03.05.2006 - 7.4 V. Änderung der Gebietsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten fragt, welche Flächen eigentlich von dieser Gebietsordnung
betroffen seien. Seinerzeit sei angeregt worden, auf der Lennewiese offenes
Feuer und Grillen nicht zu verbieten. Er wolle nun gern wissen, ob die
Lennewiesen auf Höhe Lennepark bis Westfalenstahl auch betroffen seien.
Herr Echterling antwortet, die Lennewiesen seien Landschaftsschutzgebiet
und insofern von der Gebietsordnung ausgeschlossen.
Herr Palsherm meint, beim Grillen auf den Lennewiesen werde viel Müll und
Unrat zurückgelassen, was hinterher einen erheblichen Arbeitsaufwand bei der
Beseitigung verursache, was die Allgemeinheit über die Müllgebühren bezahlen
müsse. Er frage sich, ob es Bestimmungen gebe, die das Grillen im Freien, auch
im eigenen Garten, regelten.
Herr Echterling erwidert, das Grillen des Nachbarn finde auf Privatbesitz
statt und sei daher nicht von der Gebietsordnung betroffen. Jeder sei für sein
Eigentum selbst verantwortlich.
Herr Eisermann erinnert daran, dass bei der Planung des Lenneparks
ausdrücklich gesagt worden sei, das Grillen auf der Lennewiese freizugeben. Dies
solle auch weiterhin Bestand haben.
Herr Dr. Schmidt sieht darin zwar durchaus einen Sinn, allerdings handele
es sich trotzdem um Landschaftsschutzgebiet. Man müsse sich dann mit einem
Antrag an den Rat wenden, den Landschaftsschutz in diesem Punkt aufzuheben.
Herr Eisermann erwidert, im Rahmen der Kanumeisterschaften werde an der
Lenne sogar gezeltet.
Herr Dr. Schmidt fragt scherzhaft, ob dies jetzt eine Aufforderung sei,
dies zu verbieten.
Er ergänzt, es werde viel getan, um Hagen als Stadt des Sportes zu
präsentieren. In dem Bereich Natur und Sport, Landschaftsschutz und
Gewässerkante werde in Teilbereichen ein Auge zugedrückt. Wolle man allerdings
im Landschaftsschutzgebiet offizielle Grillflächen einrichten, müsse man den
formellen Weg gehen.
Herr Palsherm sagt, er wolle dort nicht das Grillen verbieten. Er gehe
davon aus, die Vorlage sei entstanden, weil es die ganze Lenne entlang überhand
genommen habe.
Hagenbad habe beschlossen, an der Lenne Liegeflächen einzurichten.
Herr Eschenbach meint, man habe beschlossen, den Lennepark aufzuwerten,
auf Kosten der Bezirksvertretung seien
Mülleimer aufgestellt worden. Wenn nun beschlossen würde, das Grillen
dort zu verbieten, dann hätten die Beamten der Ordnungsbehörde das Recht, dort
Ordnungsstrafen zu kassieren.
Herr Hulvershorn wirft ein, dies habe mit der Vorlage gar nichts zu tun.
Herr Leisten möchte daran erinnern, dass in Kürze die
Fußball-Weltmeisterschaft stattfinde. Die umliegenden Gemeinden seien nicht in
der Lage, die notwendigen Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, d.h. man werde
an jeder Ecke Zeltlager und Grilllager bekommen. Er glaube daher nicht dass es
Sinn mache, kurz vor Ausrichtung eines solchen Ereignisses eine neue
Gebietsordnung zu beschließen. Es solle noch einmal darüber nachgedacht und auf
die nächste Sitzung verschoben werden.
Herr Dr. Schmidt erläutert noch einmal, dass das, was hier beschlossen
werden solle, auf die beschriebenen Flächen beschränkt sei. Alle Flächen, die
unter einem Sonderrecht stünden wie z.B. Landschaftsschutz, seien nicht
betroffen, damit auch die Lennewiesen in Hohenlimburg nicht.
Zudem merkt er an, in vielen Gemeinden würden die Vorbereitungen
bezüglich der Planungen für Übernachtungen anlässlich der Weltmeisterschaft
zurückgefahren, da der Andrang und die Anmeldungen hinter den bisherigen
Erwartungen zurückblieben. Er sei daher froh, dass Hagen davon Abstand genommen
habe, große Plätze für Wohnmobile etc. auszuweisen. Dortmung habe in der
Westfalenhalle 100.000 Übernachtungen ermöglicht, bislang seien nur 7.000
angemeldet. Castrop-Rauxel habe einen riesigen Campingplatz gestrichen. Dass
die Lenneufer von großen Mengen an ausländischen Campern überlaufen würden,
wage er zu bezweifeln.
Herr Leisten bekräftigt auf Nachfrage, dass er dennoch den heutigen
Termin als erste Lesung verstanden wissen wolle.
Herr Echterling sagt, der zeitliche Aspekt sei nicht entscheidend. Seines
Wissens nach gebe es öffentliche, ausgewiesene Grillflächen im Stadtgebiet. Er
wolle noch einmal kurz auf die angesprochenen Überprüfung eingehen. Es sei ja
nun leider so, dass man sehr oft eben nicht die Leute antreffe, die sich in
angemessener Lautstärke unterhielten und anschließend ihren Müll einsammelten,
sondern sehr oft werde die öffentliche Sicherheit und Ordnung belastet. Das
dürfe man dabei nicht vergessen.
Herr Eisermann fasst noch einmal zusammen, es gehe nur um die Fläche
zwischen Stennertbrücke und Kettenbrücke auf der Seite des Lennebades. Was die
anderen Flächen angehe, teile er die Meinung von Herrn Palsherm. Es stelle sich
ihm die Frage, ob dies nun eine Sondergrillfläche sei oder nicht. Zudem
kritisiere er das Austauschen von DM in Euro, wie in der Vorlage dargestellt
sei.
Herr Hulvershorn schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu schieben.
Herr Dr. Schmidt fragt nach, ob denn nun erwartet werde, dass bezüglich
dieser Fläche, die ja mit der Vorlage gar nichts zu tun habe, für die nächste
Sitzung ein extra Vorschlag gemacht werde. Sonst säße man in der nächsten
Sitzung genauso da und käme nicht weiter.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die V. Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung
–GebietsO-) vom 24. Oktober 1985, wie sie als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Die Vorlage wird zum 10.07.2006 realisiert.
