20.04.2004 - 8 Verschiedenes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

ANMERKUNG!!: Die folgende Diskussion “Auf dem Gelling II” wurde vor dem TOP 7 geführt, da zu diesem Zeitpunkt noch ein Vertereter des Stadtplanungsamtes zugegen war.

Herr Blauscheck erklärt, dass er die Vorlagen Auf dem Gelling (siehe TOP 1.1) aufgrund der Überplanung einer Kompensationsfläche, der fehlenden Darstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der mangelnden Abstimmung mit dem Umweltamt nicht auf die Tagesordnung genommen habe. Er beschreibt die Örtlichkeit, eine Gehölz-/Heckenpflanzung. Inzwischen läge ihm ein Kompensationsvorschlag, die Anlage einer Obstwiese im Bereich “Auf der Halle”, vor, deren ökologische Wertigkeit er unterstreicht. Herr Greis erklärt, dass zu einem Einleitungsbeschluss i. d. R. keine Aussagen zu Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen vorliegen würden und dass ihm die vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme erst seit dem heutigen Tage vorläge. Herr Dr. Braun, Umweltamt Hagen, erklärt, dass grundsätzlich zu entscheiden sei, ob Kompensationsflächen überplant werden können. Herr Niggemann berichtet, dass der Vorhabensträger beim Stadtplanungsamt beantragt habe, einen V&E-Plan einzuleiten und die BV-Haspe das Vorhaben vor einem Jahr abgelehnt habe. Der STEA habe jedoch den Antrag posi-tiv beschieden. Herr Ritz vertritt den Standpunkt, dass die Möglichkeit der Überplanung von Kompensationsflächen von der jeweiligen Wertigkeit der Fläche und der Maßnahme abhängig sei. Herr Bühren spricht sich generell gegen eine Überplanung von Kompensationsflächen aus. Herr Blauscheck und Herr Ritz erklären, dass eine Obstwiese von über 2500 m² einen höheren Schutzstatus genieße und ökologisch hochwertiger sei als die vorhanden Gehölzstrukturen. Herr Greis gibt zu bedenken, dass die vorhandene Kompensationsmaßnahme für die Abrundungssatzung auf dem Gelling erstellt wurde und dass die Ersatzmaßnahmen bei der Überplanung von Kompensationsflächen naturgemäß höherwertig seien, da in diesem Fall ein doppelter Ausgleich erforderlich ist. Auf Vorschlag von Herrn Blauscheck beschließen die Mitglieder einstimmig: “Grundsätzlich kann sich der Landschaftsbeirat die Überplanung der festgesetzten Kompensationsfläche zur Abrundungssatzung “Auf dem Gelling” vorstellen.”

 

Herr Bühren zeigt an, dass ein Rohrdurchlass des “Nimmerbachs” im Brereich der Straße Richtung “Niggenbölling” und “Hobräck” defekt sei. Er verweist auf die Gefahr für Passanten und erkundigt sich, wann der Rohrdurchlass repariert würde. Herr Greis sagt zu, den Vorgang an die zuständige Untere Wasserbehörde weiterzuleiten.

 

 

Herr Borgmeier erkundigt sich, ob Pflegemaßnahmen entlang von Landstraßen mit dem Umweltamt abgestimmt würden. Im Bereich Staplack wurden im Winter Löcher in der Straße repariert und im Frühjahr Rückschnittmaßahmen durchgeführt. Herr Dr. Braun erklärt, dass zwar die eigentlichen Maßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt würden, jedoch nicht die Jahreszeit.

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