05.04.2006 - 7.3 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Niederköppern hält den
Beschlussvorschlag für nicht in Ordnung. Für ihn gelte weiterhin das
Verursacherprinzip, er könne nicht zustimmen.
Herr Leisten meint, man habe
schon in der letzten Sitzung darüber gesprochen, die Bezirksvertretung nicht in
ihren Rechten beschneiden zu lassen. Nun komme der Vorschlag, sich in jedem
Falle auf eine Lesung zu beschränken und die Bürgerinformationsveranstaltung
nach dem Beschluss stattfinden zu lassen. Bevor er berate und beschließe, wolle
er die Bürger dazu gehört haben. Er schlage also vor, den Beschlussvorschlag
dahingehend abzuwandeln. Wenn man sich also wirklich auf eine Sitzung
beschränken wolle, dann aber doch erst nach einer Bürgeranhörung, um den
Bürgern Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken vorzutragen.
Herr Eschenbach stimmt den
Ausführungen von Herrn Leisten zu, er halte eine vorherige Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger ebenfalls für wichtig.
Herr Palsherm meint ebenfalls,
es solle so wie bereits vorgetragen beschlossen werden. Man wolle schließlich
keinen Bürger ausplündern, das habe man im 18.Jahrhundert getan.
Herr Bauhaus erwidert, mit
diesem Beschlussvorschlag könne die Verwaltung sehr gut leben. Er wolle
allerdings den Ausdruck ausplündern von Herrn Palsherm ausdrücklich
zurückweisen, es gehe darum, die Finanzierung von Maßnahmen, die die Stadt für
ihre Bürger bewerkstelligen müsse, sicherzustellen. Das Kommunale Abgabengesetz
sehe eine Abrechnung mit dem Bürger vor, wenn reguläre Unterhaltungsmaßnahmen
nicht mehr griffen. In der Regel sei dies mit dem Ablauf von 20 bis 30 Jahren
nach Fertigstellung einer Straße der Fall.
Herr Königsfeld formuliert den
geänderten Beschlussvorschlag.
Daraufhin ergeht folgender
Beschluss:
Reine
Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung,
Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu
koordinieren und so zu planen, dass
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt erhoben werden können.
Eine Beschlussfassung hierüber
erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden
Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
