08.11.2006 - 8 Anfragen gem. § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Palsherm möchte eine schriftliche Antwort auf die Frage, ob es nicht möglich sei, das Hohenlimburger Lennebad an Samstagen und Sonntagen bereits um 6.30 Uhr, wie das Willy-Weyer-Bad, zu öffnen.

 

Herr Leisten regt an, in der Dezembersitzung mit Hagenbad eine Diskussion zu führen.

 

Herr Eschenbach erklärt, es stehe noch ein Gespräch zwischen Hagenbad und dem Oberbürgermeister aus, er nehme aber die Anregung auf, dies in die Tagesordnung für die Dezembersitzung aufzunehmen. Bis dahin habe das Gespräch mit dem Oberbürgermeister sicherlich stattgefunden.

 

Herr Eisermann möchte wissen, wer im Jahr 2001 veranlasst habe, den Erlenwald im Bereich des ehemaligen Königsees gemäß § 62 Landschaftsgesetz durch die Landesanstalt für Ökologie kartieren und unter Schutz stellen zu lassen. Diese Frage hätte er gern bis zur Dezembersitzung beantwortet.

Außerdem hätte er gern einen Sachstandsbericht zu der Bauruine Ecke Holthauser Straße / Weißensteinstraße.

 

Herr Arnusch möchte geklärt haben, in welchen Bereich die 170.000,00 € aus der Vorlage über den ehemaligen Königsee gehören.

 

Herr Königsfeld erinnert, man sei sich einig gewesen, vom Werkhof ergänzende Informationen einzuholen. In diesem Zusammenhang werde die Geschäftsstelle die Werkhof GmbH bitten zu verdeutlichen, ob es sich hier um die Erfüllung einer Vertragspflicht oder um eine originäre Aufgabe der Stadt handele. Diese Informationen würden dann in der Bezirksvertretung vorgestellt.

 

Herr Buschkühl erinnert an seine bereits im Vorfeld zum Werkhof gestellten Fragen.

Zudem frage er nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Hohenlimburger Str. 100.

 

Herr Königsfeld berichtet über eine 99%ige Zusage des letzten Pfandgläubigers gegenüber dem Nachlassverwalter, der dies dem Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte mitgeteilt habe. Der Fachbereich gehe davon aus, dass in der Dezembersitzung bekannt gegeben werden könne, dass auch das letzte Pfandrecht aufgegeben worden sei. Dann werde der Kaufvertrag geschlossen mit der Folge, dass das Gebiet renaturiert und dem Naturschutzgebiet Weißenstein zugeführt werden könne.

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