25.10.2006 - 6.12 Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Geiersbach stuft den Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH und der Stadt Hagen für rechtlich unzulässig ein. Hier wird seiner Meinung nach öffentliches Recht durch Interessen Privater eingeschränkt.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Grebe und Frau Bremser sowie die Herren Hoffmann, Thieser, Weber und Dr. Geiersbach.

Hierbei beantwortet Frau Grebe die aufkommenden Fragen und versichert, dass letztlich nur Vorteile in einem solchen Abschluss erkennbar seien.

Herr Weber schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu behandeln.

 

Die nachfolgend nicht zu klärenden Fragen möge die Verwaltung bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 22.11.2006 beantworten:

 

Darstellung aller Flächen in Haspe die insgesamt der Deutschen Bahn, egal in welcher Rechtsform, gehören. Daraus sollen dann wiederum die Flächen verdeutlicht werden, die zur Zeit der BEG unterstehen.

 

Ist es rechtlich überhaupt zulässig, mit der BEG als Privatperson einen Konsensvertrag abzuschließen? Oder handelt es sich hierbei um unzulässige Vorteilsnahme?

 

Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen, die bereits eine Vereinbarung mit der BEG abgeschlossen haben.

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer nächsten Sitzung am 22.11.2006.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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