14.06.2006 - 6.1 Entwicklung Königssee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Stiller-Ludwig stellt sich der Bezirksvertretung als Vertreterin der
Unteren Wasserbehörde und Nachfolgerin von Herrn Schürg vor. Das Thema Königsee
sei uralt und sie habe sich mit den Kollegen vom Staatlichen Umweltamt insoweit
abgesprochen, als dass sie eine Aufgabenteilung vornähmen. Der Königsee in
seiner alten Form fiele in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung. Die
Bezirksregierung sei eingeladen worden, aber nicht erschienen. Ihre technische
Fachbehörde sei das Staatliche Umweltamt, als Vertreter seien die Herren Windau
und Prehm erschienen. Sie fände es vernünftig, dass beide Herren beginnen und
das bisherige Verfahren darstellten.
Herr Windau stellt sich kurz vor und wirft einen Blick in die
Vergangenheit des Königsees. Die Stauanlage “Lahmen Hasen”, im
Volksmund auch Königsee genannt, sei Ende der 30er – Anfang der 40er Jahre
des vergangenen Jahrhunderts errichtet worden. Aufgrund der baulichen Situation
sei dieser See als Talsperre eingestuft worden, habe besonderen
Sicherheitsvorkehrungen unterlegen und gehöre daher in den Zuständigkeitsbereich
der Bezirksregierung Arnsberg. Mitte der 90er Jahre habe die Bezirksregierung
einen Teilrückbau ordnungsbehördlich angeordnet, da es Gefahrenmomente gegeben
habe. Das Wehr sei zurückgebaut worden. In den letzten zwölf Jahren habe sich
dieses Gebiet und der Nahmerbach am Lahmen Hasen naturnah entwickeln können, es
sei ein Auenwald entstanden. Die Bezirksregierung habe im Jahre 2000 ThyssenKrupp die Genehmigung erteilt, den
Bereich des Nahmerbaches und den Restbestand des Wehres zurückzubauen und den
Nahmerbach entsprechend an einem Teil naturnah wiederherzustellen. Dies sei die
Ausgangssituation. Die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg sei an die
Rechtsnachfolgerin, die Werkhof GmbH, weitergegangen. Es sei kein Staurecht
mehr vorhanden, d.h. wenn man eine Anstauung oder auch Teilanstauung vornehmen
wolle, sei ein komplettes neues Wasserrechtsverfahren erforderlich unter
Berücksichtigung der jetzigen rechtlichen und fachlichen Bedingungen. Aus fachlicher
Sicht habe sich dort ein naturnaher Gewässerbereich mit dem dazugehörigen Auenbereich
eingestellt, der aus wasserrechtlicher und auch landschaftsrechtlicher Sicht
– es handele sich hier um ein Biotop nach §§32, 62 Landschaftsgesetz
– unter einem besonderen Schutz stehe. Es gebe ein konkretes
Verschlechterungsverbot nach dem Wasserrecht. Eine Wiederherstellung des
Königsees im alten Rahmen sei daher als problematisch anzusehen.
Herr Buschkühl meint, die Diskussion sei nicht neu. Er kenne diese
Ausführungen bereits. Der naturnahe Gewässerbereich könne nur gepflegt werden,
mehr sei nicht möglich. Der Werkhof habe 500.000,00 € dafür bekommen, das
Gelände instandzusetzen. Nun stelle sich die Frage, wo das Geld geblieben sei.
Es werde Zeit, dass der Werkhof sich kümmere, es sollten z.B. die Bänke in Ordnung gebracht,
das Geländer gestrichen und
Pionierpflanzen entfernt werden. Er habe den Eindruck, dass das Geld irgendwo
gut angelegt sei, er wolle nun wissen, wo das Geld sei und was damit geschehen
solle. Der Werkhof solle aufgefordert werden, endlich Maßnahmen zu ergreifen.
Herr Dr. Schmidt erwidert, es sei nicht gesagt worden, dass das Ganze
unmöglich sei, es sei von “problematisch” gesprochen worden, was
das wasserrechtliche Verfahren angehe. Es gehe immer noch darum, Lösungen zu
finden. Es gebe verschiedene Planvarianten.
Frau Sauerwein meint, es sei ja schon lange klar, dass der See nicht mehr
in alter Form aufgestaut werden könne. Die Wasserfläche hätte mindestens 1 m
tiefer sein müssen, damit es keine Talsperre mehr sei. Jetzt sei dieser
naturnahe Auen- und Gewässerbereich entstanden, der ihr auch gefalle. Sie wisse
aber, dass die Hohenlimburger sehr an dem Landschaftsbild Königsee hingen und
deshalb müsse man sich überlegen, ob man nicht eine kleinere Variante
ermöglichen könne. Es habe schon mehrere Vorschläge in der Vergangenheit
gegeben, wie man das Ganze lösen könne, die jedoch in Arnsberg nicht
genehmigungsfähig gewesen seien. Es sei ständig hin und her gegangen, man solle
doch jetzt endlich einen konkreten Vorschlag erarbeiten und sich dann
überlegen, ob es sich lohne, dafür dieses wasserrechtliche Verfahren in Gang zu
setzen.
