16.08.2006 - 7.11 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Eschenbach erläutert,
dass die Hauptsatzung der Stadt Hagen in acht Punkten geändert werden solle, in
zwei Punkten würden die Vorschläge der Bezirksvorsteher als unbegründet
abgelehnt. Der Betriebsausschuss der
GWH habe die Beratung vertagt, die BV Haspe habe abweichende Vorschläge
beschlossen. Für die heutige Beratung habe die Geschäftsführung der BV
Hohenlimburg eine Auflistung vorbereitet, die als Tischvorlage ausliege. Wenn
es gewünscht werde, könne auf dieser Grundlage einzeln abgestimmt werden. Ein
Vertreter des Rechtsamtes als Vorlagengeber könne heute aus terminlichen Gründen
nicht anwesend sein.
Herr Leisten spricht sich
ebenfalls für eine Aufteilung der Abstimmung aus. Sofern es gesetzliche
Vorgaben betreffe, bleibe kaum etwas anderes übrig, als dem Beschlussvorschlag
zu folgen. Dies beträfe die Punkte 1 und 2. Zu Punkt 3 gebe es derzeit noch
unterschiedliche Auffassungen, wenn wohl auch zugestimmt würde, Gleiches gelte
für Punkt 4. Zu Punkt 5 sei zu sagen , dass die CDU-Fraktion die
Heraufsetzungen der Wertgrenzen ablehne. Den Punkten 6 und 7 könne man
zustimmen, bei Punkt 8 könne man auf die Presseveröffentlichungen verzichten,
aber der Aushang solle eine 14Tage-Frist beinhalten. Bei Punkt 9, wie auch
Punkt 10 könne von der Bezirksvertretung kaum eine Zustimmung erwartet werden,
da man seine eigenen Kompetenzen beschneiden würde.
Herr Palsherm ergänzt, auch
sie hätten die Vorlage bereits intensiv diskutiert und seien zu ähnlichen
Ergebnissen gekommen wie die CDU-Fraktion. Er halte es ebenfalls für sinnvoll,
über die einzelnen Punkte abzustimmen. Er bedauere, dass niemand vom Fachamt
anwesend sei, um Stellung nehmen zu können. Die Punkte 1und 2 beurteile er
genauso wie Herr Leisten, unter Punkt 3 bleibe für ihn die Frage offen, was in
§36 Baugesetzbuch stehe. Punkt 4 sei für ihn auch in Ordnung, Punkt 5 könne er
wie die CDU auch nicht zustimmen. Punkt 6, 7 und 8 seien auch akzeptabel,
inklusive der bereits genannten 14Tage-Frist. Punkt 9 und 10 würden abgelehnt,
die alten Regelungen sollten erhalten bleiben.
Frau Sauerwein schließt sich
den Ausführungen ihrer Vorredner an, weist aber unter Punkt 8 darauf hin, dass
eine Tageszeitung doch mehr Menschen erreiche als ein Aushang. Diese geplante
Änderung halte sie für etwas zu bürgerunfreundlich. Zu Punkt 9 habe sie eine
geteilte Meinung, das Thema Tempo30-Zonen sehe sie eher einem
stadtübergreifenden Verkehrskonzept zugehörig.
Herr Dr. Schmidt entschuldigt
die Abwesenheit von Herrn Hoffmann, der gerade eine Bürgeranhörung vorbereite.
Aus den in der Vorlage angegebenen Quellen sei ersichtlich, inwieweit ein
Entscheidungsspielraum bestehe. Die Freiheitsgrade seien beschränkt. Er bitte
unter Punkt 8, die städtischen Finanzen nicht aus dem Auge zu lassen, man spare
jährlich 20.000,00 .
Einigen Punkten könne er
sicherlich noch auf Wusch Erläuterungen hinzufügen, falls Unsicherheiten
bestünden. Auf jeden Fall spreche er sich auch dafür aus, über die Punkte
einzeln abzustimmen.
Herr Leisten möchte sich
korrigieren: Punkt 3 könne er so doch nicht zustimmen. Falls man da rechtlich
korrigiert werde, könne man es nicht ändern.
Ansonsten wolle er noch auf
den als Tischvorlage ausliegenden Zusatzantrag verweisen.
(Anm.
der Schriftführerin: Der Zusatzantrag der CDU-Fraktion ist als Anlage 12 der
Niederschrift beigefügt.)
Herr Buschkühl ist bei Punkt 8
hin- und hergerissen. Er hätte gern zusätzlich den Hinweis, dass die
Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlicht würden.
Herr Königsfeld möchte noch
klarstellen, dass unter Punkt 3 fehle wahrscheinlich aus redaktionellen Gründen
das Wort Zustimmung. Mit diesem Wort Zustimmung sei eigentlich das
Entscheidungsrecht der BV gemeint und damit sei diese neue Regelung sehr viel
klarstellender als die alte Regelung. Vorher habe oftmals sehr viel
Unstimmigkeit über die korrekte Auslegung des §36 Baugesetzbuch gegeben. Hier
bekomme man erstmals einen klarstellenden Hinweis.
