14.06.2006 - 5.2 Zebrastreifen an der Wesselbachschule

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kabeck erläutert, in einer Tempo 30-Zone sei es nach den geltenden Richtlinien nicht erlaubt, Zebrastreifen einzurichten. Zudem würden Zebrastreifen erst ab einem festgelegten Fußgänger- und KfZ-Aufkommen empfohlen, welches in dem Bereich um die Wesselbachschule nicht erreicht werde. Sie könne allerdings verstehen, dass die Eltern dort ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hätten. Sie habe sich die Örtlichkeiten gestern zusammen mit der Polizei noch einmal angesehen, auch mit Herrn Grunwald von der Wache Hohenlimburg gesprochen. Dieses Thema sei nicht neu, es habe bereits im Oktober 2005 einen Ortstermin gegeben. Es werde dort keine Gefahrenlage gesehen, die Unfalllage sei unauffällig. Sie empfehle daher angesichts der geltenden Richtlinien, den Beschluss nicht zu fassen.

 

Herr Arnusch fragt, ob kürzlich Verkehrszählungen stattgefunden hätten. Ansonsten könne er den Antrag wegen der Gefährdung der Schulkinder nur unterstützen.

 

Herr Eisermann kann nicht nachvollziehen, dass der Schulbereich als ungefährlich eingeschätzt werde. Auf der Seite der Schule sei kein Bürgersteig, auf der anderen Seite halte der Schulbus, Eltern holten ihre Kinder ab und die Kinder liefen kreuz und quer über die Fahrbahn. Von allen Seiten höre er, wie wichtig der Lotsendienst durch die Eltern sei, welcher aber mittags nicht sichergestellt werden könne. Man könne nicht warten, bis etwas passiert sei.

 

Frau Sauerwein sieht einen Widerspruch zwischen der Argumentation der Verwaltung und der Anlage zu der Verwaltungsvorlage zur Abschaltung von Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Dort werde gesagt, bei Abschaltung von Lichtzeichenanlagen in Tempo 30-Zonen solle man, gerade vor Schulen, die Verkehrssicherheit durch die Einrichtung von Zebrastreifen erhöhen.

 

Herr Buschkühl weist darauf hin, dass es einige gebe, die sich an die Vorschriften nicht hielten. Frau Kabeck sei allerdings an geltendes Gesetz  gebunden. Er fragt daher, ob es nicht möglich sei, den Eltern-Lotsendienst an dieser Stelle auszudehnen.

 

Herr Leisten erwidert, dass eine Erweiterung des Lotsendienstes personell nicht machbar sei. Der Lotsendienst sei nur vor Schulbeginn zu realisieren.

Er halte die gesamte Tempo 30-Zone für zu groß, bereits am Restaurant Mykonos stehe das erste Schild. Daher werde die Zone oft nicht beachtet. Früher habe vor der Schule ein Schild gestanden, das auf Schulkinder aufmerksam gemacht habe und ein Tempo30-Schild. Dies sei eher auf das Verständnis der Autofahrer gestoßen und habe mehr Beachtung gefunden. Selbst mancher gesetzestreue Autofahrer habe an der Wesselbachschule bereits längst vergessen, dass er sich in einer Tempo 30-Zone befinde.

Er sei der Meinung, dass vor einer Schule an einer solch gefährlichen Straße ein Zebrastreifen Sinn mache.

 

Herr Eschenbach schließt sich Herrn Leisten an und schlägt vor, einen Beschluss zu fassen.

 

Frau Kabeck bezieht sich auf die von Frau Sauerwein zitierte Vorlage und erläutert, sie hätten soeben gerade bei der Abschaltung von Lichtzeichenanlagen in Tempo 30-Zonen eine Ausnahmeregelung erfochten, um Zebrastreifen anlegen zu können. Ansonsten dürfe man dies nicht. Während des letzten Ortstermins sei angeregt worden, Tempo 30-Piktogramme zur Erinnerung auf die Fahrbahn aufzubringen.

 

Herr Arnusch fragt, wie denn die Regelung wäre, wenn es sich um eine Tempo 35-Zone handeln würde.

 

Frau Kabeck erwidert, die bestehenden Regelungen gälten für alles, was bis einschließlich Tempo 30 geregelt sei. Da es Tempo 35 –Beschilderung nicht gebe, müsse man sich darüber keine Gedanken machen.

 

Frau Sauerwein meint, wenn es rechtlich nicht zulässig sei, solle man nicht beschließen. Sie spricht sich dafür aus, Frau Kabecks Vorschlag aufzugreifen und deutliche Piktogramme anzubringen.

 

Herr Hulvershorn erwidert, es könne vielleicht noch eine weitere Ausnahme geben.

 

Herr Eisermann sagt, man habe in der Vergangenheit für Schulwegsicherung viel Geld ausgegeben. Es müsse hier doch eine Ausnahmeregelung möglich sein.

 

Frau Kabeck empfiehlt, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, sich mit Arnsberg in Verbindung zu setzen und eventuell eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Sie könne das subjektive Empfinden bezüglich der Sicherheitslage gut verstehen.

 

Herr Hulvershorn stimmt zu. Darüber brauche man nicht abzustimmen, dies werde Frau Kabeck von sich aus erledigen.

 

Frau Kabeck bejaht dies.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, zeitnah im unmittelbaren Einzugsbereich der Kath. Grundschule Wesselbach die Einrichtung eines Zebrastreifens anzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen