14.06.2006 - 6.1 Entwicklung Königssee

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Stiller-Ludwig stellt sich der Bezirksvertretung als Vertreterin der Unteren Wasserbehörde und Nachfolgerin von Herrn Schürg vor. Das Thema Königsee sei uralt und sie habe sich mit den Kollegen vom Staatlichen Umweltamt insoweit abgesprochen, als dass sie eine Aufgabenteilung vornähmen. Der Königsee in seiner alten Form fiele in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung. Die Bezirksregierung sei eingeladen worden, aber nicht erschienen. Ihre technische Fachbehörde sei das Staatliche Umweltamt, als Vertreter seien die Herren Windau und Prehm erschienen. Sie fände es vernünftig, dass beide Herren beginnen und das bisherige Verfahren darstellten.

 

Herr Windau stellt sich kurz vor und wirft einen Blick in die Vergangenheit des Königsees. Die Stauanlage “Lahmen Hasen”, im Volksmund auch Königsee genannt, sei Ende der 30er – Anfang der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts errichtet worden. Aufgrund der baulichen Situation sei dieser See als Talsperre eingestuft worden, habe besonderen Sicherheitsvorkehrungen unterlegen und gehöre daher in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg. Mitte der 90er Jahre habe die Bezirksregierung einen Teilrückbau ordnungsbehördlich angeordnet, da es Gefahrenmomente gegeben habe. Das Wehr sei zurückgebaut worden. In den letzten zwölf Jahren habe sich dieses Gebiet und der Nahmerbach am Lahmen Hasen naturnah entwickeln können, es sei ein Auenwald entstanden. Die Bezirksregierung habe im Jahre 2000  ThyssenKrupp die Genehmigung erteilt, den Bereich des Nahmerbaches und den Restbestand des Wehres zurückzubauen und den Nahmerbach entsprechend an einem Teil naturnah wiederherzustellen. Dies sei die Ausgangssituation. Die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg sei an die Rechtsnachfolgerin, die Werkhof GmbH, weitergegangen. Es sei kein Staurecht mehr vorhanden, d.h. wenn man eine Anstauung oder auch Teilanstauung vornehmen wolle, sei ein komplettes neues Wasserrechtsverfahren erforderlich unter Berücksichtigung der jetzigen rechtlichen und fachlichen Bedingungen. Aus fachlicher Sicht habe sich dort ein naturnaher Gewässerbereich mit dem dazugehörigen Auenbereich eingestellt, der aus wasserrechtlicher und auch landschaftsrechtlicher Sicht – es handele sich hier um ein Biotop nach §§32, 62 Landschaftsgesetz – unter einem besonderen Schutz stehe. Es gebe ein konkretes Verschlechterungsverbot nach dem Wasserrecht. Eine Wiederherstellung des Königsees im alten Rahmen sei daher als problematisch anzusehen.

 

Herr Buschkühl meint, die Diskussion sei nicht neu. Er kenne diese Ausführungen bereits. Der naturnahe Gewässerbereich könne nur gepflegt werden, mehr sei nicht möglich. Der Werkhof habe 500.000,00 € dafür bekommen, das Gelände instandzusetzen. Nun stelle sich die Frage, wo das Geld geblieben sei. Es werde Zeit, dass der Werkhof sich kümmere, es  sollten z.B. die Bänke in Ordnung gebracht, das Geländer gestrichen  und Pionierpflanzen entfernt werden. Er habe den Eindruck, dass das Geld irgendwo gut angelegt sei, er wolle nun wissen, wo das Geld sei und was damit geschehen solle. Der Werkhof solle aufgefordert werden, endlich Maßnahmen zu ergreifen.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, es sei nicht gesagt worden, dass das Ganze unmöglich sei, es sei von “problematisch” gesprochen worden, was das wasserrechtliche Verfahren angehe. Es gehe immer noch darum, Lösungen zu finden. Es gebe verschiedene Planvarianten.

 

Frau Sauerwein meint, es sei ja schon lange klar, dass der See nicht mehr in alter Form aufgestaut werden könne. Die Wasserfläche hätte mindestens 1 m tiefer sein müssen, damit es keine Talsperre mehr sei. Jetzt sei dieser naturnahe Auen- und Gewässerbereich entstanden, der ihr auch gefalle. Sie wisse aber, dass die Hohenlimburger sehr an dem Landschaftsbild Königsee hingen und deshalb müsse man sich überlegen, ob man nicht eine kleinere Variante ermöglichen könne. Es habe schon mehrere Vorschläge in der Vergangenheit gegeben, wie man das Ganze lösen könne, die jedoch in Arnsberg nicht genehmigungsfähig gewesen seien. Es sei ständig hin und her gegangen, man solle doch jetzt endlich einen konkreten Vorschlag erarbeiten und sich dann überlegen, ob es sich lohne, dafür dieses wasserrechtliche Verfahren in Gang zu setzen.