Herr Leisten fragt noch einmal
nach, wo genau das Wort eingefügt werden müsste.
Herr Königsfeld erläutert dies
.
Herr Strüwer hat nicht den
Eindruck, dass diese von Herrn Königsfeld beschriebene Klarstellung der
Zuständigkeit der Bezirksvertretung tatsächlich die Intention dieser
Regelungsänderung sei. Daher würde er bevorzugen, es bei der alten Regelung zu
belassen, um einen größeren Einfluss zu behalten. In diesem Sinne hätten auch
schon zwei andere Bezirksvertretungen entschieden.
Herr Dr. Schmidt bestätigt,
die Verwaltung stehe hier eindeutig auf einem anderen Standpunkt, das Wort
Zustimmung sei hier ganz eindeutig nicht gewollt. Es sei nur noch ein
Informationsrecht für die BV gewollt.
Herr Arnusch fragt, wie die BV
Haspe entschieden habe.
Herr Eschenbach verliest den
Beschluss der BV Haspe.
Herr Königsfeld verdeutlicht,
dass die BV Haspe bei den diskutierten Punkten 3 und 5 für die Beibehaltung der
alten Regelungen gestimmt habe.
Herr Eschenbach stellt die
einzelnen Punkte und anschließend den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur
Abstimmung.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss gemäß der
Verwaltungsvorlage 1025/2005 unter Berücksichtigung der unten stehenden Änderungen
zu fassen.
Die folgende Auflistung ist
Bestandteil des Beschlusses.
161
16.08.06
Anlage zu TOP I. 7.11.
- Auflistung der Punkte -
10.
Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen / Zuständigkeiten der
Bezirksvertretungen
|
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
|
Teil
3 Seite 110 zu Ziff. 1 Anpassung
an die gesetzliche Regelung in der Gemeindeordnung Dafür: einstimmig Dagegen: Enthaltung: Teil
3 Seite 110 zu Ziff. 2 Anpassung
an die aktuelle Lage (Umwandlung in offene Ganztagsgrundschulen, von
Sonderschulen in Förderschulen, und von berufsbildenden Schulen in
Berufskollegs) Dafür: einstimmig Dagegen: Enthaltung: Teil
3 Seite 210 zu Ziff. 3 Das
Bundesverwaltungsgericht sieht kein Erfordernis des gemeindlichen
Einvernehmens bei Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde; deshalb
soll dieser Rechtsprechung gefolgt werden. Dafür: 2 Dagegen: 12 Enthaltung: 0 Teil
3 Seite 310 zu Ziff. 4 Zustimmungsrecht
des Schulträgers statt Vorschlags- u. Anhörungsrecht der BV: Anpassung an die
landesgesetzliche Regelung Dafür: einstimmig Dagegen: Enthaltung: Teil
3 Seite 310 zu Ziff. 5 Neufestsetzung
der Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben Dafür: 0 Dagegen: 14 Enthaltung: 0 Teil
3 Seite 410 zu Ziff. 6 Anpassung: Integrationsrat
statt Ausländerbeirat gemäß
Satzungsänderung in 2004 Dafür: einstimmig Dagegen: Enthaltung: Teil
3 Seite 410 zu Ziff. 7 Anpassung
an die aktuelle Gesetzeslage aufgrund des Inkrafttretens des TVöD Änderung
der Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten Dafür: einstimmig Dagegen: Enthaltung: Teil
3 Seite 710 zu Ziff. 8 Öffentliche
Bekanntmachungen durch 14tägigen Aushang statt Tageszeitung. Die
Anpassung ergibt sich aus Kostenersparnisgründen. Die
jährliche Ersparnis beträgt ca. 20.000,00 Dafür: 12 Dagegen: 2 Enthaltung: 0 Teil
3 Seite 1010 zu Ziff. 9 a Keine
Veränderung bei verkehrslenkenden Maßnahmen (Tempo-30-Zonen). Beschlusskompetenz
bei der Straßenverkehrsbehörde und beim StEA. Dafür: 1 Dagegen: 13 Enthaltung: 0 Teil
3 Seite 1110 zu Ziff. 9 b Mitteilung
in der BV ja, aber kein Anhörungsrecht bei Veräußerung von städtischen
Grundstücken Dafür: 0 Dagegen: 14 Enthaltung: 0 |
Zusatzbeschluss:
Hauptausschuss und Rat werden
gebeten, der Bezirksvertretung bei bedeutenden Angelegenheiten, die für die
städtebauliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadtbezirkes wesentlich
sind, in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hagen ein Entscheidungsrecht zu
nominieren.
|
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
|
|
|
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|
|
|
|
Einstimmig abgelehnt |
|
|
|
|
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
|
|
|
Ohne Beschlussfassung |
|
|
|
|
Zur Kenntnis genommen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
