24.05.2006 - 6.1.2 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt macht deutlich, dass die Vereine in den letzten Jahrzehnten eine gesellschaftliche Aufgabe im sportlichen Bereich besonders in der Betreuung, Förderung und Anleitung der Jugendlichen übernommen haben, die Annerkennung verdiene. Er schlägt vor,  die Jugendarbeit in Sportvereinen, jährlich mit einem Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro zu  unterstützen.

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord stellt für die Jugendförderung im Rahmen der Sportförderung aus ihren bezirksbezogenen Mitteln jährlich einen Betrag in Höhe von

 

                                    *1.500,-- Euro

 

 

zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0