16.08.2006 - 7.6 Kreativspielplatz am Emsenbach

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern meint, er kenne den Emsenbach sehr gut. Ehe dieser auf 40 cm steige, müsse es extreme Wettersituationen geben. Er halte den Ansatz der Verwaltung nicht für kreativ. Sicher gebe es Vorschriften, aber mit geeigneten Baumaßnahmen könne man das vorhandene Geländegefälle sicherlich den Normen anpassen.

 

Herr Eisermann stimmt Herrn Niederköppern zu. Er halte die Formulierung der Verwaltungsvorlage für bemerkenswert. Der Antrag der CDU sei abgebügelt worden. Er erinnere hier an eine Stellungnahme des Jugendrates in Hohenlimburg während der Beratungen zum Flächennutzungsplan, in welcher als einer von den drei meistgenannten Wünschen ein Wasserspielplatz genannt sei. Dies sei daher ein Wusch oder Antrag der Hohenlimburger Kinder und Jugendlichen. Er halte es daher für unpassend, wenn sich die Verwaltung hinter der DIN 18034 verschanze. Er habe am Wochenende versucht, sich über das Internet über die DIN 18034 zu informieren, was jedoch nur kostenpflichtig über bestimmte Online-Dienste möglich wäre. Er habe sich vor Ort den Emsenbach noch einmal angeschaut und dabei festgestellt, dass die Verwaltung nicht gerade kreativ an diese Sache herangegangen sei. Er habe eine Zeichnung angefertigt, die er hiermit hochhalten und zur besseren Veranschaulichung vorzeigen wolle. Er sei im Ergebnis überzeugt, dass es möglich sei einen Wasserspielplatz anzulegen. Die Verwaltung möge dies noch einmal auf Herz und Nieren prüfen.

 

Herr Leisten hat sich am Stil der Verwaltungsvorlage gestoßen. Er wünsche einen Beschluss, der eine Realisierung unter Berücksichtigung und Einhaltung der DIN 18034 ermögliche. Er wolle diesen bisherigen Beschlussvorschlag so nicht im Kinder- und Jugendrat vertreten.

 

Herr Dr. Neimeier verweist auf bestehendes Bundesrecht, welches seitens der Bezirksvertretung nicht aus den Angeln gehoben werden könne. An den 6% Steigung komme man nicht vorbei.

 

Herr Palsherm erwidert, ihn interessiere nicht das Bundesrecht, ihn interessiere im Moment nur die DIN 18034. Man werde immer mit Paragraphen zugeworfen, von denen man die Hintergründe nicht kenne. Die vorliegende Begründung der Verwaltung sei seiner Ansicht nach etwas wässerig. Bei Hochwasser bestehe immer eine Gefahr, das sei klar. Wenn Hochwassergefahr bestehe oder es tagelang geregnet habe, gehe auch niemand auf den Spielplatz. Er könne diese Begründungen nicht nachvollziehen.

 

Herr Eisermann sagt, seiner Ansicht nach befinde sich auf dem Hagener Stadtgebiet kein einziger Bach, der DIN-gerecht sei. Er erwarte daher, dass z.B. durch Erdarbeiten die nötigen Voraussetzungen geschaffen würden. Es könne ihm niemand erzählen, dass es nicht möglich sei, zumindest auf einer Bachseite auf einer Länge von 15 bis 20 Metern ein entsprechendes Niveau herzustellen.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass selbstverständlich Exemplare der DIN 18034 kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten. Sobald ein öffentlicher Auftraggeber und Garantiegeber im Spiel sei, seien technische Regelungen und Normen zwingend anzuwenden. Stehe auf einen Spielplatzschild “Der Oberbürgermeister”, trage die Stadt für die Sicherheit der Kinder die Verantwortung. Er kenne die Stelle am Emsenbach und sage hiermit eine Überprüfung zu. Vielleicht sei die Vorlage wirklich ein wenig strikt formuliert. Dem gesunden Menschenverstand nach stimme er ihnen zu, aber nach dem gesunden Menschenverstand würden nun einmal keine Spielplätze konzipiert. Die Stadt stehe in der Verantwortung, speziell bei dem Thema “Wasser” und müsse sich daher absichern, wie auch die über die Angelegenheit entscheidenden Politiker.

 

Herr Buschkühl bemerkt, wie wichtig die Sicherung von Personen sei. Das Gefährdungspotenzial müsse auf ein gesetzlich definiertes Minimum reduziert werden. Dem sogenannten Spaßfaktor müsse der Sicherheitsfaktor gegenübergestellt werden. Dazwischen würde er sich immer für die Sicherheit der Kinder entscheiden.

 

Herr Bauhaus bemerkt, die Vorlage sei wirklich sehr trocken und ohne verbindlichen Schlusssatz formuliert. Aber man müsse sehen, dass Normen aus weitgehenden Überlegungen heraus entstünden. Zudem wolle er anmerken, dass wenn man nur eine Bachuferseite bespielbar machen wolle, man auf der anderen Seite eine Spielmöglichkeit verhindern müsse, da ansonsten die Gefährdung weiterhin bestehe. Er erinnere sich, dass der Beschluss die Formulierung “mit wenig Aufwand” enthalten habe. Selbstverständlich könne man nun die Untersuchung anstellen, mit welchen baulichen Mitteln dieser durchaus begrüßenswerte Wunsch verwirklicht werden könne. Wenn man dies mit Zahlen untermauere, könne man sich hinterher weiter unterhalten.

 

Herr Leisten möchte nicht missverstanden werden. Die Kritik habe keine Aufforderung sein sollen, etwas an gesetzlichen Bestimmungen und an der DIN vorbei zu planen. Das erwarte niemand. Er schlage eine Überprüfung vor, wie man unter Einhaltung der DIN zu einem solchen Wasserspielplatz kommen könne.

 

Herr Reinke wiederholt, vorhin sei ein falscher Zungenschlag in die Diskussion gekommen. Er wünsche sich ebenfalls einen Vorschlag, wie man das Gewünschte unter Berücksichtigung geltender Normen hinbekommen könne.

 

Herr Eisermann weist darauf hin, dass die Formulierung “mit einfachen Mitteln” geheißen haben sollte, den Spielplatz nicht mit technisch aufwändigen Wasserspielen zu versehen.

 

Herr Eschenbach schlägt abschließend vor, die heutige Erörterung als erste Lesung anzusehen und den Punkt in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Es werden keine Einwände erhoben.

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Beschluss:

 

Für den Kreativspielplatz am Emsenbach lassen sich die Auflagen der DIN 18034 nicht erfüllen.

Ein Kinderspielplatz kann deshalb dort nicht realisiert werden.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

x

 Einstimmig beschlossen:  Erste Lesung!

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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