15.02.2006 - 6.3 Antrag auf Befreiung von den textlichen Festset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Arndt erklärt, dass sich bezüglich der Stellungnahme der
Verwaltung vom 14.02.2006 (Anlage 3 der Niederschrift) bislang keine
Veränderung in der Angelegenheit ergeben habe. Er sagt zu, die
Bezirksvertretung Nord bis zur nächsten Sitzung über den Ausgang des Verfahrens
zu informieren.
Weil
die Genehmigung einer Nutzungsänderung unter einem erheblichen Zeitdruck stehe,
weist Herr Kohaupt noch einmal auf den Beschlussvorschlag hin.
Da
aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung für eine Entscheidung noch nicht alle
Unterlagen vorliegen, hält Herr Mosch es für wenig sinnvoll heute einen
Beschluss zu fassen, der später, nach Vorliegen aller Fakten, in der Form nicht
haltbar sei. Er bittet um weitergehende Informationen hinsichtlich der
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Möglichkeit eine Befreiung
davon zu beantragen.
Herr
Arndt erläutert, dass es sich nicht um fehlende Unterlagen
handele, sondern die Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine
Nachfolgenutzung der Zulässigkeit des Antrages auf Nutzungsänderung
entgegenstehen würden. Eine Befreiung sei denkbar, wenn sich herausstellen
sollte, dass die beabsichtigte Nutzung nicht zentrenschädlich sei. Um dies zu
klären seien die SIHK und der Einzelhandelsverband um Stellungnahme gebeten
worden; eine Antwort liege noch nicht vor.
Herr
Erdtmann macht in diesem Zusammenhang auf die zur Disposition
stehenden Arbeitsplätze aufmerksam und spricht sich für eine zügige Bearbeitung
seitens der Verwaltung aus.
Herr
Arndt weist darauf hin, dass die rechtlichen Regelungen des
Bebauungsplanes getroffen worden seien, um den großflächigen Einzelhandel in
diesem Bereich steuern zu können.
Herr
Schumacher ergänzt, dass durch einen Bebauungsplan festgelegt
werde, was in dem Plangebiet passieren dürfe. Sollten sich zwischenzeitlich
andere Gesichtspunkte ergeben haben, müsse auch die Möglichkeit einer Anpassung
bestehen. Formal bedürfe es dann der Änderung des Bebauungsplanes.
Herr
Steffen möchte wissen, ob nach § 31 BBauG eine Befreiung
erteilt werden könne, wenn die Ziele der Planung nicht wesentlich
beeinträchtigt würden. Er könne bei der zur Diskussion stehenden
Nutzungsänderung keine grundsätzliche Änderung hinsichtlich des bestehenden
Gewerbegebietes erkennen.
Herr
Arndt gibt zu bedenken, dass die Art der Nutzung zu den
Grundzügen der Bauleitplanung gehöre. Dieses gelte auch für das ausgewiesene
Gewerbegebiet an der Becheltestraße. Herr Arndt hebt nochmals hervor,
dass eine Entscheidung der Verwaltung erst nach Prüfung der Stellungnahmen der
SIHK und des Einzelhandelsverbandes erfolge.
Herr
Hennemann merkt in diesem Zusammenhang an, dass der Dänische
Bettenmarkt auch Campingartikel in seinem Sortiment vorhalte, was den
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehe.
Herr
Kohaupt vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem
Beschlussvorschlag lediglich um einen Empfehlungsbeschluss handele, der vom Rat
der Stadt immer noch abgelehnt werden könne.
Herr
Dr. Siebert spricht sich dafür aus, zunächst die Stellungnahmen der
SIHK und des Einzelhandelsverbandes abzuwarten und erst dann einen Beschluss zu
fassen.
Herr
Pejic gibt zu bedenken, dass den Mitgliedern der
Bezirksvertretung nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen würden um eine
Entscheidung treffen zu können. Selbst für die Verwaltung sei es nach den
Ausführungen von Herrn Arndt nicht einfach eine Stellungnahme abzugeben. Er
unterbreitet den Vorschlag, die heutige Beratung als erste Lesung zu betrachten
und in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 15.03.2006 eine
Entscheidung herbeizuführen, die auch der Rat der Stadt mittragen könne.
