08.02.2006 - 6.1 Ausnahmegenehmigung für die Fällung einer Weißb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Buschkühl verweist auf einen Tippfehler im gestellten Antrag. Statt Wesselbachstr. 35 müsse es Wesselbachstr. 39 heißen. Die korrekte Hausnummer gehe auch aus der Begründung und der entsprechenden Anlage hervor.

 

Frau Sauerwein verweist auf die Anregung vom Grünflächenamt, die Birke zu beschneiden und fragt nach, ob dies denn nicht ausreiche.

 

Herr Buschkühl erwidert, dies reiche nicht. Die Birke stehe unmittelbar vor den Fenstern und verdunkele die Wohnung. Auf dem gesamten Grundstück stünden mehrere Bäume, die gepflegt würden, ein Kahlschlag entstehe daher nicht.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Fachverwaltung wird bezüglich einer Ausnahmegenehmigung für die Fällung einer Weißbirke vor dem Hause Wesselbachstr. 39 gebeten, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine Entscheidung vorzubereiten, die unter Berücksichtigung der Interessen des Gemeinwohls die Wünsche des Antragstellers erfüllt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   1