05.04.2006 - 6.1 Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern hält es für absolut richtig, zweigleisig zu fahren und neben dem Bürgerbegehren auch den rechtlichen Weg einzuschlagen.

Er freue sich über die gute Resonanz bei den Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger hätten es verdient, dass man sich für die Rettung des Schwimmbades mit ganzer Kraft einsetze.

 

Herr Leisten möchte noch einmal betonen, dass seitens der Bezirksvertretung bislang  politisch und rechtlich der völlig korrekte Weg eingehalten worden sei und fasst noch einmal das bisherige Geschehen zusammen.

 

Herr Palsherm meint, der nun zu beschreitende Weg sei das letzte Druckmittel mit aufschiebender Wirkung, welches zur Verfügung stehe. Das Bürgerbegehren interessiere niemanden, am Kirchenbergbad würden bereits die Versorgungsleitungen unterbrochen.

Deswegen hielten sie es für richtig, schnellstens den rechtlichen Weg zu beschreiten und stünden eindeutig hinter diesem Beschlussvorschlag.

 

Herr Sondermeyer fragt nach, was der ”vorläufige Rechtsschutz” bedeute. Ob damit auch eine einstweilige Anordnung gegen Hagenbad gemeint sei?

 

Herr Königsfeld erläutert zur Klarstellung in Abstimmung mit dem Beigeordneten, es handele sich hier um eine Sonderform, um eine Klage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Diese Klage sei nicht gegen einen Verwaltungsakt gerichtet, sondern gegen einen Ratsbeschluss und entfalte daher keine aufschiebende Wirkung. Eine aufschiebende Wirkung lasse sich nur durch den vorläufigen Rechtsschutz, einen Antrag auf die Erteilung einer einstweiligen Anordnung, erreichen. Diese richte sich primär gegen den Antragsgegner, in diesem Falle gegen den Rat der Stadt Hagen. Man müsse überlegen, ob als Antragsgegner auch der Oberbürgermeister in seiner Doppelfunktion in Betracht zu ziehen sei. Dies werde von dem Fachanwalt, der nach einer entsprechenden Beschlussfassung beauftragt werde, noch geprüft werden müssen. Er bitte um Verständnis, wenn er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen könne, dass sich die einstweilige Anordnung unmittelbar gegen den Betreiber Hagenbad richte.

 

Herr Buschkühl meint, wenn Hagenbad bereits beginne, Fakten zu schaffen, bestehe die Möglichkeit, den Beschlussvorschlag mit einer entsprechenden Aufforderung an den Oberbürgermeister zu ergänzen.

 

Herr Hulvershorn erwidert, dies sei bereits in der letzten Sitzung beschlossen worden.

 

Herr Hulvershorn verliest daraufhin den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass die Finanzierung eines Rechtsstreits nach Rücksprache mit der Kämmerei gesichert sei. Außerdem teilt er mit, dass bislang kein Schreiben vom Oberbürgermeister oder vom Regierungspräsidenten aus Arnsberg vorliege.

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Der Beschlussvorschlag ist als Anlage 1 Bestandteil der Niederschrift.)

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Soweit die beanstandeten Beschlussteile des Ratsbeschlusses DS Nr. 0010/2006 vom 02.03.06 nicht aufgehoben werden, ist das kommunale Verfassungstreitverfahren (Organklage vor dem Verwaltungsgericht) durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der Bezirksvorsteher ermächtigt, einen Fachanwalt zu beauftragen, der die Organklage in formell und materiell rechtlicher Hinsicht vorbereiten und soweit erforderlich beim zuständigen Verwaltungsgericht rechtzeitig erheben soll.

Soweit Prozesskosten nach Prüfung durch die Kämmerei nicht zusätzlich finanziert sind, sind fällig werdende Leistungen aus Mitteln der Rücklage der Bezirksvertretung Hohenlimburg bereitzustellen.

Zur Vermeidung irreparabler Nachteile ist ggfls. vorläufiger Rechtsschutz zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen