15.02.2006 - 7.12 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt weist darauf hin, dass die Entwicklung des Gebietes zügig in Angriff genommen werden solle, da eine hier ansiedlungswillige Firma zusätzliche Arbeitsplätze schaffen werde.

 

Herr Mosch möchte wissen, ob sich die Fläche im städtischen Eigentum befinde.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass sich beide Vertragsparteien handelseinig seien, der Kauf noch nicht vollzogen sei, da der Notartermin noch ausstehe.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0