15.02.2006 - 6.2.4 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Wortprotokoll

Herr Pejic führt aus, dass im vergangenen Jahr trotz geschätzter Kosten in Höhe von *3.000,00 Euro bereits ca. *4.500,00 Euro seitens der Verwaltung verausgabt worden seien und regt an, den Platz an der Denkmalstraße anders zu gestalten, um die Ausgaben senken zu können. Er spricht sich ferner dafür aus, die Bepflanzung der Sitzflächen unter den Bäumen vor dem Boeler Amtshaus zu überdenken, da diese häufig zur Abfallablage missbraucht würden.

 

Herr Haneke erläutert, dass im Bereich der Bezirksvertretung Nord an mehreren Stellen (Amtshaus, Ehrenmal, Denkmalstraße, div. Blumenkübel) dreimal jährlich Wechselbepflanzungen mit 2.500 bis 3.000 Pflanzen durchgeführt würden. Er weist darauf hin, dass bei den von Herrn Pejic genannten Beträgen die Kosten für Einbau und Pflege der Pflanzen nicht enthalten seien. Bei Verwendung von Bodendeckern würde sich in etwa eine Kostenhalbierung erreichen lassen, auch durch die anteilige Pflanzung von Bodendeckern könnten die Kosten um etwa 25 v. H. reduziert werden.

 

Herr Pejic betont, dass ihm daran gelegen sei, Möglichkeiten einer günstigeren Gestaltung aufzuzeigen und trotzdem die Schönheit der Anpflanzungen beibehalten zu können. Er halte es vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt für geboten, auch gegenüber dem Bürger ein Preisbewusstsein seitens der Politik zu signalisieren.

 

Herr Kohaupt vertritt die Auffassung, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu beraten und die Verwaltung mit Gestaltungsvorschlägen zu beauftragen.

 

Herr Gerbersmann spricht sich vor dem Hintergrund der angesprochen möglichen Kostenreduzierung bei einer veränderten Bepflanzung dafür aus, der Verwaltung bereits jetzt einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Pejic schlägt unter Berücksichtigung der angesprochenen Einsparmöglichkeiten vor, einen Betrag in Höhe von *3.000,00 Euro zu bewilligen.

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

*3.000,00 Euro

 

 

für das Jahr 2006 für die Wechselbepflanzung und die Bepflanzung mit Bodendeckern im Zuständigkeitsbereich der BV-Nord zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0