26.04.2006 - 6.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWZ...

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Wortprotokoll

Herr Rath schlägt vor, aus den Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW eine Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe von *500,-- Euro für den 2. Erlebnislauf des Vorhaller Turn- und Spielvereins v. 1879 e. V. zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Mosch regt an, eine Ausfallbürgschaft in Höhe von *1000,-- Euro bereitzustellen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW eine Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe von

 

 *1000,-- Euro

 

die jedoch erst nach Vorlage der Abrechnung abrufbar ist, für den 2. Erlebnislauf des Vorhaller Turn- und Spielvereins v. 1879 e. V. zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0