08.11.2006 - 5.1 Maßnahmen bezüglich der Industrie-Brachfläche W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eschenbach weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte I.5.1. und I.5.2. inhaltlich zusammengehörten.

 

Frau Sauerwein möchte sich zu TOP I.5.2. äußern und meint, in dem fraktionsübergreifenden Beschlussvorschlag gehe es darum, dem Werkhof die benötigten Mittel zur Bereitstellung von 1€-Jobs auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Ihrer Ansicht nach habe der Beschlussvorschlag jedoch den Tenor, der Werkhof möge möglichst viele 1€-Jobs zur Verfügung stellen. Bekanntermaßen stehe sie1€-Jobs kritisch gegenüber, da diese kein wirksames Mittel seien, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Sie wolle im Protokoll festgehalten wissen, dass sie damit einverstanden sei, dass die ARGE verpflichtet werde, für bestellte, nicht besetzte 1€-Plätze zu zahlen. Nicht einverstanden sei sie allerdings mit der Ausweitung der 1€-Jobs, weshalb sie die Erklärung so nicht mittragen könne.

 

Herr Dr. Schmidt empfiehlt eine differenzierte Betrachtungsweise. Sicherlich gebe es auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose, aber speziell der Werkhof habe bezüglich der 1€-Jobs eine gute Erfolgsquote vorzuweisen. Unter Berücksichtigung der sogenannten Abbrecher seien nachgewiesenermaßen 20% in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden. Dies sei vor allem deshalb eine überraschend gute Quote, weil die 1€-Jobs - auch vom Gesetzgeber aus – nicht dazu gedacht seien, Leute in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern lt. Gesetzestext seien die 1€-Jobs für Menschen vorgesehen, die nachhaltig und langfristig nicht dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Diese Menschen beschäftigten sich mit einer ganzen Fülle von Projekten, die von großem Nutzen für die Gesellschaft seien. Sicherlich gebe es auch Beschäftigungen, die hart am Rande des ersten Arbeitsmarktes einzustufen seien. Darüber könne man sicherlich lange diskutieren. Die Möglichkeiten, die der Werkhof entwickelt habe, sollten nicht gefährdet werden. Die Trägerversammlung habe beschlossen, im nächsten Jahr 1.000 Plätze im 1€-Bereich zur Verfügung zu stellen, zusätzliche Plätze würden auch im Projektbereich und im Kombilohnmodell zur Verfügung gestellt, wenn es Arbeitgeber gebe, die sich darauf einließen. Bestimmt habe der Gesetzgeber Fehler gemacht, aber es gehe bei der derzeitigen Diskussion um die aktuelle Gesetzeslage.

 

Herr Leisten sagt, es gehe hier nicht um private Befindlichkeiten bezüglich der 1€-Jobs, sondern es gehe darum, dass die Kommunen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung verpflichtet seien, ein gewisses Kontingent an 1€-Jobs vorzuhalten. Die Stadt Hagen bediene sich des Werkhofs, der nicht nur die 1€-Jobs zur Verfügung stelle, sondern auch Anleitungs- und Einarbeitungspersonal vorhalte. Es könne nicht sein, dass die ARGE Millionenbeträge nach Nürnberg zurück überweise, nur weil sie sich nicht in der Lage sehe, 1€-Kräfte in zugesagter Anzahl dem Werkhof zuzuleiten. Auf diesem Wege werde das für Hagen wichtige Instrument des Werkhofs gefährdet.

 

Herr Dr. Neimeier bekräftigt, die Frage der 1€-Jobs werde immer eine Glaubensfrage bleiben, man höre die Argumentation jedes Mal, wenn dieses Thema diskutiert werde. In der Bezirksvertretung würden aber keine Glaubensfragen diskutiert, sondern aktuell die Frage, ob Langzeitarbeitslose in entfernteren Städten oder vor Ort beschäftigt würden. Er sei der Ansicht, Hagener Langzeitarbeitlose sollten auch hier beschäftigt werden und gemeinnützige Arbeit leisten. Sie hätten einen Anspruch darauf, sinnvoll beschäftigt zu werden. Insofern sei es eine soziale und gerechte Entscheidung, wenn man den Werkhof stärke und möglichst viele Langzeitarbeitslose dort beschäftige.

