24.05.2006 - 6.1.1 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Wortprotokoll

Herr Rath schlägt vor, einen Betrag in Höhe *375,00 Euro für die Krangestellung zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem.  37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

*375,00 Euro

 

 

für die Krangestellung zur  Erneuerung des Maibaumes zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0