25.10.2006 - 6.12 Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 25.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Geiersbach stuft den Abschluss einer
Konsensvereinbarung zwischen der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH
und der Stadt Hagen für rechtlich unzulässig ein. Hier wird seiner Meinung nach
öffentliches Recht durch Interessen Privater eingeschränkt.
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau
Grebe und Frau Bremser sowie die Herren Hoffmann, Thieser, Weber und Dr.
Geiersbach.
Hierbei beantwortet Frau Grebe die aufkommenden
Fragen und versichert, dass letztlich nur Vorteile in einem solchen Abschluss
erkennbar seien.
Herr Weber schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt
in 1. Lesung zu behandeln.
Die nachfolgend nicht zu klärenden Fragen möge
die Verwaltung bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 22.11.2006 beantworten:
Darstellung aller Flächen in Haspe die insgesamt der Deutschen Bahn, egal in welcher Rechtsform, gehören. Daraus sollen dann wiederum die Flächen verdeutlicht werden, die zur Zeit der BEG unterstehen.
Ist es rechtlich überhaupt zulässig, mit der BEG als Privatperson einen Konsensvertrag abzuschließen? Oder handelt es sich hierbei um unzulässige Vorteilsnahme?
Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen, die bereits eine Vereinbarung mit der BEG abgeschlossen haben.