 

Herr Leisten sagt, er habe den Eindruck, man sei in der Vergangenheit schon drei Schritte weiter gewesen. Das Geld sei ja nicht an den Werkhof gezahlt worden, damit es an der Hohensyburg verzockt werden könne. Herr Krause und Kollegen warteten auf eine gescheite politische Entscheidung, was am Lahmen Hasen machbar sei. Er gibt Frau Sauerwein Recht, dass man sich wohl damit abfinden müsse, dass der Königsee aus bedauerlichen rechtlichen Gründen nicht in alter Form wieder aufgestaut werden könne. Es müssten Vorschläge erarbeitet werden, die in Arnsberg genehmigungsfähig seien.

 

Herr Niederköppern findet es lächerlich, wenn hier von einem Biotop gesprochen werde, das Gebiet sei verwüstet und vergammelt. Er gebe daher Herrn Buschkühl Recht, dass hier alles wieder hergerichtet werden müsse.

 

Frau Fischbach hat bei der Einleitung von Herrn Windau und der Erwähnung des “problematischen” wasserrechtlichen Verfahrens eigentlich eine Fortführung der Idee, einen Lösungsvorschlag erwartet.

 

Herr Buschkühl stellt klar, er habe nie behauptet, die 500.000,00 € würden verspielt. Fest stehe aber, es lägen 500.000,00 € bereit, um das Gelände auf Vordermann zu bringen. Mit einigen Dingen könne begonnen werden, auch wenn die endgültige Lösung noch nicht feststehe.

 

Herr Reinke ist auch der Meinung, man habe längst Näheres beschlossen und habe gedacht, das wasserrechtliche Verfahren laufe bereits.

 

Herr Palsherm greift noch einmal einige Argumente auf und fragt, was für ein Weg denn zur Zeit verfolgt werde?

 

Frau Stiller-Ludwig erwidert, Anfang des Jahres habe sich die Untere Landschaftsschutz und Untere Wasserschutzbehörde mit der Bezirksregierung, dem Staatlichen Umweltamt, dem Werkhof und mit einem Planer zusammengesetzt und gemeinsam überlegt, was für Lösungen möglich sein könnten. Als Ergebnis seien zwei denkbare Lösungsvorschläge herausgekommen. Der erste Vorschlag beinhalte einen Einstau im Bereich des Hüseken-Teiches, der dann in abgespeckter Form ein Abbild des alten Königsees sein könnte. Allerdings sei dieser weit weg von der Straße. Man hätte dann einen Königsee, zu dem man hingehen könnte, der aber kein stadtprägendes Bild biete, wie das früher der Fall gewesen sei. Die andere Lösungsmöglichkeit sei, mit dem Biotop so schonend wie möglich umzugehen und Stillgewässerzonen anzulegen, um ein Biotop zum Erleben zu formen. In der Bezirksvertretung müsste entschieden werden, welche grundsätzliche Vorgehensweise politisch gewollt sei. Beides bedürfe der Planfeststellung.

Sobald der politische Wille feststehe, könne man zusammen mit Herrn Krause vom Werkhof eine Planung in Auftrag geben, die dann auch Aussicht auf Erfolg haben könnte.

 

Herr Leisten möchte den Begriff “Stillgewässer” erklärt werden.

 

Frau Stiller-Ludwig erklärt diesen mit kleinen Ausbuchtungen, in welchem der Bach etwas mehr Raum bekomme, Ruhezonen am Rande des Fließgewässers.

 

Herr Palsherm erwidert, seine Definition sei “kleine Müllkippe”. Im hintere Bereich lägen Autoreifen. Er habe noch im Kopf, dass Herr Schürg in der BV bereits eine Lösung vorgestellt hatte. Politischer Wille sei damals wie heute ein Aufstau, in welcher Form auch immer. Da Herr Schürg bereits sehr ausführlich Lösungsmöglichkeiten vorgestellt habe, sei man davon ausgegangen, dass das Verfahren bereits laufe. Jetzt höre er, dass man wieder ganz am Anfang und alles problematisch sei. Man sei schon mal weiter gewesen.

 

Herr Eschenbach geht auf das Gesagte noch einmal ein, er habe den gleichen Eindruck.

 

Herr Buschkühl meint, man müsse den Tatsachen ins Auge sehen und erkennen, dass ein Wiederaufstauen des Königsees zum alten Zustand nicht möglich sei. Dann müsse man das Gebiet zumindest optisch aufbereiten, Instandsetzung und Müllentfernung betreiben.

