20.09.2006 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Inn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 20.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau David ergänzt, man habe eine große Anzahl von
Gestaltungsvorschriften mit in den Bebauungsplan aufnehmen müssen. Wenn die
Planung des Investors feststehe, könne man eine Befreiung von den
Gestaltungsfestsetzungen vornehmen. Es werde zu gegebener Zeit berichtet.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht folgender
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt - gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung. Es handelt sich um die Flurstücke 398, 401 und 411, Flur 17 der Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt –2. vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 31.08.2006, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
d)
Das Bebauungsverfahren Nr. 7/05 (573) Grünrockstraße, eingeleitet am 15.09.2005, wird eingestellt.
Als
nächster Verfahrensschritt soll die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Oktober
/ November 2006 durchgeführt werden. Der Satzungsbeschluss ist im I. Quartal
2007 zu erwarten.
