20.04.2004 - 8 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 20.04.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
ANMERKUNG!!: Die folgende Diskussion
Auf dem Gelling II wurde vor dem TOP 7 geführt, da zu diesem Zeitpunkt noch
ein Vertereter des Stadtplanungsamtes zugegen war.
Herr Blauscheck erklärt, dass
er die Vorlagen Auf dem Gelling (siehe TOP 1.1) aufgrund der Überplanung einer
Kompensationsfläche, der fehlenden Darstellung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sowie der mangelnden Abstimmung mit dem Umweltamt nicht auf die
Tagesordnung genommen habe. Er beschreibt die Örtlichkeit, eine
Gehölz-/Heckenpflanzung. Inzwischen läge ihm ein Kompensationsvorschlag, die
Anlage einer Obstwiese im Bereich Auf der Halle, vor, deren ökologische
Wertigkeit er unterstreicht. Herr Greis erklärt, dass zu einem
Einleitungsbeschluss i. d. R. keine Aussagen zu Aus-gleichs- und
Ersatzmaßnahmen vorliegen würden und dass ihm die vorgeschlagene
Kompensationsmaßnahme erst seit dem heutigen Tage vorläge. Herr Dr. Braun,
Umweltamt Hagen, erklärt, dass grundsätzlich zu entscheiden sei, ob
Kompensationsflächen überplant werden können. Herr Niggemann berichtet,
dass der Vorhabensträger beim Stadtplanungsamt beantragt habe, einen
V&E-Plan einzuleiten und die BV-Haspe das Vorhaben vor einem Jahr abgelehnt
habe. Der STEA habe jedoch den Antrag posi-tiv beschieden. Herr Ritz
vertritt den Standpunkt, dass die Möglichkeit der Überplanung von
Kompensationsflächen von der jeweiligen Wertigkeit der Fläche und der Maßnahme
abhängig sei. Herr Bühren spricht sich generell gegen eine Überplanung
von Kompensationsflächen aus. Herr Blauscheck und Herr Ritz
erklären, dass eine Obstwiese von über 2500 m² einen höheren Schutzstatus
genieße und ökologisch hochwertiger sei als die vorhanden Gehölzstrukturen. Herr
Greis gibt zu bedenken, dass die vorhandene Kompensationsmaßnahme für die
Abrundungssatzung auf dem Gelling erstellt wurde und dass die Ersatzmaßnahmen
bei der Überplanung von Kompensationsflächen naturgemäß höherwertig seien, da
in diesem Fall ein doppelter Ausgleich erforderlich ist. Auf Vorschlag von Herrn
Blauscheck beschließen die Mitglieder einstimmig: Grundsätzlich kann sich der
Landschaftsbeirat die Überplanung der festgesetzten Kompensationsfläche zur
Abrundungssatzung Auf dem Gelling vorstellen.
Herr Bühren zeigt an,
dass ein Rohrdurchlass des Nimmerbachs im Brereich der Straße Richtung
Niggenbölling und Hobräck defekt sei. Er verweist auf die Gefahr für
Passanten und erkundigt sich, wann der Rohrdurchlass repariert würde. Herr
Greis sagt zu, den Vorgang an die zuständige Untere Wasserbehörde
weiterzuleiten.
Herr Borgmeier erkundigt
sich, ob Pflegemaßnahmen entlang von Landstraßen mit dem Umweltamt abgestimmt
würden. Im Bereich Staplack wurden im Winter Löcher in der Straße repariert und
im Frühjahr Rückschnittmaßahmen durchgeführt. Herr Dr. Braun erklärt,
dass zwar die eigentlichen Maßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt würden,
jedoch nicht die Jahreszeit.
