10.05.2006 - 7.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Weber weist auf die ausgelegte erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 hin, die als Anlage 7 Gegenstand des Beschlusses und der  Niederschrift ist.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Errichtung von Handelseinrichtungen auf dem ehemaligen Gelände der Firma August Becker, Enneper Straße 114-120, mit der Firma PLG, Projektentwicklung + Liegenschaften GmbH, wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die vom Vorhabenträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt:

24 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2008.

 

Ergänzung:

 

Die ausgelegte erweiterte Verpflichtungserklärung der PLG vom 09.05.2006 ist Gegenstand dieses Beschlusses und wird als Anlage 7 Gegenstand der Niederschrift.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0