16.08.2006 - 7.6 Kreativspielplatz am Emsenbach
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Niederköppern meint, er
kenne den Emsenbach sehr gut. Ehe dieser auf 40 cm steige, müsse es extreme
Wettersituationen geben. Er halte den Ansatz der Verwaltung nicht für kreativ.
Sicher gebe es Vorschriften, aber mit geeigneten Baumaßnahmen könne man das
vorhandene Geländegefälle sicherlich den Normen anpassen.
Herr Eisermann stimmt Herrn
Niederköppern zu. Er halte die Formulierung der Verwaltungsvorlage für
bemerkenswert. Der Antrag der CDU sei abgebügelt worden. Er erinnere hier an
eine Stellungnahme des Jugendrates in Hohenlimburg während der Beratungen zum
Flächennutzungsplan, in welcher als einer von den drei meistgenannten Wünschen
ein Wasserspielplatz genannt sei. Dies sei daher ein Wusch oder Antrag der
Hohenlimburger Kinder und Jugendlichen. Er halte es daher für unpassend, wenn
sich die Verwaltung hinter der DIN 18034 verschanze. Er habe am Wochenende
versucht, sich über das Internet über die DIN 18034 zu informieren, was jedoch
nur kostenpflichtig über bestimmte Online-Dienste möglich wäre. Er habe sich
vor Ort den Emsenbach noch einmal angeschaut und dabei festgestellt, dass die Verwaltung
nicht gerade kreativ an diese Sache herangegangen sei. Er habe eine Zeichnung
angefertigt, die er hiermit hochhalten und zur besseren Veranschaulichung
vorzeigen wolle. Er sei im Ergebnis überzeugt, dass es möglich sei einen
Wasserspielplatz anzulegen. Die Verwaltung möge dies noch einmal auf Herz und
Nieren prüfen.
Herr Leisten hat sich am Stil
der Verwaltungsvorlage gestoßen. Er wünsche einen Beschluss, der eine
Realisierung unter Berücksichtigung und Einhaltung der DIN 18034 ermögliche. Er
wolle diesen bisherigen Beschlussvorschlag so nicht im Kinder- und Jugendrat
vertreten.
Herr Dr. Neimeier verweist auf
bestehendes Bundesrecht, welches seitens der Bezirksvertretung nicht aus den
Angeln gehoben werden könne. An den 6% Steigung komme man nicht vorbei.
Herr Palsherm erwidert, ihn
interessiere nicht das Bundesrecht, ihn interessiere im Moment nur die DIN
18034. Man werde immer mit Paragraphen zugeworfen, von denen man die
Hintergründe nicht kenne. Die vorliegende Begründung der Verwaltung sei seiner
Ansicht nach etwas wässerig. Bei Hochwasser bestehe immer eine Gefahr, das sei
klar. Wenn Hochwassergefahr bestehe oder es tagelang geregnet habe, gehe auch
niemand auf den Spielplatz. Er könne diese Begründungen nicht nachvollziehen.
Herr Eisermann sagt, seiner
Ansicht nach befinde sich auf dem Hagener Stadtgebiet kein einziger Bach, der
DIN-gerecht sei. Er erwarte daher, dass z.B. durch Erdarbeiten die nötigen
Voraussetzungen geschaffen würden. Es könne ihm niemand erzählen, dass es nicht
möglich sei, zumindest auf einer Bachseite auf einer Länge von 15 bis 20 Metern
ein entsprechendes Niveau herzustellen.
Herr Dr. Schmidt weist darauf
hin, dass selbstverständlich Exemplare der DIN 18034 kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden könnten. Sobald ein öffentlicher Auftraggeber und Garantiegeber
im Spiel sei, seien technische Regelungen und Normen zwingend anzuwenden. Stehe
auf einen Spielplatzschild Der Oberbürgermeister, trage die Stadt für die
Sicherheit der Kinder die Verantwortung. Er kenne die Stelle am Emsenbach und
sage hiermit eine Überprüfung zu. Vielleicht sei die Vorlage wirklich ein wenig
strikt formuliert. Dem gesunden Menschenverstand nach stimme er ihnen zu, aber
nach dem gesunden Menschenverstand würden nun einmal keine Spielplätze konzipiert.
Die Stadt stehe in der Verantwortung, speziell bei dem Thema Wasser und müsse
sich daher absichern, wie auch die über die Angelegenheit entscheidenden
Politiker.
Herr Buschkühl bemerkt, wie
wichtig die Sicherung von Personen sei. Das Gefährdungspotenzial müsse auf ein
gesetzlich definiertes Minimum reduziert werden. Dem sogenannten Spaßfaktor
müsse der Sicherheitsfaktor gegenübergestellt werden. Dazwischen würde er sich
immer für die Sicherheit der Kinder entscheiden.
Herr Bauhaus bemerkt, die
Vorlage sei wirklich sehr trocken und ohne verbindlichen Schlusssatz
formuliert. Aber man müsse sehen, dass Normen aus weitgehenden Überlegungen
heraus entstünden. Zudem wolle er anmerken, dass wenn man nur eine
Bachuferseite bespielbar machen wolle, man auf der anderen Seite eine
Spielmöglichkeit verhindern müsse, da ansonsten die Gefährdung weiterhin
bestehe. Er erinnere sich, dass der Beschluss die Formulierung mit wenig
Aufwand enthalten habe. Selbstverständlich könne man nun die Untersuchung anstellen,
mit welchen baulichen Mitteln dieser durchaus begrüßenswerte Wunsch
verwirklicht werden könne. Wenn man dies mit Zahlen untermauere, könne man sich
hinterher weiter unterhalten.
Herr Leisten möchte nicht
missverstanden werden. Die Kritik habe keine Aufforderung sein sollen, etwas an
gesetzlichen Bestimmungen und an der DIN vorbei zu planen. Das erwarte niemand.
Er schlage eine Überprüfung vor, wie man unter Einhaltung der DIN zu einem
solchen Wasserspielplatz kommen könne.
Herr Reinke wiederholt, vorhin
sei ein falscher Zungenschlag in die Diskussion gekommen. Er wünsche sich
ebenfalls einen Vorschlag, wie man das Gewünschte unter Berücksichtigung
geltender Normen hinbekommen könne.
Herr Eisermann weist darauf
hin, dass die Formulierung mit einfachen Mitteln geheißen haben sollte, den
Spielplatz nicht mit technisch aufwändigen Wasserspielen zu versehen.
Herr Eschenbach schlägt
abschließend vor, die heutige Erörterung als erste Lesung anzusehen und den
Punkt in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Es werden keine Einwände
erhoben.
