08.11.2006 - 5.1 Maßnahmen bezüglich der Industrie-Brachfläche W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Eschenbach weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte I.5.1. und
I.5.2. inhaltlich zusammengehörten.
Frau Sauerwein möchte sich zu TOP I.5.2. äußern und meint, in dem
fraktionsübergreifenden Beschlussvorschlag gehe es darum, dem Werkhof die
benötigten Mittel zur Bereitstellung von 1€-Jobs auch weiterhin zur
Verfügung zu stellen. Ihrer Ansicht nach habe der Beschlussvorschlag jedoch den
Tenor, der Werkhof möge möglichst viele 1€-Jobs zur Verfügung stellen.
Bekanntermaßen stehe sie1€-Jobs kritisch gegenüber, da diese kein
wirksames Mittel seien, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu
vermitteln. Sie wolle im Protokoll festgehalten wissen, dass sie damit
einverstanden sei, dass die ARGE verpflichtet werde, für bestellte, nicht
besetzte 1€-Plätze zu zahlen. Nicht einverstanden sei sie allerdings mit
der Ausweitung der 1€-Jobs, weshalb sie die Erklärung so nicht mittragen
könne.
Herr Dr. Schmidt empfiehlt eine differenzierte Betrachtungsweise.
Sicherlich gebe es auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose,
aber speziell der Werkhof habe bezüglich der 1€-Jobs eine gute
Erfolgsquote vorzuweisen. Unter Berücksichtigung der sogenannten Abbrecher
seien nachgewiesenermaßen 20% in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden.
Dies sei vor allem deshalb eine überraschend gute Quote, weil die 1€-Jobs
- auch vom Gesetzgeber aus – nicht dazu gedacht seien, Leute in den
ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern lt. Gesetzestext seien die
1€-Jobs für Menschen vorgesehen, die nachhaltig und langfristig nicht dem
ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Diese Menschen beschäftigten sich
mit einer ganzen Fülle von Projekten, die von großem Nutzen für die
Gesellschaft seien. Sicherlich gebe es auch Beschäftigungen, die hart am Rande
des ersten Arbeitsmarktes einzustufen seien. Darüber könne man sicherlich lange
diskutieren. Die Möglichkeiten, die der Werkhof entwickelt habe, sollten nicht
gefährdet werden. Die Trägerversammlung habe beschlossen, im nächsten Jahr
1.000 Plätze im 1€-Bereich zur Verfügung zu stellen, zusätzliche Plätze
würden auch im Projektbereich und im Kombilohnmodell zur Verfügung gestellt,
wenn es Arbeitgeber gebe, die sich darauf einließen. Bestimmt habe der Gesetzgeber
Fehler gemacht, aber es gehe bei der derzeitigen Diskussion um die aktuelle
Gesetzeslage.
Herr Leisten sagt, es gehe hier nicht um private Befindlichkeiten
bezüglich der 1€-Jobs, sondern es gehe darum, dass die Kommunen im Rahmen
der Hartz IV-Gesetzgebung verpflichtet seien, ein gewisses Kontingent an
1€-Jobs vorzuhalten. Die Stadt Hagen bediene sich des Werkhofs, der nicht
nur die 1€-Jobs zur Verfügung stelle, sondern auch Anleitungs- und
Einarbeitungspersonal vorhalte. Es könne nicht sein, dass die ARGE
Millionenbeträge nach Nürnberg zurück überweise, nur weil sie sich nicht in der
Lage sehe, 1€-Kräfte in zugesagter Anzahl dem Werkhof zuzuleiten. Auf
diesem Wege werde das für Hagen wichtige Instrument des Werkhofs gefährdet.
Herr Dr. Neimeier bekräftigt, die Frage der 1€-Jobs werde immer
eine Glaubensfrage bleiben, man höre die Argumentation jedes Mal, wenn dieses
Thema diskutiert werde. In der Bezirksvertretung würden aber keine
Glaubensfragen diskutiert, sondern aktuell die Frage, ob Langzeitarbeitslose in
entfernteren Städten oder vor Ort beschäftigt würden. Er sei der Ansicht,
Hagener Langzeitarbeitlose sollten auch hier beschäftigt werden und
gemeinnützige Arbeit leisten. Sie hätten einen Anspruch darauf, sinnvoll
beschäftigt zu werden. Insofern sei es eine soziale und gerechte Entscheidung,
wenn man den Werkhof stärke und möglichst viele Langzeitarbeitslose dort
beschäftige.
