14.06.2006 - 5.1 Beleuchtung des Fußwegs Dümpelstraße/Bolohstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke teilt mit, der Antrag sei gestellt worden, weil der alte
Antrag wohl in Vergessenheit geraten sei. Er habe im Rahmen einer Sitzung der
Stadtbeleuchtung Gelegenheit gehabt, nach dem Beschluss der Bezirksvertretung
aus 1999 zu fragen. Dieser sei dort nicht bekannt gewesen. Man habe ihm daher
geraten, den Beschluss wegen der bereits fortgeschrittenen Zeit erneuern zu
lassen. Seinerzeit sei der Beschluss einstimmig gefasst worden. Der Bedarf sei
nach wie vor gegeben. Der Weg, eine Untertunnelung der Autobahn, werde vielfach
von Schülern und Jugendlichen genutzt.
Herr Dr. Neimeier erwidert, es sei unumstritten, dass ein Tunnel mit
Licht besser sei als ein Tunnel ohne Licht. Daher könne man der CDU zustimmen.
Vielleicht solle man aber eine Kostenschätzung abwarten und sehen, ob ein
sinnvolles Preis-Leistungsverhältnis gegeben sei. Vom Grundsatz her stimme er
zu. Eine andere Frage sei, ob der Tunnel überhaupt zum Hohenlimburger Gebiet
gehöre.
Herr Heckrodt antwortet, der Tunnel gehöre zum Bezirk Hohenlimburg. Im
Jahre 2000 seien die Kosten für eine solche Maßnahme ermittelt worden, in Euro
umgerechnet entsprächen diese Kosten heute einer Summe in Höhe von 50.000,00
Euro, damals 100.000,00 DM. Es handele sich hierbei um einen Weg, der nicht
verkehrssicherungspflichtig sei. Er führe durch den Wald und es sei ein Novum
in dieser Stadt, einen Waldweg zu beleuchten. Dies müsste dann als
Neubaumaßnahme angesehen werden und daher müssten die Mittel dann entsprechend
im Vermögenshaushalt veranschlagt werden.
Herr Buschkühl stellt eine Nachfrage. Er möchte wissen, zu welchem Zweck
dieser Tunnel beleuchtet werden soll. Ob es hier um Sicherheitsfragen
hinsichtlich Stolpergefahr oder Gefahr aufgrund von Übergriffen gehe. In
letzterem Falle stehe die Preis-Leistungs-Relation nicht so sehr im
Vordergrund, denn die körperliche Unversehrtheit sei ja schon durch das
Gundgesetz geschützt. Gehe es aber in erster Linie um Stolperfallen, so könne
vielleicht etwas an der Bodenbeschaffenheit verbessert werden.
Herr Reinke erläutert, es gehe hier um die Sicherheit, die
Bodenbeschaffenheit des Fußweges sei in Ordnung. Der Weg werde in den
Abendstunden von vielen Jugendlichen genutzt. Die Kosten seien seinerzeit
zusammen mit den Stadtwerken ermittelt worden und mit 30.000,00 DM beziffert
worden. So stehe es in dem Protokoll von 1999 und sei auch so in den Haushalt
eingestellt worden. Es sei nunmehr nur eine Beschlusserneuerung notwendig, an
den Umständen habe sich nichts geändert.
Herr Eschenbach sagt, es werde über solch hohe Zahlen gesprochen, dass
man nicht einfach sagen könne, man erneuere ohne Weiteres den Beschluss. Dies
bedürfe einer genaueren Prüfung.
Herr Heckrodt erklärt, der schmale Weg sei asphaltiert und glatt. Die von
den Stadtwerken genannte Summe in Höhe von 30.000,00 DM beziehe sich nur auf
einen Teilabschnitt, man müsse jedoch die Gesamtsumme beachten, die bei etwas
über 50.000,00 Euro liege.
Herr Buschkühl fragt, ob es bereits in der Vergangenheit zu Übergriffen
gekommen sei. Dazu hätte er dann gern in der nächsten Sitzung eine Antwort.
Herr Dr. Neimeier entgegnet, es gebe keinen Waldweg, auf welchem man bei
Dunkelheit die absolute Sicherheit habe.
Herr Dr. Schmidt hält es für ausgeschlossen, dass der Rat der Stadt Hagen
eine derartige Maßnahme beschließen werde. Angesichts der Höhe der Summe sei
dies kein Thema mehr für die Bezirksvertretung.
Herr Leisten meint, was 1999 richtig gewesen sei, sei heute nicht falsch.
Man spreche über eine Beleuchtung der Autobahnunterführung. Er halte es für
übertrieben und nicht erforderlich, 50.000,00 € für eine Beleuchtung
auszugeben. Die ebenfalls zur Sprache gekommenen Mittel in Höhe von 30.000,00
DM / 15.000,00 € seien finanzierbar.
Herr Dr. Schmidt schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen in der
nächsten Sitzung vorzustellen, welche Lösung für eine Summe in Höhe von
15.000,00 € möglich wäre. Man
solle sich dann auf die reine Unterführung beschränken und nicht die Strecken davor
und danach mit einbeziehen.
Dieser Vorschlag wird allgemein akzeptiert.
