05.04.2006 - 6.1 Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Niederköppern hält es für
absolut richtig, zweigleisig zu fahren und neben dem Bürgerbegehren auch den
rechtlichen Weg einzuschlagen.
Er freue sich über die gute
Resonanz bei den Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger hätten es verdient, dass
man sich für die Rettung des Schwimmbades mit ganzer Kraft einsetze.
Herr Leisten möchte noch einmal
betonen, dass seitens der Bezirksvertretung bislang politisch und rechtlich der völlig korrekte Weg eingehalten
worden sei und fasst noch einmal das bisherige Geschehen zusammen.
Herr Palsherm meint, der nun
zu beschreitende Weg sei das letzte Druckmittel mit aufschiebender Wirkung,
welches zur Verfügung stehe. Das Bürgerbegehren interessiere niemanden, am
Kirchenbergbad würden bereits die Versorgungsleitungen unterbrochen.
Deswegen hielten sie es für
richtig, schnellstens den rechtlichen Weg zu beschreiten und stünden eindeutig
hinter diesem Beschlussvorschlag.
Herr Sondermeyer fragt nach,
was der vorläufige Rechtsschutz bedeute. Ob damit auch eine einstweilige
Anordnung gegen Hagenbad gemeint sei?
Herr Königsfeld erläutert zur
Klarstellung in Abstimmung mit dem Beigeordneten, es handele sich hier um eine
Sonderform, um eine Klage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Diese Klage
sei nicht gegen einen Verwaltungsakt gerichtet, sondern gegen einen
Ratsbeschluss und entfalte daher keine aufschiebende Wirkung. Eine
aufschiebende Wirkung lasse sich nur durch den vorläufigen Rechtsschutz, einen
Antrag auf die Erteilung einer einstweiligen Anordnung, erreichen. Diese richte
sich primär gegen den Antragsgegner, in diesem Falle gegen den Rat der Stadt Hagen.
Man müsse überlegen, ob als Antragsgegner auch der Oberbürgermeister in seiner
Doppelfunktion in Betracht zu ziehen sei. Dies werde von dem Fachanwalt, der
nach einer entsprechenden Beschlussfassung beauftragt werde, noch geprüft
werden müssen. Er bitte um Verständnis, wenn er zum jetzigen Zeitpunkt nicht
sagen könne, dass sich die einstweilige Anordnung unmittelbar gegen den
Betreiber Hagenbad richte.
Herr Buschkühl meint, wenn
Hagenbad bereits beginne, Fakten zu schaffen, bestehe die Möglichkeit, den
Beschlussvorschlag mit einer entsprechenden Aufforderung an den
Oberbürgermeister zu ergänzen.
Herr Hulvershorn erwidert,
dies sei bereits in der letzten Sitzung beschlossen worden.
Herr Hulvershorn verliest
daraufhin den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass die Finanzierung
eines Rechtsstreits nach Rücksprache mit der Kämmerei gesichert sei. Außerdem
teilt er mit, dass bislang kein Schreiben vom Oberbürgermeister oder vom
Regierungspräsidenten aus Arnsberg vorliege.
(Anmerkung
der Schriftführerin: Der Beschlussvorschlag ist als Anlage 1 Bestandteil der
Niederschrift.)
Es ergeht folgender
Beschluss:
Soweit die beanstandeten Beschlussteile des Ratsbeschlusses DS Nr.
0010/2006 vom 02.03.06 nicht aufgehoben werden, ist das kommunale
Verfassungstreitverfahren (Organklage vor dem Verwaltungsgericht)
durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der Bezirksvorsteher ermächtigt, einen
Fachanwalt zu beauftragen, der die Organklage in formell und materiell
rechtlicher Hinsicht vorbereiten und soweit erforderlich beim zuständigen
Verwaltungsgericht rechtzeitig erheben soll.
Soweit
Prozesskosten nach Prüfung durch die Kämmerei nicht zusätzlich finanziert sind,
sind fällig werdende Leistungen aus Mitteln der Rücklage der Bezirksvertretung
Hohenlimburg bereitzustellen.
Zur
Vermeidung irreparabler Nachteile ist ggfls. vorläufiger Rechtsschutz zu
beantragen.
