16.08.2006 - 7.11 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eschenbach erläutert, dass die Hauptsatzung der Stadt Hagen in acht Punkten geändert werden solle, in zwei Punkten würden die Vorschläge der Bezirksvorsteher als unbegründet abgelehnt.  Der Betriebsausschuss der GWH habe die Beratung vertagt, die BV Haspe habe abweichende Vorschläge beschlossen. Für die heutige Beratung habe die Geschäftsführung der BV Hohenlimburg eine Auflistung vorbereitet, die als Tischvorlage ausliege. Wenn es gewünscht werde, könne auf dieser Grundlage einzeln abgestimmt werden. Ein Vertreter des Rechtsamtes als Vorlagengeber könne heute aus terminlichen Gründen nicht anwesend sein.

 

Herr Leisten spricht sich ebenfalls für eine Aufteilung der Abstimmung aus. Sofern es gesetzliche Vorgaben betreffe, bleibe kaum etwas anderes übrig, als dem Beschlussvorschlag zu folgen. Dies beträfe die Punkte 1 und 2. Zu Punkt 3 gebe es derzeit noch unterschiedliche Auffassungen, wenn wohl auch zugestimmt würde, Gleiches gelte für Punkt 4. Zu Punkt 5 sei zu sagen , dass die CDU-Fraktion die Heraufsetzungen der Wertgrenzen ablehne. Den Punkten 6 und 7 könne man zustimmen, bei Punkt 8 könne man auf die Presseveröffentlichungen verzichten, aber der Aushang solle eine 14Tage-Frist beinhalten. Bei Punkt 9, wie auch Punkt 10 könne von der Bezirksvertretung kaum eine Zustimmung erwartet werden, da man seine eigenen Kompetenzen beschneiden würde.

 

Herr Palsherm ergänzt, auch sie hätten die Vorlage bereits intensiv diskutiert und seien zu ähnlichen Ergebnissen gekommen wie die CDU-Fraktion. Er halte es ebenfalls für sinnvoll, über die einzelnen Punkte abzustimmen. Er bedauere, dass niemand vom Fachamt anwesend sei, um Stellung nehmen zu können. Die Punkte 1und 2 beurteile er genauso wie Herr Leisten, unter Punkt 3 bleibe für ihn die Frage offen, was in §36 Baugesetzbuch stehe. Punkt 4 sei für ihn auch in Ordnung, Punkt 5 könne er – wie die CDU auch – nicht zustimmen. Punkt 6, 7 und 8 seien auch akzeptabel, inklusive der bereits genannten 14Tage-Frist. Punkt 9 und 10 würden abgelehnt, die alten Regelungen sollten erhalten bleiben.

 

Frau Sauerwein schließt sich den Ausführungen ihrer Vorredner an, weist aber unter Punkt 8 darauf hin, dass eine Tageszeitung doch mehr Menschen erreiche als ein Aushang. Diese geplante Änderung halte sie für etwas zu bürgerunfreundlich. Zu Punkt 9 habe sie eine geteilte Meinung, das Thema Tempo30-Zonen sehe sie eher einem stadtübergreifenden Verkehrskonzept zugehörig.

 

Herr Dr. Schmidt entschuldigt die Abwesenheit von Herrn Hoffmann, der gerade eine Bürgeranhörung vorbereite. Aus den in der Vorlage angegebenen Quellen sei ersichtlich, inwieweit ein Entscheidungsspielraum bestehe. Die Freiheitsgrade seien beschränkt. Er bitte unter Punkt 8, die städtischen Finanzen nicht aus dem Auge zu lassen, man spare jährlich 20.000,00 €.

Einigen Punkten könne er sicherlich noch auf Wusch Erläuterungen hinzufügen, falls Unsicherheiten bestünden. Auf jeden Fall spreche er sich auch dafür aus, über die Punkte einzeln abzustimmen.

 

Herr Leisten möchte sich korrigieren: Punkt 3 könne er so doch nicht zustimmen. Falls man da rechtlich korrigiert werde, könne man es nicht ändern.

Ansonsten wolle er noch auf den als Tischvorlage ausliegenden Zusatzantrag verweisen.

 

(Anm. der Schriftführerin: Der Zusatzantrag der CDU-Fraktion ist als Anlage 12 der Niederschrift beigefügt.)

 

Herr Buschkühl ist bei Punkt 8 hin- und hergerissen. Er hätte gern zusätzlich den Hinweis, dass die Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlicht würden.

 

Herr Königsfeld möchte noch klarstellen, dass unter Punkt 3 fehle wahrscheinlich aus redaktionellen Gründen das Wort “Zustimmung”. Mit diesem Wort “Zustimmung” sei eigentlich das Entscheidungsrecht der BV gemeint und damit sei diese neue Regelung sehr viel klarstellender als die alte Regelung. Vorher habe oftmals sehr viel Unstimmigkeit über die korrekte Auslegung des §36 Baugesetzbuch gegeben. Hier bekomme man erstmals einen klarstellenden Hinweis.

