25.10.2006 - 6.14 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 25.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Änderung wird für mehrere Teilbereiche durchgeführt.
Es werden die textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Nr. 20/77 Teil 1 geändert.
Im Ursprungsplan des Nr. 20/77 werden die textlichen Festsetzungen für die Bebauung nördlich der Enneper Straße / Ecke Grundschötteler Straße, die Bebauung beidseitig der Erzstraße, der Hochofen Straße und die Bebauung Kölner Straße 45a – 61 geändert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe sowie der 1. Änderung des 20/77 (326) Teil 1, vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 06.10.2006 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Satzungsbeschluss ist im Jahr 2007 zu erwarten.
