15.02.2006 - 6.3 Antrag auf Befreiung von den textlichen Festset...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arndt erklärt, dass sich bezüglich der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2006 (Anlage 3 der Niederschrift) bislang keine Veränderung in der Angelegenheit ergeben habe. Er sagt zu, die Bezirksvertretung Nord bis zur nächsten Sitzung über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.

 

Weil die Genehmigung einer Nutzungsänderung unter einem erheblichen Zeitdruck stehe, weist Herr Kohaupt noch einmal auf den Beschlussvorschlag hin.

 

Da aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung für eine Entscheidung noch nicht alle Unterlagen vorliegen, hält Herr Mosch es für wenig sinnvoll heute einen Beschluss zu fassen, der später, nach Vorliegen aller Fakten, in der Form nicht haltbar sei. Er bittet um weitergehende Informationen hinsichtlich der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Möglichkeit eine Befreiung davon zu beantragen.

 

Herr Arndt erläutert, dass es sich nicht um fehlende Unterlagen handele, sondern die Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine Nachfolgenutzung der Zulässigkeit des Antrages auf Nutzungsänderung entgegenstehen würden. Eine Befreiung sei denkbar, wenn sich herausstellen sollte, dass die beabsichtigte Nutzung nicht zentrenschädlich sei. Um dies zu klären seien die SIHK und der Einzelhandelsverband um Stellungnahme gebeten worden; eine Antwort liege noch nicht vor.

 

Herr Erdtmann macht in diesem Zusammenhang auf die zur Disposition stehenden Arbeitsplätze aufmerksam und spricht sich für eine zügige Bearbeitung seitens der Verwaltung aus.

 

Herr Arndt weist darauf hin, dass die rechtlichen Regelungen des Bebauungsplanes getroffen worden seien, um den großflächigen Einzelhandel in diesem Bereich steuern zu können.

 

Herr Schumacher ergänzt, dass durch einen Bebauungsplan festgelegt werde, was in dem Plangebiet passieren dürfe. Sollten sich zwischenzeitlich andere Gesichtspunkte ergeben haben, müsse auch die Möglichkeit einer Anpassung bestehen. Formal bedürfe es dann der Änderung des Bebauungsplanes.

 

Herr Steffen möchte wissen, ob nach § 31 BBauG eine Befreiung erteilt werden könne, wenn die Ziele der Planung nicht wesentlich beeinträchtigt würden. Er könne bei der zur Diskussion stehenden Nutzungsänderung keine grundsätzliche Änderung hinsichtlich des bestehenden Gewerbegebietes erkennen.

 

Herr Arndt gibt zu bedenken, dass die Art der Nutzung zu den Grundzügen der Bauleitplanung gehöre. Dieses gelte auch für das ausgewiesene Gewerbegebiet an der Becheltestraße. Herr Arndt hebt nochmals hervor, dass eine Entscheidung der Verwaltung erst nach Prüfung der Stellungnahmen der SIHK und des Einzelhandelsverbandes erfolge.

 

Herr Hennemann merkt in diesem Zusammenhang an, dass der “Dänische Bettenmarkt” auch Campingartikel in seinem Sortiment vorhalte, was den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehe.

 

Herr Kohaupt vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag lediglich um einen Empfehlungsbeschluss handele, der vom Rat der Stadt immer noch abgelehnt werden könne.

 

Herr Dr. Siebert spricht sich dafür aus, zunächst die Stellungnahmen der SIHK und des Einzelhandelsverbandes abzuwarten und erst dann einen Beschluss zu fassen.

 

Herr Pejic gibt zu bedenken, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung nicht alle Unterlagen zur Verfügung stehen würden um eine Entscheidung treffen zu können. Selbst für die Verwaltung sei es nach den Ausführungen von Herrn Arndt nicht einfach eine Stellungnahme abzugeben. Er unterbreitet den Vorschlag, die heutige Beratung als erste Lesung zu betrachten und in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 15.03.2006 eine Entscheidung herbeizuführen, die auch der Rat der Stadt mittragen könne.

 

Herr Decker vertritt die Auffassung, dass sich alle Mitglieder der Bezirksvertretung, auch vor dem Hintergrund der möglicherweise gefährdeten Arbeitsplätze, grundsätzlich für eine Nutzungsänderung votieren würden. Er warnt davor, das Thema zu zögerlich zu behandeln und erwartet von der Verwaltung, dass sie die Dringlichkeit gegenüber SIHK und Einzelhandelsverband zum Ausdruck bringe.

 

Herr Erdtmann weist darauf hin, dass der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme erst am 15.02.2006 bei der SIHK eingegangen sei und mit einer Beantwortung erst in ca. zwei Wochen zu rechnen sei. Erst danach könne die Verwaltung eine Entscheidung treffen.

 

Herr Arndt ergänzt, dass in der Verwaltung eine solche Entscheidung frühestens innerhalb einer Woche herbeigeführt werden könne.

 

Herr Hennemann spricht sich für eine Beschlussfassung der Bezirksvertretung in der heutigen Sitzung aus, so dass der Rat der Stadt dann bei Vorliegen der angeforderten Stellungnahmen kurzfristig eine Entscheidung in seiner nächsten Sitzung fällen könne.

 

Herr Mosch hebt noch einmal hervor, dass die Verwaltung die von SIHK und Einzelhandelsverband angeforderten Stellungnahmen als Kriterium für ihre Entscheidung benötige. Das bedeute, dass die Verwaltung, trotz einer eventuellen Beauftragung durch die Bezirksvertretung, vor Eintreffen dieser Stellungnahmen untätig bleibe. Es bestehe Einvernehmen, dass alle Mitglieder der Bezirksvertretung ein Interesse an einer Nachfolgenutzung und am Erhalt der Arbeitsplätze hätten; für zeitliche Verzögerungen sei die Bezirksvertretung und deren Mitglieder jedoch nicht verantwortlich. Herr Mosch vertritt die Auffassung, dass auch ein entsprechender Ratsbeschuss bei fehlenden Unterlagen gegenüber der Verwaltung nichts bewirken könne. Es bestehe somit keine Notwendigkeit übereilte Entscheidung zu treffen.

 

Herr Gerbersmann stellt fest, das die Fachverwaltung aufgrund bestimmter Festsetzungen im Bebauungsplan derzeit keine Möglichkeit sehe ohne ausreichende Begründungen davon abzuweichen. Um die Rechtssicherheit des Bebbauungsplanes zu gewährleisten, könne eine Befreiung nur dann erteilt werden, wenn eine zentrenschädliche Nutzung ausgeschlossen werden könne, was über die angesprochenen Stellungnahmen bescheinigt werden solle. Eine Alternative zur diskutierten Befreiung stelle aus seiner Sicht nur eine Änderung des Bebauungsplanes dar. Herr Gerbersmann räumt ein, dass dieses Verfahren jedoch erheblich länger dauern würde und für den Investor ggf. zu spät komme. Er spricht sich dafür aus, nach Vorliegen der Stellungnahmen schnell zu einem Ergebnis zu kommen.

 

Herr Kohaupt weist auf die abweichenden Vorschläge, die Beratung als erste Lesung zu betrachten oder einen Empfehlungsbeschluss zu fassen, hin. Er schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor, um eine interfraktionelle Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeiführen zu können.

 

 

Die Sitzung wird von 16.53 Uhr bis 17.05 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Kohaupt verliest den gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.         Die Bezirksvertretung Nord beauftragt die Verwaltung, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zu erteilen.

 

2.         Die Bezirksvertretung Nord betrachtet die Beratung des Tagesordnungspunktes als 1. Lesung.

 

 

Zusatz:

 

Die Bezirksvertretung Nord spricht sich für eine Ansiedlung des “Dänischen Bettenmarktes” an der Becheltestraße aus.

 

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die rechtlichen Grundlagen zu prüfen und der Bezirksvertretung Nord das Ergebnis unverzüglich mitzuteilen, damit diese zum entsprechenden Zeitpunkt eine Dringlichkeitsentscheidung herbeiführen kann.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0