Herr Leisten sagt, er habe den Eindruck, man sei in der Vergangenheit
schon drei Schritte weiter gewesen. Das Geld sei ja nicht an den Werkhof
gezahlt worden, damit es an der Hohensyburg verzockt werden könne. Herr Krause
und Kollegen warteten auf eine gescheite politische Entscheidung, was am Lahmen
Hasen machbar sei. Er gibt Frau Sauerwein Recht, dass man sich wohl damit
abfinden müsse, dass der Königsee aus bedauerlichen rechtlichen Gründen nicht
in alter Form wieder aufgestaut werden könne. Es müssten Vorschläge erarbeitet
werden, die in Arnsberg genehmigungsfähig seien.
Herr Niederköppern findet es lächerlich, wenn hier von einem Biotop
gesprochen werde, das Gebiet sei verwüstet und vergammelt. Er gebe daher Herrn
Buschkühl Recht, dass hier alles wieder hergerichtet werden müsse.
Frau Fischbach hat bei der Einleitung von Herrn Windau und der Erwähnung
des “problematischen” wasserrechtlichen Verfahrens eigentlich eine
Fortführung der Idee, einen Lösungsvorschlag erwartet.
Herr Buschkühl stellt klar, er habe nie behauptet, die 500.000,00 €
würden verspielt. Fest stehe aber, es lägen 500.000,00 € bereit, um das
Gelände auf Vordermann zu bringen. Mit einigen Dingen könne begonnen werden,
auch wenn die endgültige Lösung noch nicht feststehe.
Herr Reinke ist auch der Meinung, man habe längst Näheres beschlossen und
habe gedacht, das wasserrechtliche Verfahren laufe bereits.
Herr Palsherm greift noch einmal einige Argumente auf und fragt, was für
ein Weg denn zur Zeit verfolgt werde?
Frau Stiller-Ludwig erwidert, Anfang des Jahres habe sich die Untere
Landschaftsschutz und Untere Wasserschutzbehörde mit der Bezirksregierung, dem
Staatlichen Umweltamt, dem Werkhof und mit einem Planer zusammengesetzt und
gemeinsam überlegt, was für Lösungen möglich sein könnten. Als Ergebnis seien
zwei denkbare Lösungsvorschläge herausgekommen. Der erste Vorschlag beinhalte
einen Einstau im Bereich des Hüseken-Teiches, der dann in abgespeckter Form ein
Abbild des alten Königsees sein könnte. Allerdings sei dieser weit weg von der
Straße. Man hätte dann einen Königsee, zu dem man hingehen könnte, der aber
kein stadtprägendes Bild biete, wie das früher der Fall gewesen sei. Die andere
Lösungsmöglichkeit sei, mit dem Biotop so schonend wie möglich umzugehen und
Stillgewässerzonen anzulegen, um ein Biotop zum Erleben zu formen. In der
Bezirksvertretung müsste entschieden werden, welche grundsätzliche
Vorgehensweise politisch gewollt sei. Beides bedürfe der Planfeststellung.
Sobald der politische Wille feststehe, könne man zusammen mit Herrn
Krause vom Werkhof eine Planung in Auftrag geben, die dann auch Aussicht auf
Erfolg haben könnte.
Herr Leisten möchte den Begriff “Stillgewässer” erklärt
werden.
Frau Stiller-Ludwig erklärt diesen mit kleinen Ausbuchtungen, in welchem
der Bach etwas mehr Raum bekomme, Ruhezonen am Rande des Fließgewässers.
Herr Palsherm erwidert, seine Definition sei “kleine
Müllkippe”. Im hintere Bereich lägen Autoreifen. Er habe noch im Kopf,
dass Herr Schürg in der BV bereits eine Lösung vorgestellt hatte. Politischer
Wille sei damals wie heute ein Aufstau, in welcher Form auch immer. Da Herr
Schürg bereits sehr ausführlich Lösungsmöglichkeiten vorgestellt habe, sei man
davon ausgegangen, dass das Verfahren bereits laufe. Jetzt höre er, dass man
wieder ganz am Anfang und alles problematisch sei. Man sei schon mal weiter gewesen.
Herr Eschenbach geht auf das Gesagte noch einmal ein, er habe den
gleichen Eindruck.
Herr Buschkühl meint, man müsse den Tatsachen ins Auge sehen und
erkennen, dass ein Wiederaufstauen des Königsees zum alten Zustand nicht
möglich sei. Dann müsse man das Gebiet zumindest optisch aufbereiten,
Instandsetzung und Müllentfernung betreiben.