Herr Buschkühl wendet sich an Herrn Dr. Schmidt und meint, es seien
einige relative Zahlen genannt worden, bei denen nicht hundertprozentig das
wirkliche Ausmaß zu erkennen sei. Er hätte gern absolute Zahlen bezüglich der
Beschäftigten und der sogenannten Abbrecher. Außerdem wüsste er gern die
absolute Zahl derer, die in ein festes Arbeitsverhältnis vermittelt worden
seien und die Höhe der Kosten pro festes Arbeitsverhältnis, das sich aus dieser
Maßnahme ergebe. Er wolle genau wissen, was die Angelegenheit koste und was sie
nütze.
Frau Sauerwein fragt nach, wie viele Entgeltvarianten und wie viele
Kombilohnmöglichkeiten nach den Vorgaben gegeben sein würden. Außerdem wolle
sie klarstellen, dass es sich bei ihrer kritischen Betrachtungsweise weder um
private Befindlichkeiten noch um Glaubensfragen handele. Sie habe die Hartz
IV-Module von Anfang an kritisch begleitet, habe auch den Werkhof über viele
Jahre positiv begleitet, seit er eine Beschäftigungs-GmbH geworden sei. Ihre Meinung
über die 1€-Jobs sei auch von der Hagener Ratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Sozial-AG getragen. Es sei immer das Problem, dass ein
schlechtes Gesetz vor Ort umgesetzt werden müsse. Die Frage sei allerdings
immer, wie viel Spielraum man sich erlaube. Sie habe aber von Anfang an gesagt,
sie sei durchaus dafür, dass die ARGE für die bestellten Plätze auch die Organisationskosten
zu tragen habe. Die anderen Dinge könne sie allerdings nicht mittragen.
Herr Sondermeyer will auch den Werkhof erhalten. Alle Parteien seien sich
ja wohl einig, dass die Hartz IV-Gesetzgebung äußerst schlecht sei, aber
umgesetzt werden müsse. Er frage sich, warum es im Gegensatz zu anderen
Bundesländern hier so wenige AB-Maßnahmen gebe. Außerdem stelle er die Frage,
wie viele von den vermittelten Arbeitslosen selbständig eine Arbeitsstelle
gefunden hätten bzw. wie viele ganz konkret durch den Werkhof vermittelt worden
seien.
Herr Strüwer meint, in Hagen gebe es 13.000 Arbeitslose. In Hagen gebe es
in den verschiedensten Bereichen genügend Arbeit, die gemeinnützig und
zusätzlich sei. Der Werkhof biete die Möglichkeit, wieder in Beschäftigung zu
kommen und sich auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Nachbargemeinden hätten ein
großes Interesse daran, die Arbeitsweise des Werkhofs zu übernehmen. In Hagen
sei es offensichtlich nicht möglich, die von Werkhof angebotenen Arbeitsplätze
in Anspruch zu nehmen, was ein Skandal sei. Er unterstütze daher die Absichten
der Trägerversammlung. Da Ähnliches allerdings schon im letzten Jahr als
Absicht geäußert und nicht verwirklicht worden sei, begrüße er den fraktionsübergreifenden
Beschlussvorschlag von SPD und CDU.
Herr Eschenbach fasst zusammen, dass vom Grunde her eine einheitliche
Haltung vorherrsche. Man wolle den Arbeitslosen helfen. Er wolle eine
Abstimmung vorschlagen, wobei man nun aber wieder die beiden
Tagesordnungspunkte I.5.1. und I.5.2. getrennt behandeln müsse.
Herr Buschkühl erinnert an die von ihm gestellten Fragen und hätte gern
Antworten.
Herr Eschenbach sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die LEG NRW wird aufgefordert aufzuzeigen, welche Maßnahmen sie als Eigentümerin der ca. 28.000 qm großen Industrie-Brachfläche Werk IV in der Obernahmer zu Hagen-Hohenlimburg in den letzten 10 Jahren veranlasst und durchgeführt hat, um realisierbare und wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte umzusetzen.
Das Land NRW wird gebeten, die LEG NRW anzuhalten, die ihr übertragenen Aufgaben zur Freistellung, Baureifmachung und Wiederveräußerung der Industriebrache Werk IV für Zwecke des Gemeinwohls in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu erfüllen. Soweit die Stadt Hagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geeignete zuschussunschädliche Nutzung schaffen soll, sind die avisierten Vorhaben zu benennen.
