08.11.2006 - 7.7 (1) Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck - zum Fläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten hat zwei Fragen zu der Vorlage. Es gehe um den
erforderlichen Aushub des kontaminierten Bodens auf dem ehemaligen EGA-Gelände.
Er wolle nun wissen, ob der Aushub zwangsläufig durch die Neuerrichtung
des Gebäudes ergebe oder aber durch die Verseuchung des Bodens notwendig geworden
sei.
Zweitens habe er eine Frage zu dem durch das Gelände fließenden Elseyer
Bach. Seit den 50er Jahren sei der Bach verrohrt, Abwasser der umliegenden
Anlieger werde zugeführt und das gesamte Wasser werde dann durch die Verrohrung
der Kläranlage zugeführt. Wenn der Bach nun offen durch ein Betonprofil geführt
werden solle, entstünden Mehrkosten für den Investor, die er eigentlich für
eine städtische Altlast halte. Er wüsste nun gern, wer die Kosten zu tragen
habe. Er fürchte, dass diese Maßnahme die Gesamtkosten dermaßen erhöhen könne,
dass der Investor eventuell noch abspringe.
Frau David erklärt, der notwendige Aushub komme einerseits durch die
Altlasten zustande, zum anderen handele es sich um eine Vorgabe des Betreibers
des anzusiedelnden großen Einzelhandelsbetriebes. Eine bestimmte Höhe sei über
das gesamte Gelände einzuhalten, er benötige eine Höhe von 131,45 m über NN
über das gesamte Gelände für Anlieferung und Vereinfachtes Schieben von
Einkaufswagen von den Kunden über den Parkplatz. Der Nachteil sei das Entstehen
einer Wand zu der Straße Im Spieck, die begrünt werden müsse.
Zur Offenlegung des Baches könne sie erläutern, dass Fremdwässer nicht
mehr in die Kläranlage eingeleitet werden dürften, alles Regenwasser und
Bachwasser müsse aus dem Mischwasserkanal herausgenommen werden. Hinzu komme,
dass die Oberflächenwässer von dem neuen Bauwerk auch über den Bach als
Regenkanal in die Lenne gelangten, im Parkplatzbereich werde ein neuer
Mischwasserkanal verlegt. Der Bauherr sei von Anfang an in die Planung
einbezogen gewesen, die Stadt Hagen bzw. die SEH habe zugesagt, die Kosten für
die Offenlegung zu tragen. Es gebe noch Detailfragen zu klären, die im Rahmen
des städtebaulichen Vertrages diskutiert würden. Wenn alles gut liefe, könne
man am 22.11. im Rat mit der öffentlichen Auslegung beginnen.
Herr Eschenbach erkundigt sich, wann mit dem Satzungsbeschluss zu rechnen
sei.
Frau David antwortet, die Offenlegung sei am 22.12. abgeschlossen. Ein
Satzungsbeschluss sei im Januar oder Februar, ungefähr gleichzeitig mit der
Baugenehmigung für den Investor, zu erwarten.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Zu 1. :
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 79 – Im Spieck nebst der Begründung vom 25.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Zu 2.
a) Der Rat beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses vom 08.10.2002 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/02 (551) – Im Spieck nebst der Begründung von 26.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der FNP-Teiländerung
Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorfplatz.
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan eindeutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße im Norden, der Ostfeldstraße im Süden, der Lindenbergstraße im Westen und der Straße Im Spieck im Osten. Das Plangebiet liegt in Flur 32 und beinhaltet die Flurstücke: 86 (tlw), 87-94, 224, 225, 331 (tlw) 341, 342.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im
I.Quartal 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
