16.08.2006 - 6.3 Fortgang des Verwaltungsstreitverfahrens 12 K 8...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Eschenbach erteilt Herrn
Königsfeld das Wort.
Herr Königsfeld erläutert
daraufhin den als Tischvorlage ausliegenden Beschlussvorschlag des
Bezirksvorstehers. Im Ergebnis sei dies sicherlich für die Bezirksvertretung
Hohenlimburg sehr bedauerlich. Man müsse allerdings zugestehen, dass
Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren natürlich rechtlich
verbindlich seien.
Das Problem sei, dass die
Bezirksvertretung in dieser Angelegenheit kein originäres Entscheidungsrecht,
sondern nur ein Anhörungsrecht gehabt habe. Eventuell könne man im Zusammenhang
mit der Beratung über die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Rahmen der
Hauptsatzung diesen Punkt noch einmal aufgreifen. Das in Auftrag gegebene
Gutachten könne nun nicht mehr zu einer
Entscheidung im Hauptsachverfahren beitragen, jedoch könne das 100seitige Gutachten
dazu geeignet sein, politisch die ganze Angelegenheit noch einmal ernsthaft zu
überdenken und Konsequenzen daraus zu ziehen. Aufgrund der gegebenen Sach- und
Rechtslage mache es wenig Sinn, das Klageverfahren fortzuführen.
Herr Buschkühl meint, Gesetz
sei nun einmal Gesetz. Da die Kompetenzen der Bezirksvertretung durch die
Hauptsatzung jedoch zu sehr eingeschränkt seien, sei eine Änderung notwendig.
Er setze seine Hoffnung nun auf den Bürgerentscheid.
Herr Leisten unterstreicht
dies und verweist auf den Zusatzantrag zu TOP I. 7.11.
Eine Klage mache aber keinen
Sinn. Angesichts des Fazits des Gutachten sei die Argumentation von Hagenbad ad absurdum geführt. Der Rat
könne erkennen, auf falschem Weg zu sein.
Herr Strüwer spricht sich
ebenfalls dafür aus, das Gutachten auch den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu
stellen. Er bitte die Bezirksverwaltungsstelle, mit Hagenbad Kontakt
aufzunehmen und aufzufordern Zahlen darzulegen, wie es möglich sein soll, das
Lennebad im Jahresbetrieb für einen Betrag in Höhe von 500.000,00 zu führen.
Er erinnere daran, dass im Jahre 2004 für die Führung des Lennebades für noch
nicht einmal acht Monate 950.000,00 im Zuschussbereich aufgebracht werden
mussten. Es müssten bei Hagenbad ja konkrete Zahlen vorliegen, was der Betrieb
des Lennebades monatlich koste. Darauf aufbauend müsse es zu einer neuen
Bewertung innerhalb der Politik, vor allem im Rat, kommen. Dies halte er für
dringend erforderlich. Man müsse ja überprüfen, ob die von Hagenbad gemachten
Vorhersagen tatsächlich eingetreten seien.
Herr Dr. Neimeier hält den
Beschlussvorschlag für gut. Er sei froh, dass die Entscheidung, wo wieviel
Wasserfläche vorzuhalten sei, nicht auf der juristischen Ebene entschieden
werde. Es gebe zwei andere Möglichkeiten erstens den Bürgerentscheid und
zweitens die politische Auseinandersetzung auf der Grundlage des Gutachtens.
Herr Arnusch meint auch, es
mache sicherlich Sinn, dieses Gutachten an den Rat weiterzuleiten.
Nichtsdestotrotz sei es Aufgabe der Bezirksvertretung, alle Hagener dazu
aufzurufen, an dem Bürgerentscheid teilzunehmen, damit der Rat verpflichtet
werde, sich noch einmal mit der ganzen Angelegenheit zu beschäftigen.
Frau Fischbach erklärt, die
Bürgerinitiative habe bereits zu diesem Zeitpunkt an 42 Hagener Schulen
entsprechende Informationen ausgegeben. Damit könne man davon ausgehen, dass
ein Drittel der Eltern bereits informiert sei. Zudem seien weitere Aktionen
geplant, so dass ganz Hagen abgedeckt sein werde.
Herr Leisten meint, es sei
bereits darauf hingewiesen worden, dass die Hohenlimburger Stimmen wohl nicht
ausreichen würden, um den Bürgerentscheid erfolgreich abschließen zu können. Es
müsse Werbung für die Wahl gemacht werden.
Herr Niederköppern gibt Herrn
Leisten Recht. Man habe viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Es würden in
nächster Zeit 1000 Plakate gedruckt und aufgehängt werden, dann könne niemand
sagen, er habe nichts davon mitbekommen.
Es ergeht daraufhin folgender
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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(Anm.
der Schriftführerin: Der Beschluss ist Anlage 7 zur Niederschrift.)
Anschließend
wird die Sitzung von 17.10 Uhr bis 17.20 Uhr unterbrochen..
