03.05.2006 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 19/79 (364), 1. und 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau David erläutert die Verwaltungsvorlage und verweist auf den aushängenden Plan.

 

Es gibt ansonsten keine Wortmeldungen.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

zu a)    Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.


Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

zu b)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 1. und 2. Änderung, Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd mit den in der Vor­lage beschriebenen Änderungen einschl. der Begründung vom 16.01.2006 gemäß § 2 und § 10 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntma­chung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungs­vorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gülti­gen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 16.01.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flächen östlich der Len­nestraße vom Kreuzungsbereich Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden bis zur Hausnummer 66.

Er liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw. 1152, 1153 und 1154 teilw. und 474, 484, 490 und 491.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juni 2006 wird das Bebauungs­planverfahren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen