26.04.2006 - 7.4 Widmung eines Teils der Zufahrt von der Weststr...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung der Zufahrt zur Kleingartenanlage “In der Aue” ab Einmündung Weststraße in einer Länge von 20 m.

 

Die Verkehrsfläche umfasst teilweise das Grundstück Gemarkung Vorhalle Flur 1 Flurstück 50 und 138; sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW zugeordnet. Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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