29.11.2006 - 6.1 Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpea) Beschluss ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm macht zunächst deutlich, dass es sich hier um einen zweigeteilten Beschluss handelt. Im ersten Teil gehe es um die Abgrenzung des Gebietes, in dessen Auflistung ein bereits am 30.11.2005 gefasster Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nicht mit eingearbeitet wurde.

Herr Wölm hält es für notwendig, über diese fehlenden Teilbereiche, welche als Mitteilung zum Tagesordnungspunkt erneut in Textform beigefügt wurden, wiederholt zu beschließen.

 

Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung begründet die nicht mit in das Planungsgebiet aufgenommenen Teilbereiche damit, dass dies nach Prüfung der Verwaltung mit dem Planungsbüro und der Auslegung des § 171 b Baugesetzbuch entstanden sei. Danach ist die Gebietsabgrenzung in ihrem Umfang so festzulegen, dass sich die Stadtumbaumaßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.

Demnach sei nicht erkennbar gewesen, welche Stadtumbaumaßnahmen sich in diesen genannten Erweiterungsbereichen ergeben könnten, sodass diese Bereiche nicht in das Stadtumbaugebiet mit aufgenommen wurden. Ferner wurde ein anderer Vorschlag, der auch ein Beschlussbestandteil in dieser Sitzung gewesen sei, sehrwohl mit aufgenommen.

 

Herr Grzeschista verweist auf die Sitzung vom 30.11.2005, in der ausreichend und sinnvoll begründet worden sei, warum die bisher unberücksichtigt gebliebenen Flächen Bestandteil des Stadtumbaugebietes werden sollen, und macht dies mit einigen Worten erneut deutlich.

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl erklären sich einverstanden mit dem Teilbeschluss zum Buchstaben a). Weiterer Diskussionsbedarf dazu besteht nicht, sodass Herr Wölm darüber, zuzüglich der beiden Ergänzungsgebiete, abstimmen lässt.

(s. Seite 22 + 23)

 

Herr Wölm bezieht sich nunmehr auf den zu erörternden zweiten Teil (Teil b)) dieser Vorlage, hier auf die niedergeschriebene Kurzfassung „Städtebauliches Entwicklungskonzept Hagen -  Oberhagen/Eilpe“ speziell auf den mittleren Teil zum Maßnahmekonzept, Seite 2, Maßnahme A3.

Bezüglich der Maßnahme sei die Gutachterempfehlung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl schriftlich nicht bekannt gemacht worden.

Aus diesem Grund empfiehlt Herr Wölm den Beschluss bezüglich des zweiten Teils zum Buchstaben b) auf die Januar-Sitzung zu vertagen, mit der Maßgabe, dass das bisher noch fehlende Gutachten für die kommende Sitzung nachgereicht werde.

 

Frau Vogeler informiert darüber, dass ihr die schriftliche Ausarbeitung von der Fa. BSV erst seit zwei Tagen vorliege. Die Gutachterempfehlung, damit die Erkenntnisse und Ergebnisse der Planungswerkstatt im Mai, seien jedoch 1:1 in das städtebauliche Entwicklungskonzept übernommen worden.

 

Herr Wölm merkt an, dass aufgrund unvollständig vorgelegter Schriftstücke für Entscheidungsträger der Rat berechtigt sei, einen Beschluss genau aus diesem Grund abzulehnen. So sei die Vorlage des Gutachtens schon aus rechtlichen Gründen notwendig.

 

 

Frau Vogeler berichtet über den ihr seit heute vorliegenden Zuwendungsbescheid für den zweiten Bauabschnitt, der die Maßnahmen beinhalte, die für 2006 vorgesehen waren. Zwar müsse dieser Bescheid noch geprüft und ausgewertet werden – auch die beantragte Summe sei reduziert bewilligt worden. Insgesamt gesehen, scheine einer Weiterbearbeitung jedoch nichts im Wege zu stehen.

Allerdings muss, so dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen, dass beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept bis zum 31.03.2007 vorgelegt werden, da sonst keine weiteren Maßnahmen bewilligt werden können.

Aus diesem Grund empfiehlt Frau Vogeler der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nur Einzelmaßnahmen auszuklammern, dem Gesamtpaket aber eine Chance zu geben.

 

Herr Wölm unterbricht die Sitzung für eine kurze Rücksprache mit Herrn Dr. Bleicher. von 17.45 Uhr – 17.47 Uhr.

 

Nunmehr schlägt Herr Wölm folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen/Eilpe in allen Punkten, mit Ausnahme derer, in denen externe Gutachten eine Rolle spielen, zu beschließen.

 

Herr Wölm stellt den Beschlussvorschlag zur Diskussion.

 

Es werden verschiedene Überlegungen zu weiteren Möglichkeiten einer sinnvollen Beschlussfassung in dieser Angelegenheit angestrengt, um das Konzept im Allgemeinen beschließen zu können -  bestimmte Maßnahmepunkte jedoch, welche noch diskutiert werden müssen, auszuklammern.

 

Herr Bauer sichert zu, dass sich an den Maßnahmen, welche damals in der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept vorgestellt wurden, keine Veränderungen vorgenommen wurden bis auf die entsprechenden Änderungswünsche, die aus der Diskussion damals entstanden sind.

Noch einmal listet Herr Bauer diese Maßnahmen auf.

 

Nach einer weiteren Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass über die betreffenden Maßnahmebereiche, insbesondere mit der formulierten Absicht für diese Maßnahme, gesondert abgestimmt wird, sodass das Städtebauliche Entwicklungskonzept heute abgeschlossen werden kann.

 

So beginnt Herr Wölm mit der Maßnahme zum Punkt A.3 auf der Seite 2 und formuliert den Willen der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl zur entsprechenden Zielerreichung erneut, welches eine Veränderung sei, die den Vorstellungen der Fa. BSV vollständig widerspreche.

 

Herr Grzeschista führt zum Punkt B.1 auf der Seite 5 aus, dass die gesamte Gestaltung der Fahrbahn funktionell so nicht durchführbar sei und begründet dies ausführlich. Auch die Frage zu der Erschließung des Wohngebietes rund um den Bleichplatz müsse neu überdacht werden. Lösungsmöglichkeiten dazu müssen noch erarbeitet werden, sodass eine endgültige Entscheidung, betreffend einer Idee zur sinnvollen Umgestaltung, heute nicht getroffen werden könne.

 

Herr Wölm schlägt aufgrund der Ausführungen des Herrn Grzeschista einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor, über den entsprechend abgestimmt wird (s. Seite 24).

 

Weiterhin erklärt Herr Wölm zur Maßnahme B.2, dass die bereits erarbeitete Haltestelltenverlegung sowie die Querungshilfe, aufgrund eines dadurch möglicherweise geschaffenen Staugefahrenpunktes, neu zu überdenken sei und formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag.

 

Ferner weist Herr Grzeschista auf die Maßnahme zu B.6 auf der Seite 7 hin. Hier müsse aufgrund der bisher bestehenden Alternativen nunmehr die Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme getroffen werden.

 

Frau Vogeler berichtet in diesem Zusammenhang, dass auch der Zuschussgeber eine eindeutige Stellungnahme des Rates dazu einfordere.

Ergänzend informiert Frau Vogeler, dass ein möglicher Jugendpark, der sehr positiv aufgenommen wurde, zudem eine klassische Maßnahme des Stadtumbaus sei. Sollte der Jugendpark nicht wenigstens einen bestimmten Teil der Gesamtfläche einnehmen, so stelle der Zuschussgeber die Förderfähigkeit bezüglich der dazu gehörenden weiteren Maßnahmen, wie die Restmaßnahme am Ufer und alles was damit zusammenhänge, so z.B. der Brückenschlag über die Volme als Erschließung der Fläche Hasselstraße, in Frage. Somit könne es passieren, dass dafür keine Zuschüsse bewilligt werden.

