15.03.2006 - 7.8 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 ...

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Wortprotokoll

Herr Mosch fragt nach, ob bereits ein Termin für die Bürgeranhörung bekannt sei und dieser noch vor den  Osterferien durchgeführt würde.

 

Herr Hauck erwidert, dass bisher der 5. April als Termin vorgesehen sei.

 

Herr Rath merkt an, dass  hier eine Flächennutzungsplanänderung und ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet würde. Ursprünglich sei die  Entwicklung eines Evolutionsparkes ergebnisoffen vorgestellt worden. Jetzt werde das Ergebnis schon vorweggenommen.

 

Herr Schädel merkt an, dass wie bei jedem Verfahren das Ergebnis offen sei, es gehe hier nur darum, festzustellen, über welchen Bereich sich die Überlegungen erstrecken sollen und über welchen Bereich sich die Planungen erstrecken sollen, die dann mit den Bürgern und mit den Trägern öffentlicher Belange  diskutiert werden sollen. Es werde damit nichts festgelegt sondern es würden nur Räume definiert, in denen die Planung jetzt stattfinden solle.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt den nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 83 - Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 01/06 (578) – Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.

 

Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 - Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 01/06 (578) – Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld umfasst den Bereich zwischen dem Südufer des Hengsteysees im Norden, der Dortmunder Straße ( L 704) im Osten, der BAB A1, der Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der Hengsteyer Straße im Westen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2500 ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0