 

Frau Stiller-Ludwig fasst noch einmal zusammen, es gebe eine bestehende Verfügung, das Ganze zurückzubauen. Das sei der derzeitige Planungsstand. Die Natur solle sich den alten Zustand vor dem Anstau des Königsees wiederholen können, dies sei das Ziel. Die Bezirksregierung habe zugesagt, diese Verfügung bis Mitte dieses Jahres nicht umzusetzen, falls politisch etwas beschlossen werde, was sie mittragen könne.

Der alte Zustand des Königsees sei nicht mehr hinzukriegen, heute habe man ein anderes Verständnis für den Umgang mit der Natur. Das frühere Ziel, Wasserkraftnutzung für die anliegenden Industriebetriebe gebe es ebenfalls nicht mehr. Nur für das Ziel, ein Erholungsgebiet herzustellen, könne man keine künstlichen Seen mehr schaffen. Sie erläutert an dieser Stelle noch einmal die bereits genannten Alternativen.

Der Oberlauf werde auf jeden Fall renaturiert, dieses Thema sei unstrittig. Hier könnte der Werkhof kurzfristig beginnen, aber man habe sich überlegt, erst dann etwas zu unternehmen, wenn alles vernünftig durchgeplant sei.

 

Herr Arnusch wiederholt, dass Herr Schürg bereits eine komplette Planung vorgestellt habe. Vielleicht könne Frau Stiller-Ludwig einmal nachforschen, was Herr Schürg gemacht habe und dies in der nächsten Sitzung noch einmal vorstellen. Dann könne an der Stelle endlich weitergemacht werden.

 

Frau Timm-Bergs äußert ebenfalls ihr Erstaunen darüber,  dass man in der Planung heute nicht weiter sei als damals. Sie sei erschüttert, dass noch kein Planfeststellungsverfahren betrieben worden sei.

 

Herr Dr. Schmidt meint, alle hätten Recht. Frau Stiller-Ludwig habe die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt. Er schlage vor, dass diese kurz und knapp im September in einer Beschlussvorlage präsentiert würden. Die weitere Richtung sollte noch einmal manifestiert werden. Ein Planfeststellungsverfahren dauere bis zu einem Jahr, so dass man nicht noch weitere Zeit verlieren solle. Vielleicht könne man in alten Sitzungsunterlagen nachforschen, ob Herr Schürg schon beauftragt worden sei, einen bestimmten Punkt zu verfolgen.

 

Herr Buschkühl fragt, ob daran gedacht werde, am jetzigen Betondamm den Höhenunterschied zu egalisieren.

 

Herr Prehm antwortet, in der Verfügung von Arnsberg sei vorgesehen, einen Fischaufstieg anzulegen, um die Durchgängigkeit zum Unterlauf herzustellen. Von Arnsberg aus sei die Angelegenheit verfahrensmäßig seit ca. 6 Jahren abgeschlossen. Der Vollzug sei nicht durchgesetzt worden, um Möglichkeiten der Gestaltung zu geben. Der Eindruck, man könne die alte Staufläche wieder erreichen, sei schlichtweg falsch gewesen.

Inzwischen sei das Wasserrecht erneuert worden und man habe auch die Wasserrechtsrahmenrichtlinien zu berücksichtigen, wonach für alle durchzuführenden Maßnahmen ein Verschlechterungsverbot bestehe. Daher genieße ein Biotop besonderen Schutz, weshalb die gestalterischen Möglichkeiten gering seien. Im Bereich des Hüsekenteiches sei zudem noch die Eigentumsfrage zu klären.

 

Herr Leisten meint, nun habe man erfahren, seit 1999 hinter das Licht geführt worden zu sein. Es sei immer gesagt worden, man könne unterhalb Talsperrenniveau eine einheitliche Wasserfläche herstellen.

 

Herr Dr. Neimeier sagt, alle wünschten sich auf der Fläche des Königsees möglichst viel Wasser möglichst schnell unter Wahrung der rechtlichen Vorschriften. Um mehr gehe es doch nicht.

 

Herr Palsherm möchte den Antrag stellen, dass Herr Dr. Schmidt in einer der nächsten Sitzungen die aktuelle Entwicklung des Gesundheitszentrums Nahmertal vorstellen möge.  Sonst werde man auch darüber noch drei Jahre reden. Im Nahmertal müsse etwas für den Bürger getan werden. Er fühle sich veräppelt.

 

Herr Hulvershorn schließt die Diskussion mit dem Hinweis, der Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt, eine Beschlussvorlage in der Septembersitzung vorzulegen, solle verfolgt werden.

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Beschluss:

 

Die für die Wiederherstellung des Königssees in der Obernahmer verantwortlichen Vertreter der Behörden und der Werkhof GmbH werden in der öffentlichen Sitzung der BV Hohenlimburg über den aktuellen Sachstand berichten.

Nach Bericht und Diskussion bleibt ein weitergehender Beschlussvorschlag vorbehalten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

x

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: