15.02.2006 - 7.11 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Das Hügelgrab im Waldgebiet Werdringen/Kaisberg auf dem Grundstück Gemarkung Vorhalle, Flur 2, Flurstück 50, ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz - DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0