08.03.2006 - 6.2 Wartehäuschen an Bushaltestellen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern meint, es sei erkennbar, dass viele Bushaltestellen vergammelt und verwahrlost seien, allerdings halte er es für lebensfremd, davon auszugehen, dass diese Beschädigungen nach einer erfolgten Instandsetzung nicht sofort wieder einsetzen würden.

Trotzdem sei er dafür, mit geringen Mitteln etwas für die Instandsetzung zu tun.

 

Herr Eisermann sagt, ihm sei vor allem die Bushaltestelle “Wiehagen” aufgefallen, die an der Hohenlimburger Straße kurz vor der Einmündung der Hammacherstraße liege. Besonders morgens stünden dort viele Kinder, es sei dunkel dort und die Autos führen mit relativ hoher Geschwindigkeit. Die Situation sei gefährlich, an solchen Stellen müsse gehandelt werden. Es müsse vielleicht keine Beleuchtung sein, eventuell könne auch mit Reflektoren gearbeitet werden.

 

Herr Bauhaus macht darauf aufmerksam, dass sich die Hagener Straßenbahn AG zusammen mit dem Stadtplanungsamt bereits mit dem Thema beschäftige.

 

Herr Sondermeyer möchte noch eine Anregung geben. Besonders an Haltestellen, die an einer stärkeren Steigung lägen, halte er mittelfristig die Einrichtung eines Fahrgastinformationssystems zumindest in einfachster Art für sinnvoll, z.B. einen Lautssprecher, über den dann von der Zentrale aus informiert werden könne. Gerade im Winter bei Schneefall könne man dann rechtzeitig erfahren, wenn Busse ausfielen.

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Wartehäuschen an Bushaltestellen in den Ortsteilen Halden, Herbeck und Hohenlimburg zu reinigen (z.B. von Graffiti), instandzusetzen und/oder erneuern zu lassen.

Dabei ist zu prüfen, welche Haltestellen gegebenenfalls zusätzlich mit Papierkörben und/oder Beleuchtung auszustatten sind.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen