14.06.2006 - 5.2 Zebrastreifen an der Wesselbachschule
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kabeck erläutert, in einer Tempo 30-Zone sei es nach den geltenden
Richtlinien nicht erlaubt, Zebrastreifen einzurichten. Zudem würden
Zebrastreifen erst ab einem festgelegten Fußgänger- und KfZ-Aufkommen
empfohlen, welches in dem Bereich um die Wesselbachschule nicht erreicht werde.
Sie könne allerdings verstehen, dass die Eltern dort ein erhöhtes
Sicherheitsbedürfnis hätten. Sie habe sich die Örtlichkeiten gestern zusammen
mit der Polizei noch einmal angesehen, auch mit Herrn Grunwald von der Wache
Hohenlimburg gesprochen. Dieses Thema sei nicht neu, es habe bereits im Oktober
2005 einen Ortstermin gegeben. Es werde dort keine Gefahrenlage gesehen, die
Unfalllage sei unauffällig. Sie empfehle daher angesichts der geltenden
Richtlinien, den Beschluss nicht zu fassen.
Herr Arnusch fragt, ob kürzlich Verkehrszählungen stattgefunden hätten.
Ansonsten könne er den Antrag wegen der Gefährdung der Schulkinder nur
unterstützen.
Herr Eisermann kann nicht nachvollziehen, dass der Schulbereich als
ungefährlich eingeschätzt werde. Auf der Seite der Schule sei kein Bürgersteig,
auf der anderen Seite halte der Schulbus, Eltern holten ihre Kinder ab und die
Kinder liefen kreuz und quer über die Fahrbahn. Von allen Seiten höre er, wie
wichtig der Lotsendienst durch die Eltern sei, welcher aber mittags nicht
sichergestellt werden könne. Man könne nicht warten, bis etwas passiert sei.
Frau Sauerwein sieht einen Widerspruch zwischen der Argumentation der
Verwaltung und der Anlage zu der Verwaltungsvorlage zur Abschaltung von
Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Dort werde gesagt, bei Abschaltung von
Lichtzeichenanlagen in Tempo 30-Zonen solle man, gerade vor Schulen, die
Verkehrssicherheit durch die Einrichtung von Zebrastreifen erhöhen.
Herr Buschkühl weist darauf hin, dass es einige gebe, die sich an die
Vorschriften nicht hielten. Frau Kabeck sei allerdings an geltendes Gesetz gebunden. Er fragt daher, ob es nicht möglich
sei, den Eltern-Lotsendienst an dieser Stelle auszudehnen.
Herr Leisten erwidert, dass eine Erweiterung des Lotsendienstes personell
nicht machbar sei. Der Lotsendienst sei nur vor Schulbeginn zu realisieren.
Er halte die gesamte Tempo 30-Zone für zu groß, bereits am Restaurant
Mykonos stehe das erste Schild. Daher werde die Zone oft nicht beachtet. Früher
habe vor der Schule ein Schild gestanden, das auf Schulkinder aufmerksam
gemacht habe und ein Tempo30-Schild. Dies sei eher auf das Verständnis der
Autofahrer gestoßen und habe mehr Beachtung gefunden. Selbst mancher
gesetzestreue Autofahrer habe an der Wesselbachschule bereits längst vergessen,
dass er sich in einer Tempo 30-Zone befinde.
Er sei der Meinung, dass vor einer Schule an einer solch gefährlichen
Straße ein Zebrastreifen Sinn mache.
Herr Eschenbach schließt sich Herrn Leisten an und schlägt vor, einen
Beschluss zu fassen.
Frau Kabeck bezieht sich auf die von Frau Sauerwein zitierte Vorlage und
erläutert, sie hätten soeben gerade bei der Abschaltung von Lichtzeichenanlagen
in Tempo 30-Zonen eine Ausnahmeregelung erfochten, um Zebrastreifen anlegen zu
können. Ansonsten dürfe man dies nicht. Während des letzten Ortstermins sei
angeregt worden, Tempo 30-Piktogramme zur Erinnerung auf die Fahrbahn
aufzubringen.
Herr Arnusch fragt, wie denn die Regelung wäre, wenn es sich um eine
Tempo 35-Zone handeln würde.
Frau Kabeck erwidert, die bestehenden Regelungen gälten für alles, was
bis einschließlich Tempo 30 geregelt sei. Da es Tempo 35 –Beschilderung
nicht gebe, müsse man sich darüber keine Gedanken machen.
Frau Sauerwein meint, wenn es rechtlich nicht zulässig sei, solle man
nicht beschließen. Sie spricht sich dafür aus, Frau Kabecks Vorschlag
aufzugreifen und deutliche Piktogramme anzubringen.
Herr Hulvershorn erwidert, es könne vielleicht noch eine weitere Ausnahme
geben.
Herr Eisermann sagt, man habe in der Vergangenheit für Schulwegsicherung
viel Geld ausgegeben. Es müsse hier doch eine Ausnahmeregelung möglich sein.
Frau Kabeck empfiehlt, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, sich
mit Arnsberg in Verbindung zu setzen und eventuell eine Ausnahmeregelung zu
erwirken. Sie könne das subjektive Empfinden bezüglich der Sicherheitslage gut
verstehen.
Herr Hulvershorn stimmt zu. Darüber brauche man nicht abzustimmen, dies
werde Frau Kabeck von sich aus erledigen.
Frau Kabeck bejaht dies.
