er habe den politischen Auftrag immer sehr ernst genommen und hatte gehofft, dass im Rahmen des politischen Wechsels in Arnsberg eine andere Einschätzung der Angelegenheit erfolgt wäre, was jedoch nicht der Fall sei. Die Obere Landschaftsbehörde sei strikt gegen einen Wiederaufstau gewesen.

 

Herr Reinke berichtet, er habe an einer Sitzung des Beschwerdeausschusses teilgenommen, in welchem auch das Thema Koenigsee behandelt worden sei. Herr Dr. Bücker habe dort seinen Vorschlag eingebracht. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg zuständig sei. Es werde daher empfohlen, dass sich die BV Hohenlimburg noch einmal mit dem Vorschlag von Herrn Dr. Bücker befasse. In der Bezirksvertretung sei ein Wiederaufstau immer als schwierig, aber als möglich dargestellt worden. Daher habe er gehofft, dass sich die Verwaltung dahingehend bemühe.

 

Herr Palsherm erinnert an einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2000, in welchem eine Flutung beschlossen worden sei. Zwischenzeitlich habe der Werkhof das Gelände erworben. Der Beschluss habe immer noch Bestand. Jetzt, da die Wasserrechte abliefen, komme etwas Bewegung in die Sache, jahrelang sei nichts passiert.

 

Frau Timm-Bergs möchte klarstellen, dass sie nach wie vor eine Flutung favorisiere. Die rechtlichen Voraussetzungen seien abzuklären. Sie sei nicht dafür, ein 100.000,00 € teures Planfeststellungsverfahren anzugehen, wenn diese Summe von der dem Werkhof bewilligten Summe abgezogen werden müsse. Sie setzte ihre Hoffnung nun auf den Januar-Termin, in welchem man sich mit den anderen Behörden zusammensetzen werde, um rechtliche Möglichkeiten auszuloten. Sie bitte die Verwaltung, sich schriftlich in Arnsberg um eine Fristverlängerung bezüglich der Wasserrechte zu bemühen.

 

Herr Buschkühl möchte endlich über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Antrag der CDU verzögere lediglich die endgültige Entscheidung. 11 Jahre seien seiner Ansicht nach genug Zeit gewesen, um Variantendiskussionen zu führen.

 

Herr Dr. Braun stimmt Herrn Buschkühl zu. Der Zeitdruck entstehe nicht, weil irgendwelche Wasserrechte ausliefen, sondern weil der Genehmigungsbescheid aus Arnsberg vom 19.07.2000 stamme und in einem Gespräch am 25.01.06 noch einmal gesagt worden sei, dass bis Mitte des Jahres eine Entscheidung herbeigeführt worden sein solle. Dies sei noch einmal bis Ende 2006 verlängert worden. Selbstverständlich stehe er für ein gemeinsames Gespräch im Januar zur Verfügung, was die Angelegenheit jedoch nicht so weiterbringe, wie es der Regierungspräsident fordere. Er weise zurück, dass die Verwaltung nicht mit der nötigen Transparenz gearbeitet habe. In der letzten Vorlage sei eine Kostenaufstellung enthalten gewesen. Die für Planung vorgesehenen 50.000,00 € seien verbraucht worden. Die Variante 0 „Biotop“ sei nicht verfolgt worden, weil diese nicht der Beschlusslage entsprochen habe. Man habe mit der Bezirksregierung keinen regen Schriftwechsel gehabt, sondern sei dorthin gefahren, um zu diskutieren, wie man die Wünsche der Bezirksvertretung umsetzen könne. Es sei nicht richtig, für die größere Variante 1 ein positives Signal bekommen zu haben. Man habe sich sogar gestritten, ob eventuell schon die Entgegennahme eines solchen Antrages nicht eigentlich rechtswidrig sei. Dies sei zwar verworfen worden, aber mit einer Genehmigung sei auf keinen Fall zu rechnen, zumindest sei dies sehr unwahrscheinlich. Daraufhin habe Herr Krause davon abgesehen einen solchen Antrag zu stellen. Dies sei auch aus den Akten für jedermann ersichtlich. Aus den Akten sei ebenfalls zu erkennen, wie Herr Reichling sich schon vor über 10 Jahren gefreut habe, wie toll sich dieses Biotop entwickele. Die Überschrift in der Zeitung habe gelautet „Mutter Natur holt sich den Koenigsee zurück“. Was nun von Herrn Dr. Bücker und Herrn Reichling vorgeschlagen werde, sei aufgrund er derzeitigen Rechtlage nicht zu verwirklichen. Über diese Variante könne gesprochen werden, aber nicht ernsthaft mit in eine Entscheidung einbezogen werden.