 

Herr Leisten fragt noch einmal nach, wo genau das Wort eingefügt werden müsste.

 

Herr Königsfeld erläutert dies .

 

Herr Strüwer hat nicht den Eindruck, dass diese von Herrn Königsfeld beschriebene Klarstellung der Zuständigkeit der Bezirksvertretung tatsächlich die Intention dieser Regelungsänderung sei. Daher würde er bevorzugen, es bei der alten Regelung zu belassen, um einen größeren Einfluss zu behalten. In diesem Sinne hätten auch schon zwei andere Bezirksvertretungen entschieden.

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt, die Verwaltung stehe hier eindeutig auf einem anderen Standpunkt, das Wort “Zustimmung” sei hier ganz eindeutig nicht gewollt. Es sei nur noch ein Informationsrecht für die BV gewollt.

 

Herr Arnusch fragt, wie die BV Haspe entschieden habe.

 

Herr Eschenbach verliest den Beschluss der BV Haspe.

 

Herr Königsfeld verdeutlicht, dass die BV Haspe bei den diskutierten Punkten 3 und 5 für die Beibehaltung der alten Regelungen gestimmt habe.

 

Herr Eschenbach stellt die einzelnen Punkte und anschließend den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage 1025/2005 unter Berücksichtigung der unten stehenden Änderungen zu fassen.

Die folgende Auflistung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

161                                                                                    16.08.06

 

Anlage zu TOP I. 7.11.

- Auflistung der Punkte -

“10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen / Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen”

 

1.

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

 

 

 

10.

Teil 3 Seite 110 zu Ziff. 1

Anpassung an die gesetzliche Regelung in der Gemeindeordnung

 

Dafür:            einstimmig

Dagegen:

Enthaltung:

 

Teil 3 Seite 110 zu Ziff. 2

Anpassung an die aktuelle Lage (Umwandlung in offene Ganztagsgrundschulen, von Sonderschulen in Förderschulen, und von berufsbildenden Schulen in Berufskollegs)

 

Dafür:            einstimmig

Dagegen:

Enthaltung:

 

Teil 3 Seite 210 zu Ziff. 3

Das Bundesverwaltungsgericht sieht kein Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens bei Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde;

deshalb soll dieser Rechtsprechung gefolgt werden.

 

Dafür:             2

Dagegen:      12

Enthaltung:     0

 

Teil 3 Seite 310 zu Ziff. 4

Zustimmungsrecht des Schulträgers statt Vorschlags- u. Anhörungsrecht der BV: Anpassung an die landesgesetzliche Regelung

 

Dafür:             einstimmig

Dagegen:

Enthaltung:

 

 

Teil 3 Seite 310 zu Ziff. 5

Neufestsetzung der Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben

 

Dafür:                0

Dagegen:        14

Enthaltung:        0

 

Teil 3 Seite 410 zu Ziff. 6

Anpassung:

Integrationsrat statt Ausländerbeirat  gemäß Satzungsänderung in 2004

 

Dafür:                einstimmig

Dagegen:

Enthaltung:

 

Teil 3 Seite 410 zu Ziff. 7

Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage aufgrund des Inkrafttretens des TVöD

Änderung der Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten

 

Dafür:                 einstimmig

Dagegen:

Enthaltung:

 

Teil 3 Seite 710 zu Ziff. 8

Öffentliche Bekanntmachungen durch 14tägigen Aushang statt Tageszeitung.

Die Anpassung ergibt sich aus Kostenersparnisgründen.

Die jährliche Ersparnis beträgt ca. 20.000,00 €

 

Dafür:                 12

Dagegen:             2

Enthaltung:           0

 

Teil 3 Seite 1010 zu Ziff. 9 a

Keine Veränderung bei verkehrslenkenden Maßnahmen (Tempo-30-Zonen).

Beschlusskompetenz bei der Straßenverkehrsbehörde und beim StEA.

 

Dafür:                    1

Dagegen:             13

Enthaltung:            0

 

 

Teil 3 Seite 1110 zu Ziff. 9 b

Mitteilung in der BV ja, aber kein Anhörungsrecht bei Veräußerung von städtischen Grundstücken

 

Dafür:                    0

Dagegen:             14

Enthaltung:            0

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusatzbeschluss:

 

Hauptausschuss und Rat werden gebeten, der Bezirksvertretung bei bedeutenden Angelegenheiten, die für die städtebauliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadtbezirkes wesentlich sind, in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hagen ein Entscheidungsrecht zu nominieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

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