14.06.2006 - 4.1 Übergangsheim Alter Henkhauser Weg

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Althaus erläutert, der Abbruchantrag für das Übergangsheim sei diese Woche gestellt worden. Die Ausschreibung werde parallel zum Genehmigungsverfahren vorbereitet. Als Nutzung könne man sich für das Grundstück eine Wohnbebauung vorstellen, man könne aus der Fläche vier Baugrundstücke zuschneiden, was jedoch eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bedeute. Es gebe einen alten Bebauungsplan mit der Festsetzung Tankstelle bzw. Garagen, was sich aber niemand mehr vorstellen könne. Alles laufe auf eine Wohnbebauung hinaus.

 

Herr Hulvershorn fragt nach, ob hier überhaupt eine Wohnbebauung rechtlich zulässig sei.

 

Herr Althaus antwortet, derzeit noch nicht, aber das Planungsamt prüfe gerade, ob eine Befreiung möglich sei. Es solle auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung hingearbeitet werden.

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