Frau Stiller-Ludwig fasst noch einmal zusammen, es gebe eine bestehende
Verfügung, das Ganze zurückzubauen. Das sei der derzeitige Planungsstand. Die
Natur solle sich den alten Zustand vor dem Anstau des Königsees wiederholen
können, dies sei das Ziel. Die Bezirksregierung habe zugesagt, diese Verfügung
bis Mitte dieses Jahres nicht umzusetzen, falls politisch etwas beschlossen
werde, was sie mittragen könne.
Der alte Zustand des Königsees sei nicht mehr hinzukriegen, heute habe
man ein anderes Verständnis für den Umgang mit der Natur. Das frühere Ziel,
Wasserkraftnutzung für die anliegenden Industriebetriebe gebe es ebenfalls
nicht mehr. Nur für das Ziel, ein Erholungsgebiet herzustellen, könne man keine
künstlichen Seen mehr schaffen. Sie erläutert an dieser Stelle noch einmal die
bereits genannten Alternativen.
Der Oberlauf werde auf jeden Fall renaturiert, dieses Thema sei
unstrittig. Hier könnte der Werkhof kurzfristig beginnen, aber man habe sich
überlegt, erst dann etwas zu unternehmen, wenn alles vernünftig durchgeplant
sei.
Herr Arnusch wiederholt, dass Herr Schürg bereits eine komplette Planung
vorgestellt habe. Vielleicht könne Frau Stiller-Ludwig einmal nachforschen, was
Herr Schürg gemacht habe und dies in der nächsten Sitzung noch einmal
vorstellen. Dann könne an der Stelle endlich weitergemacht werden.
Frau Timm-Bergs äußert ebenfalls ihr Erstaunen darüber, dass man in der Planung heute nicht weiter
sei als damals. Sie sei erschüttert, dass noch kein Planfeststellungsverfahren
betrieben worden sei.
Herr Dr. Schmidt meint, alle hätten Recht. Frau Stiller-Ludwig habe die
verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt. Er schlage vor, dass diese kurz und
knapp im September in einer Beschlussvorlage präsentiert würden. Die weitere
Richtung sollte noch einmal manifestiert werden. Ein Planfeststellungsverfahren
dauere bis zu einem Jahr, so dass man nicht noch weitere Zeit verlieren solle.
Vielleicht könne man in alten Sitzungsunterlagen nachforschen, ob Herr Schürg
schon beauftragt worden sei, einen bestimmten Punkt zu verfolgen.
Herr Buschkühl fragt, ob daran gedacht werde, am jetzigen Betondamm den
Höhenunterschied zu egalisieren.
Herr Prehm antwortet, in der Verfügung von Arnsberg sei vorgesehen, einen
Fischaufstieg anzulegen, um die Durchgängigkeit zum Unterlauf herzustellen. Von
Arnsberg aus sei die Angelegenheit verfahrensmäßig seit ca. 6 Jahren
abgeschlossen. Der Vollzug sei nicht durchgesetzt worden, um Möglichkeiten der
Gestaltung zu geben. Der Eindruck, man könne die alte Staufläche wieder
erreichen, sei schlichtweg falsch gewesen.
Inzwischen sei das Wasserrecht erneuert worden und man habe auch die
Wasserrechtsrahmenrichtlinien zu berücksichtigen, wonach für alle
durchzuführenden Maßnahmen ein Verschlechterungsverbot bestehe. Daher genieße
ein Biotop besonderen Schutz, weshalb die gestalterischen Möglichkeiten gering
seien. Im Bereich des Hüsekenteiches sei zudem noch die Eigentumsfrage zu
klären.
Herr Leisten meint, nun habe man erfahren, seit 1999 hinter das Licht
geführt worden zu sein. Es sei immer gesagt worden, man könne unterhalb
Talsperrenniveau eine einheitliche Wasserfläche herstellen.
Herr Dr. Neimeier sagt, alle wünschten sich auf der Fläche des Königsees
möglichst viel Wasser möglichst schnell unter Wahrung der rechtlichen Vorschriften.
Um mehr gehe es doch nicht.
Herr Palsherm möchte den Antrag stellen, dass Herr Dr. Schmidt in einer
der nächsten Sitzungen die aktuelle Entwicklung des Gesundheitszentrums
Nahmertal vorstellen möge. Sonst werde
man auch darüber noch drei Jahre reden. Im Nahmertal müsse etwas für den Bürger
getan werden. Er fühle sich veräppelt.
Herr Hulvershorn schließt die Diskussion mit dem Hinweis, der Vorschlag
von Herrn Dr. Schmidt, eine Beschlussvorlage in der Septembersitzung
vorzulegen, solle verfolgt werden.
Beschluss:
Die für die Wiederherstellung des Königssees in der Obernahmer
verantwortlichen Vertreter der Behörden und der Werkhof GmbH werden in der öffentlichen
Sitzung der BV Hohenlimburg über den aktuellen Sachstand berichten.
Nach Bericht und Diskussion bleibt ein weitergehender Beschlussvorschlag
vorbehalten.