Herr
Decker vertritt die Auffassung, dass sich alle Mitglieder der
Bezirksvertretung, auch vor dem Hintergrund der möglicherweise gefährdeten
Arbeitsplätze, grundsätzlich für eine Nutzungsänderung votieren würden. Er
warnt davor, das Thema zu zögerlich zu behandeln und erwartet von der
Verwaltung, dass sie die Dringlichkeit gegenüber SIHK und Einzelhandelsverband
zum Ausdruck bringe.
Herr
Erdtmann weist darauf hin, dass der Aufforderung zur Abgabe
einer Stellungnahme erst am 15.02.2006 bei der SIHK eingegangen sei und mit
einer Beantwortung erst in ca. zwei Wochen zu rechnen sei. Erst danach könne
die Verwaltung eine Entscheidung treffen.
Herr
Arndt ergänzt, dass in der Verwaltung eine solche
Entscheidung frühestens innerhalb einer Woche herbeigeführt werden könne.
Herr
Hennemann spricht sich für eine Beschlussfassung der
Bezirksvertretung in der heutigen Sitzung aus, so dass der Rat der Stadt dann
bei Vorliegen der angeforderten Stellungnahmen kurzfristig eine Entscheidung in
seiner nächsten Sitzung fällen könne.
Herr
Mosch hebt
noch einmal hervor, dass die Verwaltung die von SIHK und Einzelhandelsverband
angeforderten Stellungnahmen als Kriterium für ihre Entscheidung benötige. Das
bedeute, dass die Verwaltung, trotz einer eventuellen Beauftragung durch die
Bezirksvertretung, vor Eintreffen dieser Stellungnahmen untätig bleibe. Es
bestehe Einvernehmen, dass alle Mitglieder der Bezirksvertretung ein Interesse
an einer Nachfolgenutzung und am Erhalt der Arbeitsplätze hätten; für zeitliche
Verzögerungen sei die Bezirksvertretung und deren Mitglieder jedoch nicht
verantwortlich. Herr Mosch vertritt die Auffassung, dass auch ein
entsprechender Ratsbeschuss bei fehlenden Unterlagen gegenüber der Verwaltung
nichts bewirken könne. Es bestehe somit keine Notwendigkeit übereilte
Entscheidung zu treffen.
Herr
Gerbersmann stellt fest, das die Fachverwaltung aufgrund bestimmter
Festsetzungen im Bebauungsplan derzeit keine Möglichkeit sehe ohne ausreichende
Begründungen davon abzuweichen. Um die Rechtssicherheit des Bebbauungsplanes zu
gewährleisten, könne eine Befreiung nur dann erteilt werden, wenn eine
zentrenschädliche Nutzung ausgeschlossen werden könne, was über die
angesprochenen Stellungnahmen bescheinigt werden solle. Eine Alternative zur
diskutierten Befreiung stelle aus seiner Sicht nur eine Änderung des
Bebauungsplanes dar. Herr Gerbersmann räumt ein, dass dieses Verfahren
jedoch erheblich länger dauern würde und für den Investor ggf. zu spät komme.
Er spricht sich dafür aus, nach Vorliegen der Stellungnahmen schnell zu einem
Ergebnis zu kommen.
Herr
Kohaupt weist auf die abweichenden Vorschläge, die Beratung als
erste Lesung zu betrachten oder einen Empfehlungsbeschluss zu fassen, hin. Er
schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor, um eine interfraktionelle Entscheidung
über das weitere Vorgehen herbeiführen zu können.
Die
Sitzung wird von 16.53 Uhr bis 17.05 Uhr unterbrochen.
Herr
Kohaupt verliest den gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag
und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung
Nord beauftragt die Verwaltung, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch
zu erteilen.
2. Die Bezirksvertretung
Nord betrachtet die Beratung des Tagesordnungspunktes als 1. Lesung.
Zusatz:
Die Bezirksvertretung Nord
spricht sich für eine Ansiedlung des Dänischen Bettenmarktes an der
Becheltestraße aus.
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die
rechtlichen Grundlagen zu prüfen und der Bezirksvertretung Nord das Ergebnis
unverzüglich mitzuteilen, damit diese zum entsprechenden Zeitpunkt eine
Dringlichkeitsentscheidung herbeiführen kann.