 

Herr Buschkühl wendet sich an Herrn Dr. Schmidt und meint, es seien einige relative Zahlen genannt worden, bei denen nicht hundertprozentig das wirkliche Ausmaß zu erkennen sei. Er hätte gern absolute Zahlen bezüglich der Beschäftigten und der sogenannten Abbrecher. Außerdem wüsste er gern die absolute Zahl derer, die in ein festes Arbeitsverhältnis vermittelt worden seien und die Höhe der Kosten pro festes Arbeitsverhältnis, das sich aus dieser Maßnahme ergebe. Er wolle genau wissen, was die Angelegenheit koste und was sie nütze.

 

Frau Sauerwein fragt nach, wie viele Entgeltvarianten und wie viele Kombilohnmöglichkeiten nach den Vorgaben gegeben sein würden. Außerdem wolle sie klarstellen, dass es sich bei ihrer kritischen Betrachtungsweise weder um private Befindlichkeiten noch um Glaubensfragen handele. Sie habe die Hartz IV-Module von Anfang an kritisch begleitet, habe auch den Werkhof über viele Jahre positiv begleitet, seit er eine Beschäftigungs-GmbH geworden sei. Ihre Meinung über die 1€-Jobs sei auch von der Hagener Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Sozial-AG getragen. Es sei immer das Problem, dass ein schlechtes Gesetz vor Ort umgesetzt werden müsse. Die Frage sei allerdings immer, wie viel Spielraum man sich erlaube. Sie habe aber von Anfang an gesagt, sie sei durchaus dafür, dass die ARGE für die bestellten Plätze auch die Organisationskosten zu tragen habe. Die anderen Dinge könne sie allerdings nicht mittragen.

 

Herr Sondermeyer will auch den Werkhof erhalten. Alle Parteien seien sich ja wohl einig, dass die Hartz IV-Gesetzgebung äußerst schlecht sei, aber umgesetzt werden müsse. Er frage sich, warum es im Gegensatz zu anderen Bundesländern hier so wenige AB-Maßnahmen gebe. Außerdem stelle er die Frage, wie viele von den vermittelten Arbeitslosen selbständig eine Arbeitsstelle gefunden hätten bzw. wie viele ganz konkret durch den Werkhof vermittelt worden seien.

 

Herr Strüwer meint, in Hagen gebe es 13.000 Arbeitslose. In Hagen gebe es in den verschiedensten Bereichen genügend Arbeit, die gemeinnützig und zusätzlich sei. Der Werkhof biete die Möglichkeit, wieder in Beschäftigung zu kommen und sich auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Nachbargemeinden hätten ein großes Interesse daran, die Arbeitsweise des Werkhofs zu übernehmen. In Hagen sei es offensichtlich nicht möglich, die von Werkhof angebotenen Arbeitsplätze in Anspruch zu nehmen, was ein Skandal sei. Er unterstütze daher die Absichten der Trägerversammlung. Da Ähnliches allerdings schon im letzten Jahr als Absicht geäußert und nicht verwirklicht worden sei, begrüße er den fraktionsübergreifenden Beschlussvorschlag von SPD und CDU.

 

Herr Eschenbach fasst zusammen, dass vom Grunde her eine einheitliche Haltung vorherrsche. Man wolle den Arbeitslosen helfen. Er wolle eine Abstimmung vorschlagen, wobei man nun aber wieder die beiden Tagesordnungspunkte I.5.1. und I.5.2. getrennt behandeln müsse.

 

Herr Buschkühl erinnert an die von ihm gestellten Fragen und hätte gern Antworten.

 

Herr Eschenbach sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die LEG NRW wird aufgefordert aufzuzeigen, welche Maßnahmen sie als Eigentümerin der ca. 28.000 qm großen Industrie-Brachfläche Werk IV in der Obernahmer zu Hagen-Hohenlimburg in den letzten 10 Jahren veranlasst und durchgeführt hat, um realisierbare und wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte umzusetzen.

Das Land NRW wird gebeten, die LEG NRW anzuhalten, die ihr übertragenen Aufgaben  zur Freistellung, Baureifmachung und Wiederveräußerung  der Industriebrache Werk IV für Zwecke des Gemeinwohls in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu erfüllen. Soweit die Stadt Hagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geeignete zuschussunschädliche Nutzung schaffen soll, sind die avisierten Vorhaben zu benennen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1