26.04.2006 - 5.1 Vorschlag der CDU Fraktion betr.Antrag auf Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schumacher erläutert anhand der
ausgelegten Stellungnahme, die als Anlage 6 der Niederschrift beigefügt
ist, den Sachstand zum Antrag der Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
Becheltestraße.
Herr Rath trägt folgenden
Beschlussvorschlag vor:
1.
Die
Bezirksvertretung Nord beantragt das grundsätzlich zugelassene Warensortiment
im Bereich der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bauflächen um das Sortiment
Möbel mit einer Verkaufsfläche (VK) von jeweils max. 799 m² und einem davon
zulässigen Nebensortiment von max. 10 % zu erweitern. Bei einem darüber hinaus
gehenden Anteil des Nebensortiments von
bis zu max. 25 % der Verkaufsfläche muss der Antragsteller die
Zentrenunschädlichkeit der Inhalte und des Umfangs des Nebensortiments
gutachterlich nachweisen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der textlichen Festsetzungen auf
den Non Food Bereich zu prüfen und bis zur Sitzung der BV Nord am
21.06.2006 Bericht zu erstatten.
3.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung der vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes bis zum 08.05.2006 mitzuteilen, damit ggf. ein
Dringlichkeitsbeschluss herbeigefügt werden kann.
.
Herr Kohaupt
stellt den Beschlussvorschlag zu Abstimmung.
Beschluss:
1.
Die
Bezirksvertretung Nord beantragt das grundsätzlich zugelassene Warensortiment
im Bereich der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bauflächen um das Sortiment Möbel
mit einer Verkaufsfläche (VK) von jeweils max. 799 m² und einem davon
zulässigen Nebensortiment von max. 10 % zu erweitern. Bei einem darüber hinaus
gehenden Anteil des Nebensortiments von
bis zu max. 25 % der Verkaufsfläche muss der Antragsteller die
Zentrenunschädlichkeit der Inhalte und des Umfangs des Nebensortiments
gutachterlich nachweisen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der textlichen Festsetzungen auf
den Non Food Bereich zu prüfen und bis zur Sitzung der BV Nord am 21.06.2006
Bericht zu erstatten.
3.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung der vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes bis zum 08.05.2006 mitzuteilen, damit ggf. ein
Dringlichkeitsbeschluss herbeigefügt werden kann.
