08.02.2006 - 7.11 Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau David weist auf den
ausgehängten Bebauungsplanentwurf hin. Man habe den bestehenden Bebauungsplan
schon einmal in einer ersten Änderung ändern wollen, was sich jedoch aufgrund
der unterschiedlichen Besitzverhältnisse wieder zerschlagen habe.
Mit diesem Vorschlag wolle man
nun die Änderung endgültig vollziehen, so dass man im Sommer Planungsrecht
habe, um diesen Bereich abschließen zu können. Ansonsten bekomme man Probleme
mit den Fristenregelungen der EU.
Den Einsprüchen und Anregungen
der Bürger sei Rechnung getragen worden. Man habe im nördlichen Bereich den
zusätzlichen Parkplatz am Arcadeon, gegenüber dem Dienstleistungsbüro habe man
eine neue Baufläche und man habe im südlichen Bereich einem Bürgerantrag
stattgeben können, die Baugrenze zu verschieben, so dass ein zusätzliches
Gebäude ermöglicht werde. Man habe ebenfalls einer Anregung aus der
Bürgeranhörung zum Ausbau der Düsternstraße Rechnung getragen und zusätzliche
Stellplätze und Garagenflächen festgesetzt, die dann von der Stadt erworben
oder gemietet werden könnten.
Herr Reinke bedankt sich für
die Erläuterungen und hält es für gut, dass dieses schwierige Gebiet endlich
geregelt werde. Es sei ja in der Bezirksvertretung einmal ein Antrag gesellt
worden, dass die Parkplätze, die auf der Buswende vorgesehen gewesen seien,
nach Möglichkeit zügig hergestellt werden sollten. Er fragt nach, wann damit zu
rechnen sei. Er wolle noch anmerken, es sei gut , dass noch zusätzlicher
Parkraum in dem unteren Bereich geschaffen worden sei.
Herr Dr. Neimeier stimmt Herrn
Reinke voll und ganz zu. Er habe nur die Frage, ob es nun Sudfeld oder Südfeld
heiße.
Frau David antwortet, es heiße
wirklich Südfeld, auch wenn die Straße Sudfeldstraße heiße. Das führe oft zu
Verwirrungen. Bezüglich des Ausbaus der öffentlichen Parkplätze wolle sie beim
Amt für Liegenschaften einmal nachfragen und in der nächsten Sitzung berichten.
Es ergeht folgender
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung
vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise
im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6
BauGB.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1.
und 2. Änderung und beschließt weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der
Einleitungsbeschlüsse vom 20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der
Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf eine
frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr.
19/79 (364) Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd,
1. und 2. Änderung nebst der Begründung vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in
der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses
und wird als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der
Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungsbereich
zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke
379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152,
1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.
Nächster
Verfahrensschritt nach der öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem
Bebauungsplanverfahren wird der Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.
