16.08.2006 - 6.3 Fortgang des Verwaltungsstreitverfahrens 12 K 8...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eschenbach erteilt Herrn Königsfeld das Wort.

 

Herr Königsfeld erläutert daraufhin den als Tischvorlage ausliegenden Beschlussvorschlag des Bezirksvorstehers. Im Ergebnis sei dies sicherlich für die Bezirksvertretung Hohenlimburg sehr bedauerlich. Man müsse allerdings zugestehen, dass Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren natürlich rechtlich verbindlich seien.

Das Problem sei, dass die Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit kein originäres Entscheidungsrecht, sondern nur ein Anhörungsrecht gehabt habe. Eventuell könne man im Zusammenhang mit der Beratung über die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Rahmen der Hauptsatzung diesen Punkt noch einmal aufgreifen. Das in Auftrag gegebene Gutachten könne nun nicht mehr  zu einer Entscheidung im Hauptsachverfahren beitragen, jedoch könne das 100seitige Gutachten dazu geeignet sein, politisch die ganze Angelegenheit noch einmal ernsthaft zu überdenken und Konsequenzen daraus zu ziehen. Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage mache es wenig Sinn, das Klageverfahren fortzuführen.

 

Herr Buschkühl meint, Gesetz sei nun einmal Gesetz. Da die Kompetenzen der Bezirksvertretung durch die Hauptsatzung jedoch zu sehr eingeschränkt seien, sei eine Änderung notwendig. Er setze seine Hoffnung nun auf den Bürgerentscheid.

 

Herr Leisten unterstreicht dies und verweist auf den Zusatzantrag zu TOP I. 7.11.

Eine Klage mache aber keinen Sinn. Angesichts des Fazits des Gutachten sei die Argumentation  von Hagenbad ad absurdum geführt. Der Rat könne erkennen, auf falschem Weg zu sein.

 

Herr Strüwer spricht sich ebenfalls dafür aus, das Gutachten auch den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Er bitte die Bezirksverwaltungsstelle, mit Hagenbad Kontakt aufzunehmen und aufzufordern Zahlen darzulegen, wie es möglich sein soll, das Lennebad im Jahresbetrieb für einen Betrag in Höhe von 500.000,00 € zu führen. Er erinnere daran, dass im Jahre 2004 für die Führung des Lennebades für noch nicht einmal acht Monate 950.000,00 € im Zuschussbereich aufgebracht werden mussten. Es müssten bei Hagenbad ja konkrete Zahlen vorliegen, was der Betrieb des Lennebades monatlich koste. Darauf aufbauend müsse es zu einer neuen Bewertung innerhalb der Politik, vor allem im Rat, kommen. Dies halte er für dringend erforderlich. Man müsse ja überprüfen, ob die von Hagenbad gemachten Vorhersagen tatsächlich eingetreten seien.

 

Herr Dr. Neimeier hält den Beschlussvorschlag für gut. Er sei froh, dass die Entscheidung, wo wieviel Wasserfläche vorzuhalten sei, nicht auf der juristischen Ebene entschieden werde. Es gebe zwei andere Möglichkeiten – erstens den Bürgerentscheid und zweitens die politische Auseinandersetzung auf der Grundlage des Gutachtens.

 

Herr Arnusch meint auch, es mache sicherlich Sinn, dieses Gutachten an den Rat weiterzuleiten. Nichtsdestotrotz sei es Aufgabe der Bezirksvertretung, alle Hagener dazu aufzurufen, an dem Bürgerentscheid teilzunehmen, damit der Rat verpflichtet werde, sich noch einmal mit der ganzen Angelegenheit zu beschäftigen.

 

Frau Fischbach erklärt, die Bürgerinitiative habe bereits zu diesem Zeitpunkt an 42 Hagener Schulen entsprechende Informationen ausgegeben. Damit könne man davon ausgehen, dass ein Drittel der Eltern bereits informiert sei. Zudem seien weitere Aktionen geplant, so dass ganz Hagen abgedeckt sein werde.

 

Herr Leisten meint, es sei bereits darauf hingewiesen worden, dass die Hohenlimburger Stimmen wohl nicht ausreichen würden, um den Bürgerentscheid erfolgreich abschließen zu können. Es müsse Werbung für die Wahl gemacht werden.

 

Herr Niederköppern gibt Herrn Leisten Recht. Man habe viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Es würden in nächster Zeit 1000 Plakate gedruckt und aufgehängt werden, dann könne niemand sagen, er habe nichts davon mitbekommen.

 

 

Es ergeht daraufhin folgender

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Beschluss:

 

Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage wird das Verwaltungsstreitverfahren

12 K 870 / 06 (Organklage der Bezirksvertretung Hohenlimburg ./. Rat der Stadt Hagen) nicht fortgeführt.

Die Prozessbevollmächtigten erhalten umgehend den entsprechenden Auftrag, die Klage zurückzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

(Anm. der Schriftführerin: Der Beschluss ist Anlage 7 zur Niederschrift.)

 

 

 

Anschließend wird die Sitzung von 17.10 Uhr bis 17.20 Uhr unterbrochen..

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