 

Herr Neuhaus plädiert für einen endgültigen Beschluss in Form einer Bestimmung der beabsichtigten Maßnahme, zumal diese Frage in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl ausreichend thematisiert wurde.

 

Infolgedessen formuliert Herr Wölm den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen (s. Seite 25).

 

Hinweis der Schriftführerin:

 

Herr Springiewicz bittet darum, seine Gegenstimme zum Beschluss bezüglich der Festlegung für die Alternative Tierheim, protokollarisch zu vermerken (s. Seite 25).

 

Auch möchte Herr Grzeschista den Hinweis im Protokoll festgehalten haben, dass sowohl für die Maßnahme B.10 bereits ein gültiger Beschluss der Bezirksvertretung gefasst wurde, der beinhalte, in welcher Form eine Bebauung stattfinden solle, als auch dazu ein Architekturentwurf bestehe, welcher der Verwaltung ebenfalls vorliege.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass Herr Wölm nunmehr über den Teil b) abstimmen lässt.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 171 b BauGB die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in einem Sitzungsplan festgelegt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Zusatz:

 

1. Änderung

Die Gebietsgrenze wird wie folgt geändert:

 

Im Bereich der Hohlestraße wird die Fläche zwischen Hohlestraße, Kinderspielplatz, Beginn Wohnbebauung In der Welle, beinhaltend die Flächen um die evangelische Kirche, den katholischen Kindergarten und der Wegeparzelle oberhalb der Kirche, dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

2. Änderung

Die Gebietsgrenze wird wie folgt geändert:

 

Im Bereich der Selbecker Straße, wird die Fläche der Selbecker Straße, folgend bis zur Einmündung des Fußsteiges vom Hüttenberg, bzw. des Weges in den Eilper Grünzug, dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen. Die Erweiterung beinhaltet die Parzellen bis zum Hangfuß des Hüttenberges, den Bachlauf des Selbecker Baches sowie die Parkplatzfläche vor der Rundturnhalle.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe einschließlich des Erläuterungsberichtes

(Anlage 5) mit nachfolgenden Änderungsbeschlüssen. Das Konzept gibt die Zielrichtung für alle zukünftigen und schon beantragten Maßnahmen des Stadtumbaus vor und stellt die Maßnahmenschwerpunkte dar.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Änderungsbeschlüsse:

 

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen bzw. neu zu überarbeiten:

 

Zum Kurzbericht: Stadtumbau West, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe

hier: Überblick Maßnahmenkonzept, Seite 2, A.3 zu Maßnahmen:

 

Der Verkehrsführung der rechtsabbiegenden Eilper Straße (Höhe Mark-E- Gebäude) bis zur Volmetalstraße ist Priorität einzuräumen. Dabei ist die Verkehrsführung in Richtung Frankfurter Straße als nachrangig zu betrachten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Zum Kurzbericht: Stadtumbau West, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe

hier: Überblick Maßnahmenkonzept, Seite 5, B.1 zu Maßnahmen:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung zu erarbeiten, in der der ÖPNV berücksichtigt und nicht benachteiligt wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Zum Kurzbericht: Stadtumbau West, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe

hier: Überblick Maßnahmenkonzept, Seite 5, B.2 zu Maßnahmen:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger auf der Eilper Straße in Höhe des Historischen Zentrums/Stadtmuseums, neu zu überarbeiten. Dabei ist der dortige ÖPNV-Haltpunkt in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Zum Kurzbericht: Stadtumbau West, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe

hier: Überblick Maßnahmenkonzept, Seite 7, B.6 zu Maßnahmen:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt die Alternative B:

Nutzung des Areals für das städtische Tierheim

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

 

 

Weitere Vorschläge können in das Verfahren eingebracht werden.

 

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