 

Herr Strüwer sagt, lediglich an zwei Stellen sei mit Vehemenz daran gearbeitet worden, den politischen Willen der Bezirksvertretung umzusetzen. Erstens sei dies in der Phase bis 1999 der Fall gewesen, als seitens der Stadt Hagen darauf hingewiesen worden sei, dass die Verrohrung des Nahmerbaches so eng gewesen sei, dass in einem Hochwasserfall die Wassermengen von den Rohren nicht aufgenommen werden könnten. Dies sei in mehrfachen Schreiben nach Arnsberg übermittelt worden. An einem bestimmten Punkt im Jahre 1999 habe die Stadt dann aufgehört, an einem Rückhaltebecken  festzuhalten, was ein neu angestauter Koenigsee hätte sein können. Mit Vehemenz habe es dann von Herrn Dr. Schmidt und Herrn Krause Anstrengungen zur Umsetzung des    Energieparkes gegeben mit klarem Fokus auf Beschäftigungsmöglichkeiten, Ökologie und Naherholung. Was sich ansonsten in den Akten befinde, gebe keinen Hinweis auf einen Einsatz für die politischen Beschlüsse. Es habe in keiner Weise eine Übermittlung von politischen Beschlüssen oder Nachfragen gegeben. Er habe nur Hinweise auf dreimal stattfindende Ortstermine finden können, in denen dann von den anderen Behörden  die Aspekte eingestreut worden seien, die bedenklich seien. Die Politik habe immer geglaubt, ein Planfeststellungsverfahren sei eingeleitet worden. Wenn man damit auf die Nase gefallen wäre, hätte man Widerspruch einlegen können und hätte politisch gewusst, wo man stehe.

 

Frau Sauerwein stimmt Variante 2 zu, weil sie umsetzbar sei und endlich zu Ergebnissen führe. Gerade weil der Beschluss aus 2000 noch existent sei, benötige man einen neuen Beschluss, um weiterzukommen. Zu allen Varianten habe man jetzt genug Aussagen gehört. Herr Dr. Schmidt und Herr Dr. Braun hätten erklärt, dass viel unternommen worden sei, um den politischen Willen umzusetzen. Offenkundig werde ihnen nicht geglaubt oder tiefstes Misstrauen entgegengebracht. Ihrer Ansicht nach könne man politisch beschließen was man wolle, wenn dies jedoch rechtlich nicht durchsetzbar sei, nütze es nichts. Gegen ein weiteres Gespräch im Januar mit allen Beteiligten sei sicherlich nichts einzuwenden. Sie sehe dem mit Interesse entgegen, glaube aber, dass dies die Angelegenheit lediglich verzögere. Sie ziehe eine Entscheidung vor.

 

Herr Niederköppern berichtet, Gespräche mit Pro Nahmer hätten erbracht, die 500.000,00 € sollten lieber an einen wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt werden, als einer Tümpellösung zuzustimmen. Er halte diese Ansicht für richtig. Man solle jetzt nichts überstürzen und nicht einer falschen Lösung zustimmen.

 

Herr Sondermeyer bittet Herrn Dr. Schmidt um schriftliche Beantwortung seiner Fragen nach den Kosten bzw. marktüblichen Preisen.

Herr Dr. Braun habe von Planungskosten in Höhe von 50.000,00 € gesprochen, nun seien aber bereits 61.000,00 € ausgegeben worden. Wie verhalte es sich mit der Differenz?

 

Herr Dr. Schmidt kritisiert Herrn Sondermeyers Verhalten, ständig Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen. Er wäre froh über diese Fragen diskutieren zu können, wenn man ein Planfeststellungsverfahren mit einem Ergebnis hätte. Herr Sondermeyer solle davon ausgehen, dass die Bezirksvertretung, der Werkhof und der Aufsichtsrat darauf achteten, dass die Aufträge korrekt vergeben würden.

 

Herr Leisten meint, was vor 11 Jahren richtig gewesen sei, sei auch heute noch richtig. Nur weil Herr Buschkühl keine Lust mehr zum Diskutieren habe sei er nicht bereit, was 11 Jahre richtig war über Bord zu werfen. Die CDU stehe weiterhin für eine ansehnliche Wasserfläche ein. Wenn im Januar noch ein Erörterungstermin stattfinde, schlage er vor, die vorliegende Verwaltungsvorlage komplett abzulehnen.

 

Frau Timm-Bergs schlägt vor, die Herren Dr. Bücker und Reichel ebenfalls zu dem Erörterungstermin einzuladen.

 

 

Herr Eschenbach fasst den SPD- und CDU-Antrag zusammen, es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung in Arnsberg einen Erörterungstermin bezüglich der Neugestaltung des Koenigsees zu vereinbaren.

Um eine verbindliche Vorgehensweise abzusprechen, sollten neben Vertretern der Bezirksvertretung und der Hagener Stadtverwaltung auch die für die Entscheidungsfindung zuständigen und der Bezirksregierung nachgeordneten Behörden teilnehmen.

Zielsetzung der Bezirksvertretung ist es abzuklären, unter welchen Bedingungen und gegebenenfalls Ausnahmeregelungen die Wiederaufstauung des Koenigsees möglich ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage