15.02.2006 - 6.2.4 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Pejic führt aus, dass im vergangenen Jahr trotz geschätzter
Kosten in Höhe von *3.000,00 Euro bereits ca. *4.500,00 Euro seitens der
Verwaltung verausgabt worden seien und regt an, den Platz an der Denkmalstraße
anders zu gestalten, um die Ausgaben senken zu können. Er spricht sich ferner
dafür aus, die Bepflanzung der Sitzflächen unter den Bäumen vor dem Boeler
Amtshaus zu überdenken, da diese häufig zur Abfallablage missbraucht würden.
Herr
Haneke erläutert, dass im Bereich der Bezirksvertretung Nord
an mehreren Stellen (Amtshaus, Ehrenmal, Denkmalstraße, div. Blumenkübel)
dreimal jährlich Wechselbepflanzungen mit 2.500 bis 3.000 Pflanzen durchgeführt
würden. Er weist darauf hin, dass bei den von Herrn Pejic genannten Beträgen
die Kosten für Einbau und Pflege der Pflanzen nicht enthalten seien. Bei
Verwendung von Bodendeckern würde sich in etwa eine Kostenhalbierung erreichen
lassen, auch durch die anteilige Pflanzung von Bodendeckern könnten die Kosten
um etwa 25 v. H. reduziert werden.
Herr
Pejic betont, dass ihm daran gelegen sei, Möglichkeiten einer
günstigeren Gestaltung aufzuzeigen und trotzdem die Schönheit der Anpflanzungen
beibehalten zu können. Er halte es vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation der Stadt für geboten, auch gegenüber dem Bürger ein Preisbewusstsein
seitens der Politik zu signalisieren.
Herr
Kohaupt vertritt die Auffassung, den Tagesordnungspunkt in der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu beraten und die Verwaltung mit
Gestaltungsvorschlägen zu beauftragen.
Herr
Gerbersmann
spricht sich vor dem Hintergrund der angesprochen möglichen Kostenreduzierung
bei einer veränderten Bepflanzung dafür aus, der Verwaltung bereits jetzt einen
bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen.
Herr
Pejic
schlägt unter Berücksichtigung der angesprochenen Einsparmöglichkeiten vor,
einen Betrag in Höhe von *3.000,00 Euro zu bewilligen.
