24.05.2006 - 7.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 24.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu
a)
Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw.
berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der
Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses
und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02 (545)
-Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- 1. Änderung nach § 13 BauGB mit den
in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der
Begründung vom 30.03.2006 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner
beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 1. Änderung gem. § 13
BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- 1. Änderung nach § 13 BauGB vom
30.03.2006, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Geltungsbereich
:
Das
gesamte Plangebiet des bestehenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02
(545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg- wird begrenzt
durch die BAB A 45 Dortmund - Siegen im Osten, den Garenfelder Weg im Süden
sowie die Villigster Straße im Westen bis zur Einmündung des Steinbergweges,
dann durch die südliche Grenze des Flurstücks 253, Flur 3, Gemarkung Garenfeld,
die westlichen Grenzen der Flurstücke252, Flur 3, Gemarkung Garenfeld und
Flurstück 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld sowie die nördliche Grenze des
Flurstücks 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
Der Geltungsbereich des 1.
Änderungsverfahrens umfasst die Flurstücke 270 und 271, Flur 3, Gemarkung
Garenfeld
und
als Plangebietserweiterung für die Ausgleichsmaßnahmen einen Teil des
Flurstücks 262, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Voraussichtlicher
Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft
mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.
