15.02.2006 - 7.12 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Kohaupt weist darauf hin, dass die Entwicklung des Gebietes
zügig in Angriff genommen werden solle, da eine hier ansiedlungswillige Firma
zusätzliche Arbeitsplätze schaffen werde.
Herr
Mosch möchte wissen, ob sich die Fläche im städtischen
Eigentum befinde.
Herr
Gerbersmann entgegnet, dass sich beide Vertragsparteien
handelseinig seien, der Kauf noch nicht vollzogen sei, da der Notartermin noch
ausstehe.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) Gewerbegebiet Volmarsteiner
Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut
Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.),
538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. §
4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der
Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.
