14.06.2006 - 5.1 Beleuchtung des Fußwegs Dümpelstraße/Bolohstraße

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke teilt mit, der Antrag sei gestellt worden, weil der alte Antrag wohl in Vergessenheit geraten sei. Er habe im Rahmen einer Sitzung der Stadtbeleuchtung Gelegenheit gehabt, nach dem Beschluss der Bezirksvertretung aus 1999 zu fragen. Dieser sei dort nicht bekannt gewesen. Man habe ihm daher geraten, den Beschluss wegen der bereits fortgeschrittenen Zeit erneuern zu lassen. Seinerzeit sei der Beschluss einstimmig gefasst worden. Der Bedarf sei nach wie vor gegeben. Der Weg, eine Untertunnelung der Autobahn, werde vielfach von Schülern und Jugendlichen genutzt.

 

Herr Dr. Neimeier erwidert, es sei unumstritten, dass ein Tunnel mit Licht besser sei als ein Tunnel ohne Licht. Daher könne man der CDU zustimmen. Vielleicht solle man aber eine Kostenschätzung abwarten und sehen, ob ein sinnvolles Preis-Leistungsverhältnis gegeben sei. Vom Grundsatz her stimme er zu. Eine andere Frage sei, ob der Tunnel überhaupt zum Hohenlimburger Gebiet gehöre.

 

Herr Heckrodt antwortet, der Tunnel gehöre zum Bezirk Hohenlimburg. Im Jahre 2000 seien die Kosten für eine solche Maßnahme ermittelt worden, in Euro umgerechnet entsprächen diese Kosten heute einer Summe in Höhe von 50.000,00 Euro, damals 100.000,00 DM. Es handele sich hierbei um einen Weg, der nicht verkehrssicherungspflichtig sei. Er führe durch den Wald und es sei ein Novum in dieser Stadt, einen Waldweg zu beleuchten. Dies müsste dann als Neubaumaßnahme angesehen werden und daher müssten die Mittel dann entsprechend im Vermögenshaushalt veranschlagt werden.

 

Herr Buschkühl stellt eine Nachfrage. Er möchte wissen, zu welchem Zweck dieser Tunnel beleuchtet werden soll. Ob es hier um Sicherheitsfragen hinsichtlich Stolpergefahr oder Gefahr aufgrund von Übergriffen gehe. In letzterem Falle stehe die Preis-Leistungs-Relation nicht so sehr im Vordergrund, denn die körperliche Unversehrtheit sei ja schon durch das Gundgesetz geschützt. Gehe es aber in erster Linie um Stolperfallen, so könne vielleicht etwas an der Bodenbeschaffenheit verbessert werden.

 

Herr Reinke erläutert, es gehe hier um die Sicherheit, die Bodenbeschaffenheit des Fußweges sei in Ordnung. Der Weg werde in den Abendstunden von vielen Jugendlichen genutzt. Die Kosten seien seinerzeit zusammen mit den Stadtwerken ermittelt worden und mit 30.000,00 DM beziffert worden. So stehe es in dem Protokoll von 1999 und sei auch so in den Haushalt eingestellt worden. Es sei nunmehr nur eine Beschlusserneuerung notwendig, an den Umständen habe sich nichts geändert.

 

Herr Eschenbach sagt, es werde über solch hohe Zahlen gesprochen, dass man nicht einfach sagen könne, man erneuere ohne Weiteres den Beschluss. Dies bedürfe einer genaueren Prüfung.

 

Herr Heckrodt erklärt, der schmale Weg sei asphaltiert und glatt. Die von den Stadtwerken genannte Summe in Höhe von 30.000,00 DM beziehe sich nur auf einen Teilabschnitt, man müsse jedoch die Gesamtsumme beachten, die bei etwas über 50.000,00 Euro liege.

 

Herr Buschkühl fragt, ob es bereits in der Vergangenheit zu Übergriffen gekommen sei. Dazu hätte er dann gern in der nächsten Sitzung eine Antwort.

 

Herr Dr. Neimeier entgegnet, es gebe keinen Waldweg, auf welchem man bei Dunkelheit die absolute Sicherheit habe.

 

Herr Dr. Schmidt hält es für ausgeschlossen, dass der Rat der Stadt Hagen eine derartige Maßnahme beschließen werde. Angesichts der Höhe der Summe sei dies kein Thema mehr für die Bezirksvertretung.

 

Herr Leisten meint, was 1999 richtig gewesen sei, sei heute nicht falsch. Man spreche über eine Beleuchtung der Autobahnunterführung. Er halte es für übertrieben und nicht erforderlich, 50.000,00 € für eine Beleuchtung auszugeben. Die ebenfalls zur Sprache gekommenen Mittel in Höhe von 30.000,00 DM / 15.000,00 € seien finanzierbar.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen in der nächsten Sitzung vorzustellen, welche Lösung für eine Summe in Höhe von 15.000,00 €  möglich wäre. Man solle sich dann auf die reine Unterführung beschränken und nicht die Strecken davor und danach mit einbeziehen.

 

Dieser Vorschlag wird allgemein akzeptiert.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg erneuert ihren Beschluss vom 02.12.1999 und beauftragt die Verwaltung, den Fußweg von der Dümpelstraße zur Bolohstraße zu beleuchten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen